Gebühren für Stornierung von Flugtickets

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gruenspecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren für Stornierung von Flugtickets

Ich habe bei Swiss Air zwei Business Tickets von Düsseldorf nach Dehlinund zurück gebucht. Aus persönlichen Gründen musste ich 5 Wochen vor Abflug die Flüge stornieren. Jetzt erstattet Swiss Air den Ticketpreisnabzüglich 250 € Gebühren. Also 500 € für zwei Tickets. Ist eine Berechnung in dieser Höhe rechtens? Die Gebühren sind in den Tarifbestimmungen der Airline aufgeführt und mussten von mir bei der online Buchung akzeptiert werden. Ich habe mal gelesen, dass eine Airline nur „angemessene „ Gebühren erheben darf. Andere Regelungen sind angeblich nichtig.




16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Wenn das ganze so in den "Fare-rules" oder Tarifbestimmungen vereinbar wurde dann ist das eben so und hat auch seine Gültigkeit.
Eine ähnliche Diskussion gibt es ja in den Fällen von Tarifen die keine Erstattung zu lassen und hier hat sich die neueste Rechtsprechung ja dahingehend gewandelt, dass nicht stornierbare Tarife zulässig und nicht zu erstatten sind. (Mit Ausnahme der Steuern und Gebühren)

Daher ist eine Vereinbarung die Rückerstattung des Ticketpreises gegen einen Abzug von 250Euro keine Gebühr im eigentlichen Sinne, daher greift der Grundsatz der angemessenen Gebühren nicht.

Wurde die Stornierung schon durchgeführt? Denn dann könnte es sich lohnen zu warten und auf eine Änderung der Flugzeiten zu hoffen, da diese eine Kostenfreie Erstattung nach der Fluggastrechteverordnung auslösen würde.

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#2
 Von 
Gruenspecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Die Stornierung wurde bereits durchgeführt. Swiss Air spricht in der Stellungnahme auf meine Reklamation selbst von einer Gebühr. Zitat: ..."t. Wir behalten uns daher vor, das für uns entstehende Risiko einer Stornierung bei stornierbaren Tarifen mit einer klar benannten Ausfallgebühr zu belegen." Das Einzelticket sollte übrigens 1900 € kosten. Somit beträgt die Gebühr 19%.

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Nur weil es "Gebühr" genannt wird ändert das allerdings nichts am Sachverhalt.

Hier wurde eben ein Tarif gewählt der nach den Tarifbedingungen eine Erstattung des vollständigen Ticketpreises abzüglich eines Betrages von 250Euro zu lässt.

Da man diese Tarifbedingungen akzeptiert hat muss man eben auch diesen Abzug hinnehmen.

Früher gab es ja die Diskussion auch Entscheidungen darüber ob und in wie weit auch nicht stornierbare Tickets wieder erstattet werden müssen, die neueste BGH Entscheidung hat eben festgestellt dass keine Erstattung ausser der ausgewiesenen Steuern und Gebühren erfolgen muss, wenn der Kunde absichtlich einen günstigeren Tarif wählt.

Das ist eben auch auf Tarife mit kostenpflichtigen Erstattungen anwendbar.

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#4
 Von 
Gruenspecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Also gibt es nur noch ein Mittel: nie wieder Swiss Air!

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#6
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von Gruenspecht ):
Vielen Dank! Also gibt es nur noch ein Mittel: nie wieder Swiss Air!


Nun oder eben einen flexiblen Tarif buchen, denn diese Tarifbestimmungen sind bei anderen Gesellschaften ähnlich wobei KLM/AF sonst immer 150Euro aufrufen.
Daher wird man dieses Problem auch bei anderen Gesellschaften haben auch wenn die vielleicht geringere Sätze aufrufen.

Oder eben das Ticket wie gebucht abfliegen, jetzt ist es wohl dafür zu spät aber wäre bei Swiss eigentlich die Umbuchung kostenfrei möglich gewesen?

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5106 Beiträge, 1980x hilfreich)

Zitat:
die neueste BGH Entscheidung hat eben festgestellt dass keine Erstattung ausser der ausgewiesenen Steuern und Gebühren erfolgen muss, wenn der Kunde absichtlich einen günstigeren Tarif wählt.


was die betroffene Fluglinie aber nachweisen muss. Das wird schwierig, wenn der Fluggast bei einem OTA gebucht hat, der diese Option eben nicht anbietet.

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#8
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
was die betroffene Fluglinie aber nachweisen muss. Das wird schwierig, wenn der Fluggast bei einem OTA gebucht hat, der diese Option eben nicht anbietet.


Was soll die Fluggesellschaft nachweisen müssen?

Es gelten die Fare-Rules / Tarifbedingungen und fertig wer die nicht einsieht oder beachtet ist eben selbst schuld.
Wird bei einem OTA gebucht macht das keinen Unterschied höchtens könnte man gegen den OTA vorgehen wenn dieser die Fare-Rules nicht bekannt gemacht hat.

