Hotelquarantäne

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Feldlerche
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 17x hilfreich)
Hotelquarantäne

MfG
fiktive Frage: angenommen man reist mit Veranstalter und sitzt z.b. auf Teneriffa in einem Hotel fest bis die obrigkeitliche Entscheidung die Abreise erlaubt. Der Reisezeitrahmen ist überschritten worden. Wer kommt für die Hotel- und sonstige Mehrkosten auf? Bleibt der Reisende dabei schadlos? Was ist wenn ihm daraus ein eigener Schaden entsteht? Arbeitgeber(?), Selbständigkeit.

-- Editiert von Feldlerche am 27.02.2020 18:39

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Für die Kosten der (unfreiwilligen) Verlängerung des Hotelaufenthalts muss der Reisende natürlich nicht aufkommen.
Verdienstausfall ist das persönliche Pech vom Reisenden.
Bei den Flügen (Umbuchungskosten) kommt es darauf auf, ob der Reisende eine Pauschalreise oder Einzelflüge gebucht hatte.


-- Editiert von vundaal76 am 27.02.2020 18:39

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#2
 Von 
Feldlerche
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 17x hilfreich)

aha!
bei Veranstalter Anspruch auf Ersatzflug? bei selber gebuchten Flügen höhere Gewalt zugunsten der F-Gesellschaft?

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

So ungefähr

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Verdienstausfall ist das persönliche Pech vom Reisenden. Ist das so? Wer nach dem dt. Infektionsschutzgesetz aus dem Verkehr gezogen wird, ist zu entschädigen: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html Spanische Gesetze sind mir dazu nicht bekannt, aber sie könnten immerhin existieren...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Stellt sich nur die Frage nach weiteren Mehrkosten, wie eben Verpflegung. Verpflegungskosten wären seitens des Hotels, sofern das nicht anders seitens der Behörden erfolgt, vermutlich berechtigt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Wer über Tui die Reise gebucht hat, muss für den längeren Hotelaufenthalt und den Flug nichts bezahlen.

Las ich vor einigen Tagen im Internet.

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