Hotel Zimmer storniert und soll trozdem Zahlen?

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go467809-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotel Zimmer storniert und soll trozdem Zahlen?


Hallo zusammen

Ich hab am 27.05 ein Doppelbett Zimmer reserviert für den Zeitraum vom 09.06bis 11 06 und das sollte ich erneut per Email machen und nicht per Telefon, das hab ich dann auch getan und würde auch schnell bestätigt .
3 Tage später habe ich dann das Zimmer per Email wieder storniert aus privaten Gründen.
Leider habe ich auf diese Mail keine Antwort bekommen .
Gestern hab ich dann eine Mail bekommen wo drinne steht ;
Guten Tag Herr xxx

, für die festgebuchten Übernachtungen vom 9. bis 11. Juni 2017 ein Doppelzimmer in unserem Hotel berechnen wir ihnen fest vereinbarten Betrag von 118 Euro ( 2 Übernachtungen a 59euro ) . Bitte zahlen Sie Den Betrag Über PayPal Adresse *xxxxx@gmx.de Bis zum 23 Juni 2017.


Muss ich den dennen jetzt Folge leisten obwohl ich das Zimmer 3 Tage (30.05) nach der Reservierung Storniert hab ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von go467809-10):
3 Tage später habe ich dann das Zimmer per Email wieder storniert aus privaten Gründen.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll sich ein Stornorecht ergben?



Zitat (von go467809-10):
Leider habe ich auf diese Mail keine Antwort bekommen .

Weil sie wohl nicht angekommen ist.


Wenn man die Zimmer nicht genutzt hat, müssten die sogenannten "ersparten Aufwendungen" (Reinigung, Essen, Getränke, ...) abgezogen werden - wenn sie denn angefallen sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie haben nach geltendem Mietrecht ein Hotelzimmer gebucht, eine derart kurzfristige Stornierung sieht das Mietrecht nicht vor.

Der Hotellier muss allerdings so genannte 'eingesparte Aufwendungen' (z.B. Energiekosten, Reinigung, evtl. Mahlzeiten) herausrechnen. Darum werden ueberlicherweise 80 - 90 % des Miepreises als Entschaedigung als angemessen betrachtet.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von go467809-10):
Muss ich den dennen jetzt Folge leisten obwohl ich das Zimmer 3 Tage (30.05) nach der Reservierung Storniert hab ?
Du hast einen Vertrag abgeschlossen (Zimmer gebucht). Verträge sind einzuhalten. Eine einseitige Auflösung (Stornierung) gibt es nicht. Der Vertrag besteht weiterhin. Ja, du hast Schadenersatz zu leisten, wie bereits geschrieben wurde sind das i.d.R. 80 - 90% des ursprünglichen Betrages.
Ausnahme: Du kannst nachweisen, dass das Hotel alle Zimmer deiner Kategorie zu diesem Zeitpunkt vermietet hatte. Dann wäre dem Hotel kein Schaden entstanden und du bräuchtest dann auch nicht zu zahlen.

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