Hotel reklamiert Bezahlung

11. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
cochisekira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotel reklamiert Bezahlung

Ein Hotel reklamiert nach 5 Monaten per Brief die Bezahlung einer übernachtung, die ich über eine Reisebüro gebucht und bezahlt habe mit dem Argument dass es "beim Einchecken Probleme gab, da die Reservierung 4 Tage vorher storniert wurde". Beides ist mir nicht bekannt. Beim Einschecken wurde anstandslos der Voucher entgegengenommen uns auch beim Auschecken kein Hinweis.Wir waren eine Gruppe mit 4 Zimmerbelegungen zu einem Gesamtpreis aller Zimmer von 1312 Euro. Der Brief ging an alle Teilnehmer, d.h. das Hotel will/möchte jetzt 4x den Betrag!
Tatsache ist, dass das Reisebüro geschlossen hat. Ob das Hotel das Geld bekommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Es gab keinen Hinweis beim Einchecken über Stornierung. Es wurde ja auch der Voucher akzeptiert.
Was soll ich tun? Könnte ein Stillschweigen mir Probleme bereiten?
Danke für einen Rat.
cochisekira


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig lese, dann gehe ich davon aus, dass Sie eine Hotelbuchung ueber ein Reisebuero vorgenommen haben, den vereinbarten Reisepreis auch an das Reisebuero gezahlt haben. Dieses scheint den Reisepreis jedoch nicht an das Hotel weitergeleitet, sondern anderweitig verbraucht zu haben. Zudem ist es nun geschlossen.

Das Hotel fordert nun den Reisepreis von Ihnen ein.

Grundsaetzlich duerfte es so sein, dass Sie dafuer verantwortlich sind, dass der Leistungserbringer, also das Hotel, den vereinbarten Reisepreis auch erhaelt.

Hat das Hotel das Reisebuero ausdruecklich mit dem Inkasso beauftragt, d.h., das Reisebuero durfte den Reisepreis im Namen des Hotels kassieren, dann ist es nicht Ihr Problem wenn das Reisebuero dem Hotel gegenueber seinen Verpflichtungen, den Reisepreis abzufuehren, nicht nachkommt.

Bestand aber eine solche Inkassovollmacht nicht, d.h., Sie haetten unmittelbar an das Hotel zahlen muessen, dann werden Sie den vereinbarten Reisepreis nochmals zahlen muessen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Man müsste noch mehr zum Voucher wissen. Irgendwie kann ich mir bei einer Vorausbezahlung kaum verstellen, das die Zahlung reklmaiert wird. Ein prepaid-voucher sollte an sich auch bereits beim Hotel bezahlt sein. Die lange Spanne kommt mir ebenfalls seltsam vor.

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#3
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

1. Ist der Voucher nicht die Bestätigung des Hotels an den Gast via Reisebüro: "Du wirst erwartet, es ist alles in Ordnung"? Dann müssten die doch auch das Geld haben.
2. Wie kann ich mich denn bei Buchung eines Hotels über ein R-Büro vergewissern ob die Inkassoberechtigt sind? Muss ich da jedesmal fragen und wie weisen die das dann nach?

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-- Editiert nouvaleur am 13.05.2013 22:04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Ist der Voucher nicht die Bestätigung des Hotels an den Gast via Reisebüro.....

Voucher kann Jedermann ausstellen. Das ist keine Gewaehr, dass der Geldfluss zwischen dem Reisebuero und dem Hotel stattfand.
Nur dann, wenn der Voucher direkt vom Hotel ausgestellt wurde kann man sicher sein, dass alles korrekt ablief.

quote:
.....Muss ich da jedesmal fragen und wie weisen die das dann nach?.....

Ja, dass sollte man hinterfragen und nur dann an einen Dritten zahlen, wenn der Leistungstraeger (Hotel) dies ausdruecklich schriftlich bestaetigt.

Eine andere Situation ist nur dann gegeben, wenn das Reisebuero die Reiseleistung ueber einen Reiseveranstalter o.ae. bucht, dann kann man das in den AGB des RV nachlesen. Selbst hier sollte man ein gesundes Misstrauen an den Tag legen, da es bei reinen Hotelbuchungen nicht wie im Gegensatz zu Pauschalreisen keine Reisepreissicherung gibt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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