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

ich kenne keine Fluggesellschaft und kein Buchungsportal wo nicht aufgeschluesselt wird welche Tarifbedingungen sich hinter jeder angebotenen Tarifart verbergen. Jeder Buchungswillige kann also bequem ermitteln, dass bei der guenstigsten Tarifart die konsequentesten Bedingungen vorhanden sind.

Zitat (von Gruenspecht ):
.......Also gibt es nur noch ein Mittel: nie wieder Swiss Air!......

Swiss Air kann man ohnehin seit ueber einem Jahrzehnt nicht mehr buchen, da insolvent. Swiss als Nachfolgecarrier gehoert zum Lufthansakonzern, also werden Sie kuenftig neben Swiss auch LH, Austrian, Brussels und weitere Fluggesellschaften meiden muessen, die nun aufgrund Ihrer massiven Drohung in ihren Grundfesten erschuettert sind. :grins:

Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#10
 Von 
Gruenspecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mal ein Zitat aus einem BGH Urteil: „Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann."
Das scheint für Airlines nicht zu gelten. Die haben offensichtlich ein eigenes Rechtsverständnis bzw. werden von Politik und Justiz geschont.

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von Gruenspecht ):
.......Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis......

Das ist Pauschalreiserecht. Sie haben jedoch Fluege gebucht - das ist etwas ganz anderes.

Aber - ich kenne keinen Reiseveranstalter der nicht mindestens 20 % Ruecktrittsgebuehren berechnet und die auch mit hoher Sicherheit vor Gericht als angemessen durchbekommt!

Zitat (von Gruenspecht ):
......Die haben offensichtlich ein eigenes Rechtsverständnis bzw. werden von Politik und Justiz geschont......

Noeee - hat man nicht. Viele Reisende wollen guenstig fliegen. Also bieten die Fluggesellschaften verschiedene Tarifarten an um dem gerecht zu werden. Niemand hat Ihnen verwehrt einen teuren Flextarif zu waehlen, der die kostenfreie Stornierung ermoeglicht.

Und man darf nicht vergessen, wenn Sie vor Gericht ziehen, dann haben Sie zu beweisen, dass der Fluggesellschaft geringere Kosten entstanden sind.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#12
 Von 
Gruenspecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups, ich wusste garnicht, dass hier Lobbyisten der Fluggesellschaften unterwegs sind...
Für einen Storno , der ein paar Klicks an Aufwand bedeutet , 250 € zu kassieren, ist einfach nur Abzocke. Punkt und Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gruenspecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups, ich wusste garnicht, dass hier Lobbyisten der Fluggesellschaften unterwegs sind...
Für einen Storno , der ein paar Klicks an Aufwand bedeutet , 250 € zu kassieren, ist einfach nur Abzocke. Punkt und Ende.

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#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von Gruenspecht ):
........Für einen Storno , der ein paar Klicks an Aufwand bedeutet , 250 € zu kassieren, ist einfach nur Abzocke......

Das man Ihnen die Fluege vllt. ueber Monate zur Verfuegung gehalten hat, das zaehlt natuerlich in Ihrer gnadenlosen Arroganz nicht. Hallo, Sie haben einen Vertrag geschlossen der eigentlich zur Abnahme verpflichtet.
Es ist doch einzig Ihr Problem damit fertig zu werden, wenn man nicht fliegen kann. Scheixx was auf die Fluggesellschaft, sollen die doch damit fertig werden ob stornierte Plaetze frei bleiben oder nicht. Hauptsache man bleibt selbst von Verpflichtungen verschont, der geschlossene Vertrag kann mir doch den verlaengerten runter........

Das hat mit Lobbyismus nichts zu tun, ich bin so erzogen worden, mich an Vertraege zu halten und wenn ich das nicht kann, aus welchen Gruenden auch immer, dann steh ich dafuer ein. Aber diese Kultur verliert sich immer mehr. Wir werden immer armseliger in unserem Verhalten.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5106 Beiträge, 1980x hilfreich)

Könnte jmd. bitte noch einmal das besprochene BGH-Urteil verlinken.

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#16
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 2054x hilfreich)

Zitat:
Ups, ich wusste garnicht, dass hier Lobbyisten der Fluggesellschaften unterwegs sind...
Für einen Storno , der ein paar Klicks an Aufwand bedeutet , 250 € zu kassieren, ist einfach nur Abzocke. Punkt und Ende.


Es war klar, dass so ein Kommentar kommen wird. Wie Bernardoselva schon geschrieben hat:

Zitat:
Sie haben einen Vertrag geschlossen der eigentlich zur Abnahme verpflichtet.


Leider ist es immer wieder so, dass Leute die hier ihre Meinung nicht bestätigt bekommen komische Kommentare abgeben. Dies ist im übrigen ein Meinungsforum zu Rechtsfragen. Wenn die Mehrheit der User hier eine andere Meinung hat, muss Ihnen das nicht gefallen.

Wenn Sie meinen, die Stornokosten sind zu hoch, steht es Ihnen frei einen Anwalt zu nehmen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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