Hinflug: Zubringerflug verspätet, Rückflug aufgrund "no show" beim Hinflug verweigert

15. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Manni35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinflug: Zubringerflug verspätet, Rückflug aufgrund "no show" beim Hinflug verweigert

Hallo,

uns wurde vorgestern von KLM der Rückflug aufgrund von "no show" beim Hinflug verweigert. Die Umstände sind etwas kompliziert, daher erst mal etwas zusammen gefasst der Sachverhalt:

- Am 01.07.2022 Buchung von zwei Flügen mit KLM bei ch.gotogate.com für 2 Personen am 23.09.2022 von BSL via AMS (Zubringer KL1986) und von dort nach NBO (KL565). Zweiter Flug ("Rückflug", trotz unterschiedlichem Startflughafen) am 13.10.2022 von ZNZ via AMS (KL515) nach BSL (KL1985). Beide Flüge werden von KLM unter einer Buchungsnummer geführt mit dem Hinweis, dass der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert wird, sollte der Hinflug nicht angetreten werden. So weit so gut. Es war auch nie unsere Absicht, hier irgendein Tarifmodell zu unterlaufen.

- Am 22.09. online eingecheckt und am 23.09. mit Gepäck zum Flughafen gefahren. Auf dem Weg dorthin schon mehrere SMS-Nachrichten von KLM, dass sich beide Flüge verspäten werden. Am Flughafen selbst befindet sich vor der Gepäckabgabe ein (self service) Label-Printer, der die Labels nach dem Scan des Boarding-Passes ausdruckt. Dieser hat uns keine Labels mehr gedruckt, mutmaßlich, weil zu diesem Zeitpunkt schon feststand, dass wir den Anschlussflug nach NBO nicht mehr erreichen. Genaueres dazu kann ich nicht sagen. Unter klm.de -> "meine Reisen" war zu diesem Zeitpunkt jedenfalls schon sichtbar, daß wir den Flug von AMS nach NBO verpassen werden. Online konnte kein Alternativflug angeboten werden. Daraufhin Mitarbeiter an der Gepäckabgabe kontaktiert, der mir dies bestätigte. Der von diesem Mitarbeiter angebotene frühestmögliche Alternativflug ging erst am Nachfolgetag über Paris, so dass wir NBO erst mit über 32 Stunden Verspätung erreicht hätten. Haben wir abgelehnt und uns selbst einen Flug gesucht von ZRH mit Qatar Airways, kamen dann mit nur ca. 9,5 Stunden Verspätung an. Online keine Erstattung beantragt, da wir die Mehrkosten der zusätzlichen Tickets nach der Reise geltend machen wollten. Mit der Erstattung der ursprünglichen Kosten würden wir dieses Recht sowie eine Entschädigung aufgrund der Verspätung verlieren (?).

- Am 09.10. dann online den Status des Rückflugs gecheckt: Erst jetzt stellen wir fest, dass die Flüge KL515 und KL1985 für uns unerklärlicherweise aus der Buchung gestrichen wurden. Zuvor erfolgte keinerlei Benachrichtigung per SMS oder E-Mail. Dann Kontaktaufnahme (via Whatsapp) bei KLM. Nachdem diese den Ball zu gotogate und diese dann wieder zurück zu KLM gespielt hatten, hieß es: Die restl. Flüge seien aufgrund "no shows" beim Hinflug verfallen. Erst lenkte man noch ein und bot uns, aufgrund der nicht mehr zur Verfügung stehenden ursprünglichen Rückflüge, einen Alternativflug einen Tag später an. Nachdem wir dies zähneknirschend akzeptierten, hieß es schlussendlich am Morgen des 11.10., man könne uns, aufgrund des no-shows, nun doch keine kostenlosen Alternativflüge anbieten.

- Darauf habe ich mir wiederum selbst zwei Rückflüge für uns organisiert. Ich sah nicht ein, 2x 500€ zusätzliche Gebühren zu zahlen für einen Alternativflug, mit dem ich 24 Stunden später ankommen würde als mit dem ursprünglich gebuchten Flug. Mit dem selbst organisierten Flug waren es nur etwas über 4 Stunden später.

Leider habe ich von dem Mitarbeiter am Baseler Flughafen nichts Schriftliches bekommen, mit dem ich ein "no show" eventuell hätte widerlegen können. Ich habe jedoch meine Partnerin als Zeugen sowie Zugtickets nach Basel und von dort nach Zürich. Ich wüßte auch nicht, was ich sonst noch hätte tun sollen. Oder hätte ich den Zubringer nach AMS nehmen MÜSSEN, um dann letztlich dort zu stranden?

Ich will nun von KLM folgende Auslagen einfordern:
- Zugtickets von Basel nach Zürich (es war an diesem Tag von Basel kein preiswerter Flug mehr nach NBO zu bekommen).
- Die Flugtickets selbst sowohl für den Hinflug als auch für den verweigerten kostenlosen Rückflug.
- Kosten für Sitzplätze, die ich uns noch nachträglich für den Hin- und Rückflug gebucht hatte.
- Entschädigungen von je 2x 600€ für Verspätungen sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug, also 2400€.
Die Gesamtforderungen belaufen sich, incl. der Entschädigungen, auf fast 5700€.

Es wäre zwar ein um einige Stunden früher Rückflug für einen ähnlichen Preis verfügbar gewesen, mit dem wir keine Verspätung gehabt hätten, jedoch war dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Reise war komplett durchgeplant und eine um mehrere Stunden vorgezogene Ankunft am Flughafen daher nicht machbar.

Da KLM meine Forderungen wohl kaum klaglos begleichen wird, habe ich einige Fragen. Wo wäre ggfs. der Gerichtsstand? In der Schweiz? Start- und Zielflughafen liegen in der Schweiz, lt. https://www.klm.ch/information/legal/website-terms-use ist jedoch Amsterdam der Gerichtsstand?!? Der ursprüngliche Vermittler gotogate ist in diese Sache nicht involviert, oder doch? Kann man uns, trotz der Vorfälle am Flughafen Basel, ein "no show" unterstellen? Und ist ggfs. ein (mitreisender) Zeuge sowie das Vorhandensein der erwähnten Bahntickets ausreichend, um unsere Anwesenheit am Flughafen sowie unseren Willen, die Flüge planmäßig zu absolvieren, beweisen zu können? Und hätte ich die "no show"-Gebühren für den 24 Stunden späteren Alternativflug akzeptieren müssen (um sie ggfs. später wieder einzufordern)? Oder doch einen früheren Rüchflug buchen müssen, um nicht "vorsätzlich" eine Verspätung zu provozieren? Die ultimative Verweigerung eines kostenlosen Rückfluges erfolgte erst ca. 2,5 Tage vor dem ursprünglichen Rückflug. Den Chatverlauf mit KLM habe ich vorliegen. Außerdem noch Screenshots über die Flugstörungen des Hinfluges sowie über die Tatsache, dass uns über das Webportal keine Alternativflüge für den Hinflug angeboten werden konnten.

Es ist nun leider doch etwas mehr geworden, aber die Umstände sind auch recht verzwickt.

Im Voraus vielen Dank für eine Einschätzung.

Gruss

Manni

-- Editiert von User am 15. Oktober 2022 04:54

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1 Antwort
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Gerichtsstand befindet sich hier entweder in Frankreich oder Niederlande. Da kann dieses Forum nur wenig weiterhelfen.

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