Hotelbuchung zu extrem günstigen Preis, Buchungsbestätigung erhalten

2. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 3x hilfreich)
Hotelbuchung zu extrem günstigen Preis, Buchungsbestätigung erhalten

Schönen guten Morgen,

zu folgendem Fall würde mich euer Fachwissen interessieren.

Auf der Website der Hotelkette sind für bestimmte Buchungszeiträume extrem günstige Preise buchbar.
Teils mittels Anfrage, teils aber auch per Direktbuchung.
Die Buchung erfolgte( Preisaufschlüsselung im letzten Buchungsschritt sieht dann zum Beispiel wie folgt aus: Normalpreis: 2000 Euro, aktueller Preis : 200 Euro). Kunde bucht, und bekommt ca. 15 Min später die Buchungsbestätigung mir Nr, verbindlicher Reiseauftrag, AGB etc.
Unter dieser steht als Info zum weiteren Ablauf: In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Reisebestätigung des Veranstalters ... GmbH abrufen können. Diese
Reisebestätigung enthält den Sicherungsschein zur Absicherung von Kundengeldern.

Aktuell lässt sich der Zeitraum nicht mehr buchen.

Da es ein reiner Hotelaufenthalt ist, müssten unsererseits die Flüge gebucht und Urlaub eingereicht werden.
Wie sieht es aus, falls nun der Veranstalter/Hotel zurückzieht wegen einem Irrtum?In den Bedingungen gibt es keinerlei Hinweise dazu.

Ich danke Euch

-- Editiert von fb442203-18 am 02.11.2018 08:25

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Wie sieht es aus, falls nun der Veranstalter/Hotel zurückzieht wegen einem Irrtum?

Dann hat man Pech gehabt.
Denn hier ist der Irrtum ja offensichtlich, da wird man nicht gegen ankommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb442203-18):
Wie sieht es aus, falls nun der Veranstalter/Hotel zurückzieht wegen einem Irrtum?

Dann hat man Pech gehabt.
Denn hier ist der Irrtum ja offensichtlich, da wird man nicht gegen ankommen.


Danke dafür... Stellt sich nur die Frage, wann man den die restlichen Leistungen buchen kann? Nach x Tagen, X Wochen oder man nachher im Hotel steht und dann sich auf ein Irrtum berufen wird( weil man den Fehler vorher nicht entdeckt hat)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 3x hilfreich)

Und eine letzte interessante Frage, wie siehts denn nun aus, wenn keine Anfechtung erfolgt, sondern der Anbieter storniert und mitteilt, dass Hotel ist überbucht ;-)?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen