Hinflug verspätet, Rückflug verpasst.

24. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Hinflug verspätet, Rückflug verpasst.

Techniker T fliegt von D nach GB zwecks eines Einsatzes. Der Einsatzes. Der Hinflug verspätet sich um 45 min weil die Airline entschieden hat, noch auf Gäste eines anderen Fluges zu warten. Der Rückflug ist am selben Tag, T verpätet sich jedoch um 20 min. Die Airline hat nun 500€ (60€ Umbuchung, 440€ Tarifklassendifferenz) für den nächsten Flug verlangt.

Ist das rechtens.

Kann dies als Folgeschaden für den verspäteten Hinflug geltend gemacht werden? (Montrealer Abkommen Art 19)
Hin und Rückflug auf einer Ticketnummer bei derselben deutschen Airline.

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Natürlich wurde bezahlt, da ein Übernachten und Ausfall am nächsten Tag teurer gewesen wäre.
Wäre ein Rückflug nicht mehr möglich, müßte dann die Airline gemäß Montrealer Abkommen auch hierfür aufkommen?

-- Editiert Lifeguard am 24.08.2011 01:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

tatsaechlich spricht die Montrealer Uebereinkunft nur von Verspaetung. Es ist nicht definiert, ob man damit eine Abflug- oder Ankunftverspaetung meint.

Ich koennte mir hier vorstellen, dass es relevant ist, wann ist der Bomber in London gelandet mit wieviel Minuten Verspaetung.

Wie will die ausfuehrende Firma beweisen, dass die Taetigkeit Ihres Technikers nur soviel Zeit in Anspruch genommen haette, dass dafuer der geplante 'Kurz'aufenthalt auch ausreichend bemessen war.

Die blosse Behauptung wird wahrscheinlich nicht ausreichen. Die Fluggesellschaft wird unterstellen, dass das Zeitfenster fuer die zu erledigenden Arbeiten zu kurz bemessen war.

Und wenn die Zeit ausreichend war, dann wird man behaupten, dass der Techniker zu spaet zum Flughafen von der Betriebsstaette abgefahren ist und das liegt nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft und ist von dieser nicht zu verantworten......


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Genau das ist das Problem.

Kunde sitzt übrigens 500m vom LCY entfernt. Die dauer des Einsatzes war in diesem Fall auch genau bekannt und ließe sich nachweisen.

Die andere Frage wäre, könnte der Techniker direkt zurück fliegen, und komplett die Kosten für einen anderen Tag verlangen?

Mir ist die Preispolitik einer Gewissen Airline ehrlich gesagt so richtig ein Dorn im Auge. Hier kann man den Aufpreis für einen B Tarif von ca. 200- 500€ zahlen, und ist defakto dann doch nicht flexibel, weil am Flugtag nur noch Y oder C verfügbar ist.
Nimmt man V, W oder die anderen, bei denen man 60€ zahlt, riskiert man halt die 60€ zusätzlich, zahlt im endeffekt aber auch Y + 60€.

Da nur jeder 3. Flug dann auch tatsächlich umgebucht wird, kommt dies günstiger. Mich nervt es allerdings enorm, dann auch noch für Fehler der Airline zur Kasse gebeten zu werden, bzw sogar, wenn die Vorsätzlich zu spät abfliegen.

Aber auch bei Wochenend Städtereisen mit meiner Frau stellt sich mir die Frage, wie es eigentlich rechtlich ausschaut, wenn ich am Sonntag die Stunde Verspätung vom Freitag anhänge, sollte die Stunde von der Airline vorsätzlich verursacht worden sein.

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