Hotel ausgebucht trotz Internet-Bestätigung

24. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dezz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Hotel ausgebucht trotz Internet-Bestätigung

Ich habe über ein Internetportal ein Zimmer gebucht und auch eine Email-Bestätigung bekommen. Trotzdem war das Hotel ausgebucht. Die Rezeption hat mir ein Zimmer in einem Nachbarhotel vermittelt, das aber 21 € teurer ist. Ich bin davon ausgegangen, dass ich aus der Emailbestätigung Vertragsrechte habe, oder?
Gruß
Dezz

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bei einer verbindlichen Bestaetigung Ihres Zimmerwunsches koennen Sie selbstverstaendlich daraus die Vertragserfuellung ableiten.

Vermittelt Ihnen das Hotel ein Ausweichquartier hat es evtl. Mehrkosten zu uebernehmen, wenn Sie die Unterbringung in dem anderen HOtel akzeptieren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Die Rezeption hat mir ein Zimmer in einem Nachbarhotel vermittelt, das aber 21 € teurer ist.


Wurden diese zusätzlichen EUR 21 denn schon bezahlt?

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Wurden diese zusätzlichen EUR 21 denn schon bezahlt?
......

Und was tut das zur Sache?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Und was tut das zur Sache?


quote:
Die Rezeption hat mir ein Zimmer in einem Nachbarhotel vermittelt, das aber 21 € teurer ist.


Anhand der Schilderung ist unklar, ob und wer diese EUR 21,- bezahlt hat.
Regelmäßig ist es bei Überbuchung so, dass das ursprüngliche Hotel die Zahlung des ursprünglichen Betrags entgegennimmt und den Gast dann in einem anderen Hotel unterbringt. Das ist usus und mir bereits mehrere Male passiert.
Jetzt kann es sein, dass das ursprüngliche Hotel jetzt Mehrkosten für die Umquartierung hatte (eben diese EUR 21,-), welchen das Hotel beim Gast einfordert.
In diesem Fall sehe ich aber keine Zahlungspflicht beim Gast, da ja das ursprüngliche Hotel den Schaden verursacht hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich bin davon ausgegangen, dass ich aus der Emailbestätigung Vertragsrechte habe, oder?


Grundsätzlich existieren drei Arten von Hotelbuchungen, unabhängig ob über Vermittler oder direkt mit Hotel!

1) Reservierung ohne Zahlung; Zimmer wird bis 18 Uhr für den Gast vorbehalten; Danach kann Hotel das Zimmer frei weitervergeben; Bei Nichtanreise muss der Gast nichts zahlen.

2) Reservierung ohne Zahlung, aber Angabe der Kreditkartennummer; Zimmer wird für die gesamte Nacht vorgehalten; Hotel darf Zimmer nicht weitervergeben werden; Bei Nichtanreise (ohne vorheriger rechtzeitiger Stornierung) muss Gast trotzdem die 1. Nacht bezahlen

3) Reservierung mit gleichzeitiger Zahlung; Zimmer wird für die gesamte Nacht vorgehalten; Hotel darf Zimmer nicht weitervergeben; Bei Nichtanreise (ohne vorheriger rechtzeitiger Stornierung) erhält der Gast das Geld i.d.R. nicht zurück

Falls Fall 2) und 3) zutreffen, dann lassen sich Vertragsrechte ableiten.
Bei Fall 1) müsste der Gast nachweisen, vor 18 Uhr im Hotel vorstellig geworden zu sein.


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-- Editiert am 24.05.2011 11:39

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Steffen Meier

Was soll denn nun wieder Ihre schwachsinnige Laberei.

Wie oft habe ich Sie gebeten sich an Fakten zu orientieren und die scheinen so zu sein, dass hier ein Hotel einen Vertrag gebrochen hat. Also hat es fuer die Mehrkosten des Ausweichquartiers aufzukommen - so einfach ist das! Ob das schon bezahlt ist oder nicht spielt hier ueberhaupt keine Rolle.

quote:
.....Das ist usus und mir bereits mehrere Male passiert......

Das ist mir klar, wahrscheinlich haben Sie die Mitarbeiter der Hotels mit Ihrem Schwachsinn so zugelabert - da sind Fehler vorprogrammiert.

