Kurz die Fakten:
Buchung 11 Tage Strandhotel über Weihnachten und Silvester zudem fällt in den Reisezeitraum unser runder Hochzeitstag, den wir in diesem besonderen Hotel feiern wollten
Die Reise
kostet 1.800 EUR
Ich habe meinen Jahresurlaub für diesen Urlaub vollständig aufgebraucht
Reiseveranstalter teilt Überbuchung 7 Wochen vorher mit
Reiseveranstalter teilt Ersatzhotel am gleichen Strandabschnitt mit
Ersatzhotel zwar gleiche Anzahl der Sterne jedoch nicht durchgehend barrierefrei (Strand ist nur über Treppen erreichbar und meine Frau ist hat eine schwere Erkrankung die ihr das Treppensteigen sehr schwer machen). Außerdem Einschränkungen in der Verpflegungsform, und vielen Kleinigkeiten (Mietsafe – Wlan – gebuchtes Hotel 2016 eröffnet / Ersatzhotel min. 25 Jahre alt etc.)
Lehne Ersatzhotel aufgrund fehlender Eigenschaften gegenüber dem gebuchten Hotel ab
Trete vom Reisevertrag zurück
Veranstalter nimmt den Rücktritt an und erstattet Anzahlung zurück
Zusätzliche Kosten z. B. für Sitzplatzreservierung will der Veranstalter nicht übernehmen
Die Suche nach einem neuen, gleichwertigen Hotel zum gleichen Zeitraum im gleichen Ort ergibt kein Ergebnis. Es gibt keine gleichwertigen Hotels mehr.
Ich verlange vom Reiseveranstalter Ersatz meines Schadens für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (§ 651 f Abs. 2 BGB
)
Ich fordere pro Urlaubstag 65,00 EUR
Veranstalter weist die Forderung zurück mit der Begründung er habe ein adäquates Ersatzhotel vorgeschlagen und er hätte das rechtzeitig (7 Wochen vorher) getan.
Angebot des Reiseveranstalters (ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung) Übernahme der Kosten für die Sitzplatzreservierung und einen Reisegutschein von 100 EUR.
Habe das Angebot abgelehnt und auf meiner ursprünglichen Forderung bestanden
Wie ist die Rechtslage? Besteht die Chance über § 651 BGB
die Forderung erfolgreich durchzusetzen?
Ich würde mich sehr über Vorschläge, Erfahrungen und juristische Fakten freuen.
Jetzt schon einmal vielen Dank für Ihre Fachkenntnis und Ihre Hilfe.
Hotel überbucht - Pauschalreise
Hallo,
derartige Probleme treten leider immer wieder auf, da Hotels einfach ueberbuchen bzw. mehr Betten verkaufen wie tatsaechlich vorhanden. Und der Reiseveranstalter, der oft auf diese Umstaende wenig Einfluss hat, hat als Vertragspartner den Kunden zu entschaedigen.
Zitat :.....Veranstalter nimmt den Rücktritt an und erstattet Anzahlung zurück......
Das muss er auch.
Zitat :......Zusätzliche Kosten z. B. für Sitzplatzreservierung will der Veranstalter nicht übernehmen.....
Wenn Sie damit meinen, dass Sie im Flugzeug kostenpflichtige Sitzplaetze reserviert haben, dann hat der Reiseveranstalter Ihnen diese Kosten zu erstatten, wenn die Fluggesellschaft von sich aus keine Erstattung vornimmt.
Zitat :.....Veranstalter weist die Forderung zurück mit der Begründung er habe ein adäquates Ersatzhotel vorgeschlagen und er hätte das rechtzeitig (7 Wochen vorher) getan......
Falls die urspruengliche Reservierung nicht aufrecht erhalten werden kann, dann hat der Reiseveranstalter eine gleichwertige oder hoeherwertige Alternative anzubieten. Hierbei spielt der Umstand wie alt ein Hotel ist ueberhaupt keine Rolle. Allerdings spielen die Strandverhaeltnisse durchaus eine Rolle.
Zitat :......Strand ist nur über Treppen erreichbar.....
Wie ist der Strand vom urspruenglich gebuchten Hotel zu erreichen???
Zitat :.....Mietsafe.....
Verfuegt das Alternativhotel nicht ueber einen Safe???? auch keinen Zimmersafe??
Zitat :.......Einschränkungen in der Verpflegungsform......
Was ist im Alternativhotel anders????
Zitat :......Wlan.....
Haben Sie keine Moeglichkeit ins Internet zu kommen im Alternativhotel. Ist im urspruenglich gebuchten Hotel WLan auf allen Zimmern?
Die Einschraenkungen muessen erheblich sein, die Sie im Alternativhotel erwarten. Waere bei der Alternatived beispielsweise Wlan nur in der Hotelhalle moeglich und nicht auf den Zimmern, dann waere das eine hinzunehmende Unannehmlichkeit und keine wesentliche Einschraenkung.
Da muss man unterscheiden - was ist wesentlich und was ist hinnehmbar.
Viele Gruesse
bernardoselva.
bernadoselva - Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Im ursprünglichen Hotel kann man ohne auch nur eine Treppenstufe zu nehmen an den Strand und dessen kilometerlange, ebenfalls ebene Promenade gelangen. Dies war für uns eine Grundvoraussetzung.
