Ich habe am 23.10. für das Wochenende 12.-14.12.08 ein Doppelzimmer in einem Hotel gebucht und dieses am 13.11. wieder storniert, da der Grund meiner Reise
entfallen ist. Das Hotel hat nun den vollen Preis ohne irgendwelchen Abzug von meiner Kreditkarte abgebucht. In den Bedingungen stand Folgendes:
* Die Vorauszahlung der gesamten Buchungssumme ist am Tag der Buchung erforderlich und ist nicht erstattbar.
* Alle Stornierungen, Buchungsaenderungen oder bei Nichterscheinen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Ok, es war mein Fehler, dass ich diesen Passus übersehen habe, aber kann das Hotel 100% der Kosten behalten, obwohl für das Hotel außer Buchungsgebühren o.ä. keine weiteren Kosten anfallen? Das Hotel ist nämlich für das besagte Wochenende ausgebucht - mein storniertes Zimmer ist also wieder belegt (Ich habe über verschiedene Seiten (hrs.de, hotel.de, booking.com) versucht, das Hotel zum besagten Zeitraum zu buchen. Alle Seiten sagten mir, dass das Hotel belegt sei bzw. keine Zimmer zur Verfügung stünden. Reichen diese Seiten (hab sie jeweils ausgedruckt) als Beweis?).
Ich bin ja bereit, Stornierungsgebühren in gewissem Rahmen zu bezahlen, aber 100% ?
Kann mir jemand weiterhelfen oder Tips geben? Besten Dank im voraus.
Hotel 100% Stornierungskosten?
Hallo,
das Hotel darf keine 100 % Stornierungsgebuehren berechnen. Es hat zwar einen Anspruch auf den vereinbarten Preis, muss aber eingesparte Aufwendungen auf die Stornierungsgebuehren anrechnen. Eingesparte Aufwendungen sind z.B. nicht erforderliche Reinigungsarbeiten im Zimmer, da Sie ja dort nicht gewohnt haben, aber auch, Einsparungen durch nicht erforderlichen Bettwaeschewechsel.
Wenn Sie mit Verpflegung gebucht haben, muss das Hotel die Verpflegung aus den Stornierungsgebuehren herausrechnen, da Sie diese ja nicht einnehmen.
Darum duerfte die Stornierungsgebuehr irgendwo um die 80% liegen, also machen Sie dem Hotel klar, dass Sie keinesfalls bereit sind, 100 % zu zahlen. Das Hotel kann sich nicht auf seine AGB stuetzen.
Sollte das Hotel das von Ihnen gemietete Zimmer weiter vermieten, darf es ebenfalls nicht die vollen Gebuehren, also 100 %, berechnen, da ihm ja kein Schaden entstanden ist. Hier muessten Sie lediglich eine "angemessene" Aufwandsentschaedigung akzeptieren.
Ob ein storniertes Zimmer weiter vermietet wurde, ist natuerlich schwer zu beweisen. Darum sollten Sie am Tag vor dem uerspruenglich gebuchten Aufenthaltstermin durch einen unbeteiligten Dritten dort anrufen lassen um nachzufragen, ob Zimmer verfuegbar sind. Oder besser, der Beweiskraft wegen, in schriftlicher Form.
Ob die Aussagen der Buchungsportale ausreichen, dass das Hotel ausgebucht ist, muss nicht unbedingt so sein. Das Hotel koennte sich damit herausreden, dass es nur einen bestimmten Anteil der Zimmer fuer solche Buchungsportale oder Reiseveranstalter vorgesehen hat, und die seien ausgebucht gewesen, nicht aber die Zimmer, die das Hotel direkt vermarktet. Also, wie gesagt, es ist schwierig dem Hotel zu beweisen, dass Ihr Zimmer weiter vermietet wurde.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
-- Editiert von bernardoselva am 02.12.2008 12:25
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