Getrennt sitzen als Gruppe

14. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Getrennt sitzen als Gruppe

R organisiert für sich und eine Gruppe von 5 eine Reise ins Ausland. Für R ist wichtig, das alle im Flieger zusammen sitzen. Deswegen ruft er auch vor kauf die Airline an, und läßt sich bestätigen, dass wenn er alle auf ein Ticket kauft, und dann frühzeitig einen Webcheckin macht, dies ohne Probleme möglich ist. Dies hat R auch per eMail von der Airline bekommen. Also bucht R alle auf ein Ticket, und nimmt hierbei auch in Kauf, daß alle Plätze in einer teureren Tarifklasse landen, da in der billigeren nur noch 4 Plätze vorhanden sind.
24 Stunden vor abflug muss R feststellen, daß der Webcheckin nicht funktioniert. Er ruft bei der Airline an, und bekommt immer wieder plätze zugewiesen, welche dann jedoch immer wieder binnen 20 min aus der Reservierung verschwinden.
Nach 6 Stunden telefonieren schreibt R eine Mail in der er die Airline auffordert, ihren Vertrag zu erfüllen. 2 Stunden später bekommt er eine Antwort, dass er 5 zusammenhängende Plätze habe, sieht diese jedoch nicht online bei seiner Buchung. Natürlich hat er diese auch nicht bekommen. Beim Rückflug dann das selbe Spiel.

Angenommen die Buchung alle auf ein Ticket habe 320€ * 5 = 1600€ gekostet. Die Buchung seperat hätte 270€ * 4 + 320€ = 1400€ gekostet. Die billigste Buchung hätte 5 * 199€ = 995€ bei einer 0 Frills Airline gekostet. Kann R nun 200€ oder gar 605€ als Minderung zurück fordern?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich denke mir, dass die Gruppe aus der vertraglichen Verletzung durch die Airline Schadenersatzansprueche ableiten kann.

So wie Sie das schildern, war fuer die Airline klar ersichtlich, dass auf den Vertragsbestandteil 'zusammen sitzen' besonderen Wert gelegt wurde, schliesslich war die Gruppe sogar bereit, dafuer einen hoeheren Preis zu akzeptieren.

Ohne Rechtshilfe werden Sie allerdings nicht viel erreichen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hatte ich befürchtet.


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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Dies hat R auch per eMail von der Airline bekommen.

Was steht denn genau in der E-Mail?

Einen Anspruch sehe ich nur, wenn es eine "felsensichere" Individualabrede (ohne Ausstiegsklauseln) gab. Dieses muss der Reisende beweisen.

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#4
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


In diesem Fall war es ein Fehler nicht zum günstigsten Preis getrennte Tickets zu buchen. Ich kenne keine Airline, die einen bestimmten Flugzeugtyp oder gar Sitzplatz garantiert.

Sitzplatzreservierungen sind teilweise zusätzlich möglich. Durch das Nichtzusammensitzen ist kein materieller Schaden entstanden, also auch kein Schadenersatz.


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" Benvenuti a bordo!"

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Ich kenne keine Airline, die einen bestimmten Flugzeugtyp oder gar Sitzplatz garantiert......


Das ist zwar richtig, hier meiner Auffassung nach jedoch nicht anzuwenden. Wie Lifeguard zweifelsfrei erwaehnt, hat die Gruppe fuer den Wunsch 'zusammen sitzen' einen hoeheren Flugpreis akzeptiert und die Airline hat das schriftlich bestaetigt.

Hinzu kommt, dass die Airline wohl sehr zeitnah vor Abflug ihm nochmals schriftlich bestaetigt hat, dass er 5 zusammenliegende Plaetze erhaelt.

Damit ist eine vertragliche Vereinbarung zustande gekommen, die von der Airline nicht eingehalten wurde. Dafuer haftet sie. Daraus resultiert meiner Meinung nach mindestens die Rueckzahlungspflicht der Differenz zwischen dem hoeheren und niedrigeren Tarif. Ob noch mehr rauszuholen ist kommt darauf an, wie clever der Anwalt von Lifeguard ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#6
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Was ihm per Mail bestätigt wurde war, dass es möglich ist bei frühzeitigem Web-Check-In fünf zusammenhängende Plätze zu reservieren.

Die gleiche Antwort hätte er erhalten, wenn er gefragt hätte, ob es möglich ist dass fünf Leute mit getrennt gebuchten Tickets zusammensitzen können.

Es besteht also die Möglichkeit!!! Mehr nicht!!!

Und das frühzeitige Einchecken per Internet liegt in der Verantwortung des Passagiers. Und Web-Check-In heißt auch nicht Telefon-Check-In. Und Telefon Check-In war es noch nicht mal, sondern lediglich eine telefonische Wunsch-Sitzplatzanfrage. Mehr lese ich da nicht.

Das mit den telefonischen Wunschplätzen klappte nicht. Nun erfolgte die Aufforderung des Passagiers an die Airline, den Beförderungsvertrag zu erfüllen. Hä?

Woher soll die Fluggesellschaft eigentlich wissen, dass die erste Anfrage etwas mit den später gebuchten Tickets zu tun hatte? Ich lese: erst telefonische Anfrage, dann Bestätigung per Mail. Und danach gebucht. Wie soll jemand auf die Idee kommen dass gerade diese Buchung überhaupt etwas mit der vorherigen Anfrage zu tun hatte? Also so viel zum Thema individuelle Zusatzvereinbarung zum Vertrag.

