Hallo,
ich hatte, zur Erholung eine Woche Hamburg in einem Hotel gebucht.
In dieser Woche ist an 2 Tagen das Wasser, laut Hotel auf Grund des Versorgers total ausgefallen.
Ich habe mich nun versucht schlau zu machen, in wie weit ich hier Anspruch auf Erstattung habe.
Dabei stieß ich auf die sogenannte Frankfurter Tabelle. Laut dieser stehen mir eine Erstattung von 15% zu.
Nun meine Frage:
Bezieht sich die Frankfurter Tabelle auf die beiden Tage ohne Wasser oder auf die gesamte gebuchte Zeit?
Hotelbuchung - Wasserausfall Erstattung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
Ihr Anspruch besteht fuer den Zeitraum, wo die Versorgung mit Wasser nicht gegeben war. Hierbei muss man beruecksichtigen, wie einschneidend der Mangel war. War die Versorgung voellig unterbrochen, oder war die Stoerung nur zeitweilig.
Handelt es sich um einen Totalausfall ist der Mangel erheblich. Wenn man der koerperlichen Pflege nicht nachkommen kann oder, noch schlimmer, wenn man die Toilette nicht benutzen kann, wird man vor Gericht bis zu 50 - 60 % des anteiligen Tagesreisepreises als Entschaedigung durchsetzen koennen.
Ist die Einschraenkung nur zeitweise und ggfl. sogar vorher noch angekuendigt, dann duerften 15 % des anteiligen Tagesreisepreises angemessen sein. Aus welchem Grunde moechten Sie eine Entschaedigung einfordern fuer Zeitraeume, wo die Versorgung intakt und somit nicht zu bemaengeln war??
Viele Gruesse
bernardoselva
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