Gepäckverlust Entschädigung was steht mir zu ?

2. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)
Gepäckverlust Entschädigung was steht mir zu ?

Hallo,

Ich bin mit einer französischen Fluggesellschaft von Brasilien nach Berlin über Paris geflogen. In Berlin kam mein aufgegebenes Gepäck nicht an. Das habe ich sofort aufnehmen lassen. Nach drei Wochen wurde es immer noch nicht aufgefunden und ich musste eine Inhaltsliste mit Wert an die Gesellschaft schicken. Diese habe ich geschickt ohne Belege, da ich keine Belege für die Gegenstände im Gepäck habe. Vor kurzem schreibt mir die Gesellschaft das sie es nach wie vor bedauert das das Gepäck verlustig ist und möchte mich mit 600€ abspeisen. Im Gepäck waren Handarbeiten, Hochzeitsgeschenke von denen ich nunmal keine Belege habe und auch nicht danach frage. Wer hebt sich sowas schon auf?
Bei meiner Liste mit den Werten kam ich auf über 2000€. Sind 600€ gerechtfertigt, wenn ich keine Belege habe oder gibt es eine Chance die Sachen besser zu entschädigen lassenß Die Gegenstände hatten ideellen Wert und kommen sowieso nicht wieder, das ist schlimm genug. Aber mit 600€ möchte ich mich nicht abspeisen lassen da die Fluggesellschaften lernen müssen mit mehr Sorgfalt das Gepäck zu behandeln.

Gruß
Stepho

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Stephano27 am 02.04.2013 12:56

Bei meiner Liste mit den Werten kam ich auf über 2000€

Die Haftungshöchstgrenze bei Gepäckverlust beträgt 1131 SZR.
1 SZR sind ca. 1,15€ - Die Haftungshöchstgrenze liegt also bei ungefähr 1300€ (grob geschätzt)

quote:
von Stephano27 am 02.04.2013 12:56

Sind 600€ gerechtfertigt, wenn ich keine Belege habe oder gibt es eine Chance die Sachen besser zu entschädigen lassenß

600€ entspricht so ca. 45% der Haftungshöchstgrenze und stellt ein Angebot dar. Wer mehr heben möchte muss den Wert des Gepäcks nachweisen. Kannst du das nicht, hast du keinen Anspruch. (Punkt)


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Sind 600€ gerechtfertigt, wenn ich keine Belege habe oder gibt es eine Chance die Sachen besser zu entschädigen lassen

Idelle Werte kann man nicht ersetzen.
Ohne jedweden Beweis was denn wirklich dort im Gepäck war, scheint das ein gute Angebot zu sein.

Natürlich hat man durch nachverhandeln eine Chance das Angebot zu steigern. Genauso könnte dann die Gesellschaft sagen "Nun gibt es nichts mehr, verklag uns doch".

Auch könnte man direkt vor Gericht ziehen, aber auch hier würden wohl die meisten Richter aussagkräftige Beweise sehen wollen.



Die Frage ist halt:
Risiko oder nicht?
Hopp oder top?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Vielleicht wäre Gepäckversicherung für das nächste mal eine Alternative?

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#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Aber mit 600€ möchte ich mich nicht abspeisen lassen da die Fluggesellschaften lernen müssen mit mehr Sorgfalt das Gepäck zu behandeln.


Solange du weder den Inhalt noch - selbst wenn der Inhalt bewiesen wäre - dessen Wert beweisen kannst, ist es nicht nur Lotterie, sondern Russisches Roulette, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Da wird dir ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, daß du 0 EUR bekommst, weil du komplett beweisfällig geblieben bist für deinen Schaden.

Die Hoffnung, ein Gericht werde dir auch nur einen Cent allein deswegen zusprechen, damit die Fluggesellschaft "etwas lernt" (also quasi einen Strafschadensersatz, den es im deutschen Recht gar nicht gibt), ist trügerisch, wenn nicht naiv.

quote:
Idelle Werte kann man nicht ersetzen.


Das kommt hinzu. Solche Dinge (Omas letzter Brief, die Fotos von der ersten Freundin etc.) haben allenfalls noch einen Materialwert von ein paar Cent. Selbst wenn die dir jemand mutwillig zerstört, bekommst du deswegen nicht mehr dafür. Und auch "meine Fotos vom Spanien-Urlaub" haben nicht den Wert einer Reise nach Spanien, um sie erneut zu schießen.

quote:
Natürlich hat man durch nachverhandeln eine Chance das Angebot zu steigern.


