Gruppenreise - Unterkunft beharrt auf Stornobedinungen

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
as223
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gruppenreise - Unterkunft beharrt auf Stornobedinungen

Hallo zusammen,

als Verein haben wir bei einem Schullandheim in Bayern eine Gruppenreise am 17.11.2019 gebucht (aber noch nicht bezahlt, also nur den Belegungsvertrag unterschrieben), die vom 05.06. bis zum 07.06. geht. Laut Vertrag kann man zehn Wochen vor der Reiseantritt noch stornieren, diese Frist jetzt leider abgelaufen. Natürlich war Zweck der Reise nicht, dort 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten und dann Einzelaktivitäten im Zimmer zu betreiben, sondern als Gruppe dort gemeinsam Events zu veranstalten, wir sind ja ein Verein. Nun haben wir das natürlich erstmal versucht einvernehmlich zu klären, leider beharrt die Jugendherberge nun darauf, dass wir, wenn sie am 30.05. wieder öffnen dürfen, die Stornogebühren zahlen. Haben wir als Verein keine rechtliche Handhabe dagegen? Dürfen die überhaupt Gruppen momentan aufnehmen? Die Reise wurde nämlich explizit als "Gruppenreise" gebucht, auch haben wir in der Vergangenheit immer neben den Zimmern Gruppenräume gebucht, um dort unsere Events abzuhalten. Diese könnten wir ja dann gar nicht als Gruppe benutzen, und damit wäre unsere Reise ja auch hinfällig.

Wir wollen unseren Mitglieder weder das Risiko aussetzen mit 40 Teilnehmern in so relativ engem Raum drei Tage zusammen zu sein weder sehen wir es machbar, die gesetzlichen Regelungen in so einer Gruppenreise zu erfüllen, da ja gesetzlich in Bayern die Abstandsregelungen jetzt bis zum 05.06. noch gelten und auch Personen aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten sich nicht treffen dürfen.

Wenn Ihr Ratschläge habt, wie man das am besten lösen kann, ohne Stornogebühren zu zahlen, wäre ich Euch sehr dankbar.

Beste Grüße
Maximilian

-- Editiert von as223 am 07.05.2020 23:12

-- Editiert von as223 am 07.05.2020 23:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von as223):
Dürfen die überhaupt Gruppen momentan aufnehmen?

Nö. Ist aber irrelevant.



Zitat (von as223):
sondern als Gruppe dort gemeinsam Events zu veranstalten

Die Mitglieder einer Gruppe können auch mit 1,5m Abstand als Gruppe agieren.



Zitat (von as223):
da ja gesetzlich in Bayern die Abstandsregelungen jetzt bis zum 05.06. noch gelten

Ist natürlich ungünstig, da man nicht weis, was ab dem 05.06. gilt.


Ich würde überlegen, das man jetzt nicht storniert und abwartet was der 30.05. bzw. der 05.06. bringt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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