Hallo,
eine ganz neue Erfahrung:
Unsere gebuchte Ferienwohung (Buchungsanfrage von uns am 10.7.14, Reservierungsbestätigung vom 11.7. mit Bitte um Anzahlung, Anzahlung geleistet am 14.7. und schriftlich per Mail bestätigt bekommen [14.8.], mit dem Hinweis, dass das Hotel sich auf unser Kommen freue) wurde am 15.8. vom Hotel storniert.
Zwischen dem 11.7. und 14.8. haben wir noch 2-3 mal gemailt um Detailfragen zu klären, auch wurde uns die Preisberechnung nochmals per Mail erläutert.
Der Text der Stornomail vom 15.8.:
"Wir bedauern sehr Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir auf Grund der Tatsache, dass Ihre Buchung durch einen Systemfehler zustande kam, wir von dieser unter Einhaltung der gesetztlichen Stornofristen zurücktreten. Diese finden Sie im Anhang."
Die allgemeinen AGB´s, die zu Grunde liegen sind aus Österreich, dort heißt es einmal:
"Ihr Vertrgaspartner hat das Recht, diesen Beherbergungsvertrag bis spätestens 2 Monate vor Anreise durch einseitige Erklärung aufzulösen."
Das Hotel schickte mir die folgenden AGB:
"Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners
kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten
Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden."
Nach Rücksprache mit dem Ötztaltourismus soll das Vorgehen des Hotels rechtens sein, der Hotelbetrieb würde die Buchung auch auch aufrechterhalten, wenn wir den normalen Preis bezahlen würden.
Preise: Gebucht für 2900 Euro (1 Woche Ferienwohung in Sölden über Sylvester für 6 Personen), gerade recherchierter Preis über die Hotelhomepage 3500 Euro.
Ich bin sehr irritiert über das Vorgehen des Hotels, ich glaube er hat einen anderen Gast gefunden, der mehr zahlt, aber von einem offensichtlichem Preisirrtum kann man nicht ausgehen, vor allem, weil wir mindestens noch 2mal den Preis bestätigt bekommen haben.
Haben wir Chancen der Storno durch das Hotel zu entgehen?
Herzlichen Dank
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Hotel storniert trotz Anzahlung&Buchungsbstätigung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Haben Sie die Buchungssituation von damals gesichert und es erhöht sich nun der Buchungspreis erheblich, wenn sie heute buchen würden.
Diesen Betrag könnten Sie in Deutschland als Schadensersatz geltend machen. Mehr aber auch nicht.
Bei den meisten scheitert das in der Praxis, dass sich die wenigsten die Mühe machen, alternativangebote auszudrucken, oder vom Reiseveranstalter per Mail bestätigen zu lassen.
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Hi,
ich habe andere verbindliche Angebote schriftlich per Mail.
Habe ich das richtig verstanden:
Wir würden dann den neuen Preis bezahlen, aber über Schadensersatzklage wieder auf den alten Preis "runter" klagen?
Das funktioniert aber sicher nur, wenn wir den neuen Preis nicht annehmen, oder?
Schon mal vielen Dank für die bisherige Antwort!
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ne, ihr Zimmer ist bei einem anderen. Das heißt, das ist weg.
Also Angenommen Hotel A kostet ende Juni 2000€ und nun 2200€.
Hotel B 1900€ und Sie haben B genommen, so ist ihr Schaden 200€ und nicht 300€.
Die 300€ könnten Sie bekommen, wenn Sie eine Vergleichbarkeit hinbekommen. Das geht aber in der Praxis oft schief.
Während die andere Argumentation recht leicht ist. Hätte ich Hotel nicht im Juni gebucht, hätte ich Hotel A gebucht. Dadurch dass ich Hotel B nun nicht bekomme, buche ich Hotel A. B hat zu verantworten, dass ich A erst Später zu einem nun teureren Preis buche.
Ob das in der Alpenrepublik auch so geht, weis ich nicht.
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