Hotel geschlossen bei Pauschalreise

17. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb549419-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotel geschlossen bei Pauschalreise

Hallo
Wir haben eine Pauschalreise gebucht. Diese ist komplett bezahlt und bestätigt.
Jetzt habe ich von der Homepage des Hotels erfahren, das es zu dem Zeitpunkt unserer Reise noch geschlossen ist.
Was gibt es jetzt für Möglichkeiten?
Werden wir jetzt vom Veranstalter umgebucht in ein anderes Hotel?
Oder wird die Reise abgesagt?

Den Veranstalter habe ich versucht zu kontaktieren, bisher leider ohne Erfolg.

Lg




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von fb549419-24):
Werden wir jetzt vom Veranstalter umgebucht in ein anderes Hotel?
Oder wird die Reise abgesagt?

Die Hellseher sind noch in Quarantäne ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb549419-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb549419-24):
Werden wir jetzt vom Veranstalter umgebucht in ein anderes Hotel?
Oder wird die Reise abgesagt?

Die Hellseher sind noch in Quarantäne ...


Es könnte ja sein, daß es da eine gesetzliche Regelung für gibt...

Sorry für meine Dummheit und vielen Dank für die hilfreiche Antwort...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von fb549419-24):
Sorry für meine Dummheit und vielen Dank für die hilfreiche Antwort...
Die Antworten von HvS nicht persönlich nehmen.

Zur Fragestellung: Der Veranstalter ist in der Pflicht, Dich in dem Hotel unterzubringen. Kann er das nicht, kann er Alternativhotels vorschlagen. Die müssen dann mit dem eigentlichen Hotel vergleichbar sein, sonst könntest Du die Reise kostenfei stornieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18983 Beiträge, 10241x hilfreich)

Es wäre zumindest Aufgabe des Veranstalters, sich zu kümmern.
Deshalb haben Sie als Kunde derzeit auch keine Möglichkeiten, so lange sich der Veranstalter nicht meldet.
Außer versuchen, den Veranstalter zu kontaktieren, gibt es nichts zu tun.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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