Geisterflug bei Pauschalreise

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
lcz123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geisterflug bei Pauschalreise

Hallo zusammen. Hänge gerade am airport Izmir fest. Folgendes ist passiert.
Habe eine Pauschalreise bei FTI gebucht. Wurde pünktlich vom hotel abgeholt und konnte dann am Flughafen aber auf den Tafeln nirgends meinen Flug finden, es gibt ihn einfach nicht. Dieser Flug geht wenn ich es richtig sehe nur ein mal die Woche und zwar samstags. Er steht auch nicht als annulliert auf der Tafel also müsste er falls er wirklich mal geplant war vor längerer Zeit gecanceled worden sein. Ich muss dann morgen mit umsteigen fliegen bin echt stinksauer. Das Büro der airline konnte oder wollte mir keine Bestätigung geben dass der Flug gestrichen wurde was ja aber auch streng genommen nicht den Tatsachen entspricht. Hat sowas schon mal erlebt, da ist doch eher FTI schuld und nicht die airline oder?

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bei einer Pauschalreise haben Sie sich grundsätzlich an den Reiseveranstalter zu wenden. Der ist Ihr Vertragspartner und haftet für alle Mängel, nicht aber die Fluggesellschaft. Aus den Reisedokumenten können Sie auch eine Notrufnummer des Reiseveranstalters entnehmen, an die man sich wenden kann, wenn Notfälle auftreten, so wie hier.

Wenden Sie sich vor Ort an den lokalen Vertreter des Reiseveranstalters, der hat ja auch den Reiseleiter gestellt, der Sie im Hotel betreute. Das dürfte für Sie zunächst der einfachste Weg sein. Der hat sich um den Rückflugzu kümmern und Sie ggfl. vor Ort unterzubringen, falls eine Übernachtung notwendig wird.

Wieviel weitere Reisende sind ca. betroffen?


Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hat der Online Check-in geklappt?

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#3
 Von 
lcz123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Bin gott sei dank eben heile in Deutschland angekommen. Ich konnte natürlich nicht einchecken da dieser Flug schlicht und einfach überhaupt nicht im Flugplan für den gestrigen Tag war. Er muss also vor längerer Zeit gestrichen worden sein oder hat nie existiert und es war schon bei der Buchung im Dezember ein Fehler. Die airline hat mich vor Ort auf einen Flug am darauf folgenden Tag umgebucht und eine Übernachtung bereit gestellt. Leider war der Flug mit umsteigen. Ich habe jetzt insgesamt 20 Stunden am Flughafen oder in der Luft verbracht. Werde FTI morgen in ruhe alles schildern.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ob ein Flug existiert oder nicht, oder ob Flüge zwischenzeitlich aus dem Programm genommen wurden, ist hier zunächst völlig zu vernachlässigen!

Sie haben sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und die besagen nun einmal, dass man sich bei einem Mangel bei einer gebuchten Pauschalreise, gleich welcher Art, an den Reiseveranstalter zu wenden hat und dort Abhilfe einfordern muss, siehe § 651a ff BGB . Und nicht an die Fluggesellschaft, die war nicht Ihr Vertragspartner in diesem Fall.

Sie haben das unterlassen!! Evtl. hätte der Reiseveranstalter eine andere, für Sie günstigere Lösung, zur Verfügung stellen können. Diese Chance haben Sie dem Reiseveranstalter einzuräumen, das sieht der Gesetzgeber so vor. Erst wenn der Reiseveranstalter keine angemessene Abhilfe anbietet, erst dann dürfen Sie eigeninitiativ werden.


Zitat (von vundaal76):
.......Hat der Online Check-in geklappt?.......

Was hätte das an der Situation geändert??

Viele Grüsse
bernardoselva

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#5
 Von 
lcz123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bernardoselva,

ja das sagt sich jetzt alles so leicht. Es ist das erste mal das mir sowas passiert ist und als man mir Anfangs noch sagte ich müsste für einen Ersatzflug oder auch Übernachtung erst mal selber aufkommen da herrschte im Kopf nur noch pure Panik da ich gerade mal noch 40 Euro in der Tasche hatte das hätte nicht mal für das Airport Hotel gereicht, es kann gut sein dass das ganze sogar Kulanz seitens der Airline war.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von lcz123):
......ja das sagt sich jetzt alles so leicht.......

Ach ja.........
Man schliesst einen Vertrag, dann sollte man zumindest von den AGB Kenntnis nehmen. Und was steht da in den AGB bei FTI unter Punkt 11........

Bei einem Mangel hat man sich an den Reiseveranstalter zu wenden, oder an dessen Beauftragten.

Das haben Sie schuldhaft unterlassen. Aber vielleicht zeigt sich der Reiseveranstalter kulant, könnte ja sein.


Viele Grüsse
bernardoselva

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