So langsam hat die DB echt den Vogel abgeschossen!
Hier geht es jetzt nicht um das Geld selbst aber ums Prinzip so langsam bringt die DB das Fass echt zum überlaufen.
Was ist passiert?
Für die Hinfahrt wurde getrennt vom Ticket eine Sitzplatzreservierung gekauft, Ergebnis diese konnte nicht genutzt werden, weil Regionalexpress hatte 41 Minuten Verspätung der ICE war natürlich weg, im nächsten ICE war irgendetwas (wie immer) schrott, Reservierungen waren keine mehr möglich!
Im zweiten ICE hat dann der DB Mann den Tipp geben ich könnte ja auch einfach die Reservierung auf dem Weg zurück nutzen, weil die Reservierung kann man einmal problemlos umbuchen, der Tipp war gut also Online ohne Probleme schnell noch im zweiten ICE gemacht.
Dann die Rückfahrt:
Der ICE ab Hamburg entfällt! Als Ersatz gibt es dann irgendeinen IC-Mist die Bahnseite schreibt selbst dass der IC eine geringere Sitzplatzkapazität hat!
Ergebnis die alte Reservierung war natürlich Geschichte eine neue Reservierung konnte ich natürlich auch nicht kaufen!
Meine Lösung für diesen Mist:
Zum Flughafen gefahren und für 7500 Meilen und 32,47 Euro S&G ein Flugticket mit KLM via Amsterdam gekauft und am Ende sogar 14 Minuten zu früh angekommen.
Dann Papierkram erledigt auf der DB Seite die Erstattung der Reservierung beantragt und den Antrag ausgedruckt und abgeschickt gleichzeitig dann natürlich auch die Post ans Servicecenter für Fahrgastrechte raus geschickt.
Ergebnis:
Das Servicecenter arbeitete wirklich schnell die Hinfahrt wird zu 50% wegen Verspätung von über 2 Stunden und die Rückfahrt wegen Fahrtabbruch ganz erstattet, soweit alles gut.
Eben kam die Antwort vom Fahrkartenservice:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Juni 2019.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Erstattung von Reservierungen nicht erfolgt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Umtausch und Stornierung
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team von http://www.bahn.de
Ich kann also Geld bezahlen und die Leistung kann ZWEI Mal nicht in Anspruch genommen werden weil die DB Mist baut und dann soll es nicht einmal die Erstattung des gezahlten Geldes geben?
Hat noch jemand eine Idee das nochmal Bahnintern zu lösen?
Mir geht es sicher nicht um den kleinen Betrag von 4,50 Euro aber irgendwo ist meine Geduld und Verständnis am Ende und werde mir auch diesen kleinen Betrag wenn es sein muss per Gericht zurück zu holen.
Bevor der Tipp mit SÖP kommt, ja das ist eine gute Stelle und Idee aber die sind im Moment sehr überlastet und Verfahren dauern teilweise ewig und warum sollte ich ewig warten damit die DB Prozesskosten spart?
Gibt es noch eine Alternative zum Gerichtsverfahren?
13. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2019 | 23:08
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es noch eine Alternative zum Gerichtsverfahren?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. August 2019 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatWeitere Informationen finden Sie unter: Umtausch und Stornierung :
Und?
#2
Antwort vom 13. August 2019 | 23:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWeitere Informationen finden Sie unter: Umtausch und Stornierung :
Und?
Na dort werde ich genau auf die Seite mit dem Erstattungsantrag verwiesen genau das Ding was ich schon eingereicht hatte und wo die Antwort zurück kam.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Reiserecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. August 2019 | 20:39
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Tja nun, dann würde ich die Damen und Herren geflissentlich auf den Inhalt der Webseite aufmerksam machen.
Ansonsten
eben munter geklagt. Damit dem Prinzip Genüge getan wird.ZitatMir geht es sicher nicht um den kleinen Betrag von 4,50 Euro aber irgendwo ist meine Geduld und Verständnis am Ende und werde mir auch diesen kleinen Betrag wenn es sein muss per Gericht zurück zu holen. :
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
19 Antworten
-
6 Antworten