Die Verpflegungsform des umgebuchten Hotels wicht dahingehend ab, dass es sich um AllInclusive anstelle des von uns gebuchten Ultra AllInclusive handelt. Dabei gibt es im umgebuchten Hotel Getränke nur im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr, in unserem gebuchten Hotel jedoch rund um die Uhr. Auch Mitternachtsmenüs sind im anderen Hotel nicht möglich.
Wlan kostet im umgebuchten Hotel in unserem anderen wäre es kostenfrei gewesen. Ebenso der Mietsafe.
Bei allen Reiseportalen und Reisebüros kostet das umgebuchte Hotel am Tag wenigstens 30,00 EUR weniger.
Wichtig wäre für uns Punkt ein, denn das Alternativhotel hat wirklich viele Stufen ehe man den Strand betreten kann und meine Frau kann diese einfach nicht laufen.
Nochmals vielen Dank für die Antwort und leibe Grüße von
Holger
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Zitat :.....denn das Alternativhotel hat wirklich viele Stufen ehe man den Strand betreten kann und meine Frau kann diese einfach nicht laufen......
Wenn dem so ist, dann muessen Sie ein Hotel, dass diese Strandnaehe nicht bietet, nicht nehmen. Sie sollten das Ihrem Reiseveranstalter beweisbar mitteilen und ihn auffordern, Ihnen die Reise so zu ermoeglichen, wie Sie diese gebucht haben. Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen Ihnen verbindlich mitzuteilen, dass Sie garantiert in dem urspruenglich gebuchten Hotel unterkommen werden.
Koennen Sie per Attest nachweisen, dass Ihre Frau gehbehindert ist und die Stufen einfach nicht bewaeltigen kann. Das waere ausgesprochen hilfreich.
Ansonsten werden Sie die Buchung stornieren und Schadenersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden weiterhin fordern und ggfl. auch klagen. Wie kommen Sie auf 65,00 Euro je Tag???
Alle anderen Punkte sind keine wirklichen Einschraenkungen, einen Safe koennen Sie mieten, Wlan auch. Das kann man denn nach Rueckkehr beim Veranstalter einfordern, diese zusaetzlichen Kosten zu erstatten.
Und entgangene Getraenke und Mahlzeiten???? Da muessten Sie einem Richter auch erst einmal nachweisen und diesen ueberzeugen, dass Sie grundsaetzlich um Mitternacht essen, und bis 5 Uhr in der Fruehe den Schluckspecht mimen.
Viele Gruesse
bernardoselva
... vielen Dank noch einmal. Ja das scheint mir in der Argumentation alles plausibel. Ich werden dem Reiseveranstalter die Gelegenheit geben mir dieses Hotel doch noch zum angegebenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
Wir haben hier ein Attest vom Neurologen der Fachklinik vorliegen, in dem er bescheinigt, dass meine Frau nur einen behindertengerechten und barrierefreien Wohnraum beziehen kann. Ich weiß nicht ob das ausreicht.
Die 65,00 EUR sind ehrlich gesagt eine Luftnummer. Ich laß einmal, dass die Entschädigung zwischen 25,00 und 75,00 EUR taxiert würden.
Nochmals vielen Dank für die Antwort und leibe Grüße von
Holger
Zitat :.......Wir haben hier ein Attest vom Neurologen der Fachklinik vorliegen, in dem er bescheinigt, dass meine Frau nur einen behindertengerechten und barrierefreien Wohnraum beziehen kann. Ich weiß nicht ob das ausreicht.......
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass dieses Attest ausreicht.
Wenn Sie den Veranstalter anschreiben, dann sollten Sie eine Kopie des Attestes beifuegen.
Viel Erfolg!
Viele Gruesse
bernardoselva
Lieber bernaroselva, Liebe Forumsleser,
es ärgert mich immer wieder, dass Fragesteller in Foren die Geduld der Leser und Interessierten, permanent überstrapazieren und sich dann final nicht äußern, was aus der Sache wurde. Ich möchte hier kurz berichten, wie diese Rechtsanfrage abschließend behandelt wurde.
Nach dem letzten Rat von bernaroselva, habe ich den Reiseveranstalter erneut angeschrieben. Ich bat ihn in meinem Schreiben erneut zu überprüfen, ob bei dem Hotel nicht doch noch die Möglichkeit bestünde, im angegebenen Reisezeitraum ein Zimmer zu bekommen. Der Reiseveranstalter begrüßte mein Ansinnen und fragte erneut im Hotel nach. Es war nun tatsächlich so, dass es keine freien Kapazitäten mehr gab. Der Reiseveranstalter bot mir das gleiche Hotel, zu einem anderen Zeitpunkt an. Nachdem ich dies ablehnte, überwies mir der Reiseveranstalter unverzüglich und in voller Höhe, die von mir in Rechnung gestellten Schadensersatzansprüche. Das Geld traf heute auf meinem Konto ein.
Vielen Dank all jenen, die sich die Mühe machen Sachverhalte zu lesen, zu bewerten und zu beantworten. Wenn dies wie hier, in einer sachlichen und kompetenten Art und Weise geschieht, darf man sich als Fragesteller glücklich schätzen.
Ganz liebe Grüße von Holger
Und jetzt?
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