Eher unwahrscheinlich. Das gilt eher bei Forderungen bzgl. einer Senkung (weil die Gegenseite lieber heute 500 EUR sieht als nach 2 Instanzen und 3 Jahren 600 EUR). Hier hingegen kann die VS das "aussitzen", weil ja der TE Geld von ihr will und nicht umgekehrt.

-- Editiert BuffySlayer am 03.04.2013 16:57

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#5
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Solange du weder den Inhalt noch - selbst wenn der Inhalt bewiesen wäre - dessen Wert beweisen kannst, ist es nicht nur Lotterie, sondern Russisches Roulette


Auch mit Belegen von gekauften Sachen ist kein Beweis das sich dieses Stück im Gepäck befunden hat. Dein russisches Roulette bleibt. Und mit Gegenständen die ideellen Wert haben meinte ich ganz bestimmt keine Urlaubsphotos. Diese Gegenstände hatten tatsächlich auch Geldwert.
Es waren Geschenke und da fragt man bestimmt nicht nach den Kassenzettel. Ebenfalls Kleidung kostet um sie wieder zu besorgen, auch wenn sie schon getragen wurde.
Ich glaube auch nicht das die Fluggesellschaft mir 600€ anbietet wenn ein Gericht sagen würde du bekommst 0c.

Wer hebt sich schon jahrelang Kassenzettel von allem was er besitzt auf, weil es vielleicht irgendwann mal verloren gehen könnte und jemand anders ist schuld.


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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat


quote:
Wieso du dich übrigens weigerst, bei den Käufern der Geschenke die Rechnungen anzufordern um zumindest einen Anscheinsbeweis für den Wert des Inhalts zu liefern, dürfte sich hier wohl keinem erschließen.


1. Anstand
2. Die Geschenke sind ca. 1 Jahr alt und höchstwahrscheinlich hat keiner mehr einen Bon
3. Es sind bspw. Handarbeiten und auch diese haben nicht nur rein den Materialwert. Es steckt Arbeit und vor allem Können dahinter. Nicht jeder kann bspw. eine Mütze stricken. Sollten die mir eine Rechnung schreiben?


Es gibt nun einmal nicht für alles auf der Welt eine Rechnung. Oder kauft ihr all Eure Produkte in einem Geschäft?



quote:
Vielleicht wäre Gepäckversicherung für das nächste mal eine Alternative?


Gepäckversicherung sollte in diesem Fall die Fluggesellschaft abschließen, da diese den Schaden verursacht hat und nicht ich. Sollte ich jetzt jahrelang eine Gepäckversicherung abschließen weil einmal in 20Jahren die Fluggesellschaft mein Gepäck verschlampt. Und wahrscheinlich wollen die auch für alles einen Kassenzettel was sich in dem Gepäck befindet.


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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
1. Anstand

Der war gut ...



quote:
Gepäckversicherung sollte in diesem Fall die Fluggesellschaft abschließen,

Hat sie eventuell ja. Aber du willst "mehr", als vertraglich vereinbart. Das wirst Du dann auch selbst finanzieren müssen.



quote:
Sollte ich jetzt jahrelang eine Gepäckversicherung abschließen weil einmal in 20Jahren die Fluggesellschaft mein Gepäck verschlampt.

Das musst Du selbst nachkalkulieren und abwägen.



quote:
Und wahrscheinlich wollen die auch für alles einen Kassenzettel was sich in dem Gepäck befindet.

Nicht nur das, die wollen je nach Versicherungsbedingung auch einen Beleg dafür, das sich das angegebene tatsächlich im verlorenen Gepäck findet.