Dem Wunsch der Passagiere nach zusammenhängenden Sitzplätzen kommt die Fluggesellschaft sicher gerne nach. Es hat in diesem Fall trotzdem nicht geklappt.

Also ich wundere mich schon.

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 15.12.2011 21:45

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Vielflieger

quote:
.....Nach 6 Stunden telefonieren schreibt R eine Mail in der er die Airline auffordert, ihren Vertrag zu erfüllen. 2 Stunden später bekommt er eine Antwort, dass er 5 zusammenhängende Plätze habe.....


Die Antwort wird wohl eine email gewesen sein. Und das duerfte ausreichen in Kausalitaet mit dem davor stattgefundenen Schriftwechsel. Liveguard hat sich immer daran gehalten, was die Airline ihm vorgeschlagen hat, was zu tun ist, damit er seinen Wunsch erfuellt bekommt. Es ist Sache der Airline sich daran auch zu halten, kann sie das nicht, muss sie andere Regeln aufstellen, z.B. dass Sie grundsaetzlich ablehnt zusammenliegende Plaetze zu reservieren.

Auch war es nicht Liveguards Problem, dass das Online-checkin nicht funktionierte, sondern, bietet die Airline das ganz gezielt an, hier also um den Buchungswunsch des Kunden zu erfuellen, hat sie dafuer Sorge zu tragen, dass diese Technik auch funktioniert und wenn nicht, dann dem Kunden andere Wege zur Erfuellung der vertraglichen Verpflichtung nachzuweisen. Und das scheint ja mit der zuvor benannten email-Antwort auch erfolgt zu sein.

Da muss man sich nicht wundern....., sondern nur an Tatsachen zu halten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 16.12.2011 10:59

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#8
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Lieber bernardoselva, da werden wir wohl nicht auf einen Nenner kommen, außer in dem Punkt, dass sich an Tatsachen zu halten ist.

Formulierungen wie "wird wohl" "scheint so gewesen zu sein" sind ja nun klassische Einleitungen für Spekulationen.



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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 16.12.2011 12:22

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120133 Beiträge, 39833x hilfreich)

quote:
24 Stunden vor abflug muss R feststellen, daß der Webcheckin nicht funktioniert.

Wie genau stellte sich das dar?

War der Web-CheckIn nicht früher verfügbar als 24h vor Abflug?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das stellte sich so dar, dass man den Zubringerflug (Muttergesellschaft) bei der Tochtergesellschaft buchen konnte, bei dem Flug, welchen die Tochtergesellschaft durchführen sollte, jedoch die Plätze angezeigt bekam, jedoch beim Reservieren angezeigt wurde, das hier ein Systemfehler vorliegt.
Problem war hier angeblich die unterschiedlichen Statis der Reisenden, welche beim ersten Webcheckin dazu geführt hatten, daß man eine für hohen Status reservierte Reihe komplett buchen konnte. Was dann annuliert worden war. Hierbei wurde wohl das Ticket für die Langstrecke gelöscht, was dann noch zu anderen schönen Problemen am Reisetag geführt hat.

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Was dann toll war, das letzten Endes auf der Anfänglich reservierten ersten Reihe nur Statuslose gelandet sind.

-- Editiert Lifeguard am 19.12.2011 05:36

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#11
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Also nun verstehe ich gar nix mehr:

quote:
welche beim ersten Webcheckin dazu geführt hatten, daß man eine für hohen Status reservierte Reihe komplett buchen konnte. Was dann annuliert worden war. Hierbei wurde wohl das Ticket für die Langstrecke gelöscht


Erster Web Check-In? Ticket gelöscht?

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" Benvenuti a bordo!"

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#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also ganz einfach. Ich habe die goldene, meine Frau die silberne, und der Rest hat eine blaue Karte von LH. Gebucht war MUC-VIE-HRG. MUC-VIE LH und VIE-HRG OS/Lauda.
Die erste Reihe sollte für Gold sein, wurde mir aber komplett angeboten, und ich habe die so genommen.
Beim Erstellen der Boardkarten kam dann eine Fehlermeldung. Danach war das komplette Ticket VIE-HRG aus dem System gelöscht.
Ich habe dann angerufen, und mir von der Gold Hotline die 3. ABC und 4AB geben lassen. Das ist dann von irgendwem kassiert worden. Mittags hat mir der Internetdesk dann 5ABC und 6AC reserviert. Wenn man nun meint, die haben im Nachhinein 6A oder C kassiert, der Irrt. Man sagte mir ich bekomme die Tickets am Schalter in MUC. Gabs nicht. Am Gate in VIE wollte man mir dann 5BC, 6A, 9C, 11D geben.
Der Flug sollte 280(K/K) kosten, weil Gruppe dann 320(K/L)
Der Versuch 2K auf dem Rückflug zu buchen, endete damit dass aus 2K 9L 9V, 0K 0L 9V wurde.
Hinflug AB Rückflug Germania hätte 199€ gekostet. Ich hatte nur nach einigen Vorkommnissen im Sommer keinen Bock auf AB.
Mich käst halt die Einstellung an. "Sie sind doch befördert worden". Würde mir BMW einen Lada hinstellen, und dann sagen, ist doch ein Auto, keiner würde mich zwingen, den zum BMW Preis abzunehmen.

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