MfG
fiktive Frage: angenommen man reist mit Veranstalter und sitzt z.b. auf Teneriffa in einem Hotel fest bis die obrigkeitliche Entscheidung die Abreise erlaubt. Der Reisezeitrahmen ist überschritten worden. Wer kommt für die Hotel- und sonstige Mehrkosten auf? Bleibt der Reisende dabei schadlos? Was ist wenn ihm daraus ein eigener Schaden entsteht? Arbeitgeber(?), Selbständigkeit.
-- Editiert von Feldlerche am 27.02.2020 18:39
Hotelquarantäne
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Für die Kosten der (unfreiwilligen) Verlängerung des Hotelaufenthalts muss der Reisende natürlich nicht aufkommen.
Verdienstausfall ist das persönliche Pech vom Reisenden.
Bei den Flügen (Umbuchungskosten) kommt es darauf auf, ob der Reisende eine Pauschalreise oder Einzelflüge gebucht hatte.
-- Editiert von vundaal76 am 27.02.2020 18:39
aha!
bei Veranstalter Anspruch auf Ersatzflug? bei selber gebuchten Flügen höhere Gewalt zugunsten der F-Gesellschaft?
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So ungefähr
Verdienstausfall ist das persönliche Pech vom Reisenden. Ist das so? Wer nach dem dt. Infektionsschutzgesetz aus dem Verkehr gezogen wird, ist zu entschädigen: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html Spanische Gesetze sind mir dazu nicht bekannt, aber sie könnten immerhin existieren...
Stellt sich nur die Frage nach weiteren Mehrkosten, wie eben Verpflegung. Verpflegungskosten wären seitens des Hotels, sofern das nicht anders seitens der Behörden erfolgt, vermutlich berechtigt.
Wer über Tui die Reise gebucht hat, muss für den längeren Hotelaufenthalt und den Flug nichts bezahlen.
Las ich vor einigen Tagen im Internet.
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