Kassenzettel sind nicht notwendig, es müssen halt glaubwürdige Belege sein. Rechnungen sind nur meistens die mit Abstand glaubwürdigsten Belege.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

nun gut ich werde die Leute aus den oben genannten Gründen nicht nach einen Wertnachweis fragen. Wer das machen würde soll es gerne machen.
Und nach wie vor sehe ich es so das eine selbst hergestellte Sache mindestens genausoviel Wert hat wie ein vergleichbares, wenn nicht noch mehr, industriell hergestelltes und vertriebenes Produkt. Der Produzent muss nur eine Rechnung schreiben. Aber wer macht das schon bei Geschenken und darum geht es in diesem Beitrag auch nicht.
Mir geht es darum die Gepäckstücke annähernd ersetzen zu können.
Wie sieht es denn aus wenn ich den Inhalt des Gepäck nachkaufen würde und die Belege vorlegen würde?

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#12
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wie sieht es denn aus wenn ich den Inhalt des Gepäck nachkaufen würde und die Belege vorlegen würde?


Das bringt dir auch nichts, weil dies kein Nachweis ist, dass sich die nachgekauften Gegenstände, in dem verloren gegangenen Gepäck befunden haben.
Du könntest jetzt dir einen neuen Laptop, ein ipad, zwei maßangefertigte Anzüge usw. kaufen und dann behaupten, dass sich genau diese Dinge in dem Gepäck befunden haben.
Die Fluggesellschaft würde über die Belege nur müde lächeln und dir weiterhin die 600,- Euro anbieten.

Die Rechnung ist ganz einfach. Eine Fluggesellschaft geht eben von einem Durchschnittswert des Gepäcks aus, dass jeder Fluggast mit sich führt.
Der eine etwas mehr, der andere eben etwas weniger.
Somit geht bei einem verlorenen Koffer der eine mit einem Gewinn aus der Sache raus und der andere eben mit einem Verlust.
Der Gewinner wird einfach die Klappe halten und fertig.
Der Verlierer muss jetzt eben nachweisen, dass sein Gepäck einen höheren Wert hat, als die Fluggesellschaft erstatten möchte.
Kann man dies nicht nachweisen, dann bekommt man eben diesen Durchschnittswert erstattet.

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)


quote:
Ideell vielleicht, materiell nicht. Und nur letzteres zählt. Ein Schaden ist nunmal nur das, was man tatsächlich ausgegeben hat und das sind bei selbst gefertigten Sachen die Materialkosten. Die aufgewendete Zeit ist nicht ersatzfähig.


OK, dann bezahlt man also beim Schneider nur den Stoff?

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#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Fluggesellschaften haben Erfahrungswerte, danach richtet sich die Erstattung bei einem Totalverlust.

Die hier angebotenen Euro 600,00 entsprechen ungefaehr der Haelfte des maximal zu erstattenden Betrages. Man erstattet den Zeitwert und nicht den Neuwert des Gepaecks.

Im Uebrigen empfehlen alle Fluggesellschaften Gegenstaende mit besonderem Wert mit ins Handgepaeck zu nehmen - wie z.B. Schmuck, Schluessel und Medizin.

Es ist zwar aergerlich, aber ich wuerde mich mit dem angebotenen Betrag einverstanden erklaeren - die ruecken nicht mehr raus und werden sich auf eine Klage einlassen. Und da haben Sie schlechte Karten, wenn Sie dem Richter nicht nachweisen koennen, was tatsaechlich im Koffer war und welchen Wert (Belege) das hatte. Belege der Neubeschaffung zaehlen nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#17
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)


quote:
So langsam ist es mir eigentlich egal, ob du das kapierst oder nicht, aber nein, du zahlst nicht nur den Stoff. Aber der macht das auch als Beruf und nicht als Hobby.


Die Person die ich meine verdient Geld mit ihren von Hand hergestellten Produkten, deswegen habe ich auch geschrieben "dann müsste sie mir eine Rechnung schreiben." Heutzutage gibt es sogar eine riesige Internetseite die Handarbeiten von tausenden von Leuten vertreibt und die Leute schreiben auch eine Rechnung. Von daher ist ein Produkt so viel wert, wieviel jemand dafür bereit ist zu bezahlen.

Egal, weil ich es ja sowieso nicht machen werde.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Stephano27 am 04.04.2013 16:08

Egal, weil ich es ja sowieso nicht machen werde.

Damit ist das Thema durch, da dir die Wege zur Selbsthilfe aufgezeigt wurden.

Fallschließung bei der Administrative beantragt, da das Thema "durch" ist und sich nur noch gegenseitig auf die Füße getreten wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

Fallschließung durchgeführt

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