Folgende Frage habe ich an euch:
Ich buchte ein Hotel über Reise.de
In der Reisebeschreibung stand: Anreise 16-20 Uhr. Bitte anrufen / Absprache um Wartezeiten zu vermeiden, nicht immer anwesend.
Ich rief an, es stellte sich heraus, dass das nicht immer anwesend für die Zeit 16-20 Uhr gilt und nicht für die Zeit ausserhalb, was ich ursprünglich vermutete.
Mir wurde gesagt, dass für eine Anreise nach 20 Uhr 5 € pro halbe Stunde anfallen. Ich wurde so gezwungen, 15 Euro extra zu zahlen, da Anreise erst 21:15 Uhr. Bei der Buchung waren derartige Hinweise nicht gegeben.
Hotel meinte ich könne ja über Buchungsseite stornieren - laut den Bedingungen wären da aber schon 100% Stornogebühren angefallen.
Folgende Fragen:
Ist es rechtens, dass solche Gebühren gefordert werden?
reise.de wendet sich an den Partner booking.com (deren Partner, der die Buchung letztendlich vermittelte) und die wiederum verweisen an das Hotel. Sie hätten nur die Vermittlung durchgeführt, das Hotel sei verantwortlich. Und das weigert sich mit einer Erstattung, da ich ja von ihnen informiert worden sein (telefonisch bei meinem Anruf).
Wer ist letztendlich für die Beschwerde zuständig?
Dürfen derartige Gebühren velangt werden, ohne dass man bei der Buchung darüber informiert wird?
Wie kann man argumentieren? Mit welchen Gesetzen?
Gibt es sowas die eine Hotelinnung, wo man sich beschweren kann?
Danke!!!
Hotel verlangte viel Geld für Anreise nach 20 Uhr
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
quote:
In der Reisebeschreibung stand: Anreise 16-20 Uhr
Das genau hast du gebucht. Jetzt willst du was anders, das musst du bezahlen.
Ist doch normal das die nun einen Mitarbeiter abstellen müssen der Geld kostet.
Erst fragen dann buchen
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Mir scheint die nachträgliche Erwähnung der kosten für einen LateCheckInn auch nicht ganz koscher. Dass dieser jedoch überhaupt möglich ist, war zum Zeitpunkt der Buchung nicht zugesagt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ich verstehe Ihre Reaktion nicht. Sie haben mit dem Hotel vereinbart, dass die Anreise zwischen 16 und 20 h stattfindet. Es ist oft so, dass sehr kleine Hotels nicht ueber eine durchgehend besetzte Rezeption verfuegen. Sie haben sich im Vorfeld darueber informiert was geschieht, wenn Sie diese Zeiten nicht einhalten koennen. Also haetten Sie sich doch so organisieren koennen, dass Sie rechtzeitig anreisen.
Wieso man allerdings immer nach Moeglichkeiten sucht, sich aus seiner vertraglichen Verpflichtung zu mogeln, wenn man diese verletzt hat, ist und bleibt mir ein Raetsel.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
-- Editiert am 18.07.2009 11:01
Ich frage mich wieso man wegen 15 Euro so einen Terz macht...
Zuviel Zeit der TE scheint mir...oder schlechten Sex...wie auch immer...
Abdul
quote:
Anreise 16-20 Uhr
Dies war gebucht. Kosten für eine Abweichung vom Vertrag muss laut ständiger gängiger Rechtsprechung derjenige übernehmen, der abweicht.
Auf gut deutsch, wer später als vereinbart anreist kann zur Kasse gebeten werden.
Vertragspartner ist das Hotel, die genannten Onlineportale sind nur Vermittler. So wie die Tageszeitung nicht schuld ist, wenn das Auto aus der Anzeige nicht im geschilderten Zustand ist.
quote:
Ich frage mich wieso man wegen 15 Euro so einen Terz macht...
Naja, weils in den Forum keinen Mindestbetrag für Fragen/Schäden gibt, Abzocke nicht immer erst bei 60 EUR beginnt, nicht jeder das kleine Opferlamm sein will das zahlt und die Klappe hält ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Grundsätzlich muss ich mich den Vorrednern anschließen
Vertrag ist Vertrag.
Erlebt habe ich so etwas allerdings auch noch nicht. Kundenfreundlichkeit sieht m.E. anders aus.
Bleibt Dir nur in einem verbreiteten Bewertungsforum sachlich über die Mehrkosten zu berichten.
Wie soll das Hotel denn die durch die Gäste gewünschten Billigpreise halten, wenn zusätzlicher Service nichts zusätzlich kosten darf?
Die Vergütung von 10 € pro Stunde für den Mitarbeiter sind ja nun tatsächlich moderat.
...Wer ist letztendlich für die Beschwerde zuständig?...
Der örtliche Altpapierentsorger, falls diese schriftlich erfolgte, bei telefonischer Beschwerde genügt ein Auflegen des Telefonhörers, falls diese per mail erfolgt, wird der Empfänger diese irgendwann in den elektrischen Papierkorb oder den Spam-Ordner packen und diesen irgendwann auch mal leeren.
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