Schönen guten Morgen,
zu folgendem Fall würde mich euer Fachwissen interessieren.
Auf der Website der Hotelkette sind für bestimmte Buchungszeiträume extrem günstige Preise buchbar.
Teils mittels Anfrage, teils aber auch per Direktbuchung.
Die Buchung erfolgte( Preisaufschlüsselung im letzten Buchungsschritt sieht dann zum Beispiel wie folgt aus: Normalpreis: 2000 Euro, aktueller Preis : 200 Euro). Kunde bucht, und bekommt ca. 15 Min später die Buchungsbestätigung mir Nr, verbindlicher Reiseauftrag, AGB etc.
Unter dieser steht als Info zum weiteren Ablauf: In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Reisebestätigung des Veranstalters ... GmbH abrufen können. Diese
Reisebestätigung enthält den Sicherungsschein zur Absicherung von Kundengeldern.
Aktuell lässt sich der Zeitraum nicht mehr buchen.
Da es ein reiner Hotelaufenthalt ist, müssten unsererseits die Flüge gebucht und Urlaub eingereicht werden.
Wie sieht es aus, falls nun der Veranstalter/Hotel zurückzieht wegen einem Irrtum?In den Bedingungen gibt es keinerlei Hinweise dazu.
Ich danke Euch
-- Editiert von fb442203-18 am 02.11.2018 08:25
Hotelbuchung zu extrem günstigen Preis, Buchungsbestätigung erhalten
2. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2018 | 08:12
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 3x hilfreich)
Hotelbuchung zu extrem günstigen Preis, Buchungsbestätigung erhalten
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 2. November 2018 | 12:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatWie sieht es aus, falls nun der Veranstalter/Hotel zurückzieht wegen einem Irrtum? :
Dann hat man Pech gehabt.
Denn hier ist der Irrtum ja offensichtlich, da wird man nicht gegen ankommen.
#2
Antwort vom 2. November 2018 | 12:41
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:ZitatWie sieht es aus, falls nun der Veranstalter/Hotel zurückzieht wegen einem Irrtum? :
Dann hat man Pech gehabt.
Denn hier ist der Irrtum ja offensichtlich, da wird man nicht gegen ankommen.
Danke dafür... Stellt sich nur die Frage, wann man den die restlichen Leistungen buchen kann? Nach x Tagen, X Wochen oder man nachher im Hotel steht und dann sich auf ein Irrtum berufen wird( weil man den Fehler vorher nicht entdeckt hat)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. November 2018 | 13:03
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 3x hilfreich)
Und eine letzte interessante Frage, wie siehts denn nun aus, wenn keine Anfechtung erfolgt, sondern der Anbieter storniert und mitteilt, dass Hotel ist überbucht ;-)?
Und jetzt?
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