Denn wie immer - Steffen Meier labert und labert und labert und fast immer Schwachsinn!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Kann der User bernardoselva bitte in diesem Forum gesperrt werden!!!
Anstatt sachlich zu bleiben, muss ich mir diese Beleidigungen anhören.

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-- Editiert am 24.05.2011 14:41

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#8
 Von 
Dezz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich nochmal. Also: Die Reservierung in dem anderen Hotel erfolgte durch die Rezeption. Die scheinen sich gegenseitig auszuhelfen. Bezahlt haben wir dann dort, da die ja erst einmal mit den Fehlern ihrer Kollegen nichts zu tun hatten.

Wir hatten nicht vorher bezahlt, aber in der Reservierung schriftlich unsere Anreise für 19:00 Uhr angegeben (war auch so bestätigt). Dass diese erfolgt ist, kann ich nachweisen, da die Hotelchefin mir das per Mail bestätigt hat. Sie beschwerte sich über die kurzfristige Reservierung.

Viele Grüße
Dezz

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Bezahlt haben wir dann dort, da die ja erst einmal mit den Fehlern ihrer Kollegen nichts zu tun hatten.


Kurze Frage: Wieso wurden diese zusätzlichen EUR 21,- anstandslos gezahlt? Man hätte doch an das ursprüngliche Hotel verweisen können.

Das Problem wird jetzt nämlich, vom Vermittler oder ursprünglichen Hotel das Geld zurückzubekommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dezz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich war mit Gästen dort und es war nicht wirklich der Moment, nach 8stündiger Anreise noch ewig zu diskutieren, bevor ein Zimmer zur Verfügung stand. Ich denke, ich kenne nun die Rechtslage, weiß auch, dass ich Recht habe, aber nicht Recht bekommen werde und tröste mich mit dem Gedanken, dass das Hotel immerhin 21 Euro einspart, dafür aber dauerhaft Gäste verliert. Ich hatte bisher immer meinen Besuch dort einquartiert und war auch häufiger dort essen.
Danke für die Infos und Meinungen
Gruß Dezz

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#11
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@Dezz
Ich glaube, Ihre Entscheidung gegen das Hotel I ist ganz richtig.

- Einerseits macht es mich stutzig, dass die Chefin sich bei den Gästen über deren Wunsch in ihrem Hotel übernachten zu wollen beschwert. Noch dazu schriftlich dokumentiert! :-)
- Andererseits scheint mit ebendiese Beschwerde ein Indiz dafür zu sein, dass die Reservierung nie für das Hotel I angenommen wurde, sondern direkt für Hotel II gedacht war.

Da bleibt nur zu hoffen, dass sich Hotel II von einer angenehmeren Seite gezeigt hat, als Hotel und Restaurant.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

In welchem Land befindet sich eigentlich das Hotel?

Im allgemeinen werden bei Reservierungen im Internet die Zimmer wie Steffen Maier schon geschrieben hatte - ich verstehe den boshaften Kommentar unseres Touristikers nicht - bis 18 Uhr freigehalten, es sei denn die Zimmer wurden im Voraus bezahlt oder die Bezahlung der ersten Nacht wird durch Angabe der Kreditkartendaten garantiert, dann wird das Zimmer auch die ganze Nacht freigehalten.

Wie immer kommt es auf den Einzelfall an, was genau vereinbart wurde. Mit gutem Willen lese ich zwischen den Zeilen, dass die Zimmer in gegenseitigem Einverständnis bis 19 Uhr freizuhalten waren mit Rückbestätigung des Hotels. Wann genau erfolgte eigentlich die Anreise?



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" Benvenuti a bordo!"

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#13
 Von 
Dezz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Hotel ist in Deutschland. Ich habe mich inzwischen an den Anbieter des Internet-Buchungsservice gewandt, und der hat das mit dem Hotel geklärt und noch einmal die Bedeutung einer schriftlichen Bestätigung deutlich gemacht. Ich habe heute Nachmittag telefonisch die Info bekommen, ich könne mir das Geld abholen.
Schöne Grüße
Dezz

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