Guten Tag,
am 21.03.2020 wollten wir nach Marokko reisen. Flug und Hotel wurde getrennt gebucht. Aktuell gilt ein Einreiseverbot, Flüge wurden bereits annulliert.
Das Hotel wurde nicht erstattungsfähig über ein Online-Portal gebucht, das wohl in Spanien sitzt (Buchung, Buchungsbestätigung, Kundenservice auf deutsch).
Das Portal kauft Kontingente bei einem Hotelanbieter und sagt mir ich müsse auf die Antwort bzgl. Erstattung vom Hotelanbieter warten, obwohl ich meiner Meinung nach lediglich mit dem Portal einen Vertrag eingegangen bin.
Außerdem verlangt das Portal erst eine Stornierung, um überhaupt eine Erstattung beim Hotelanbieter anzufragen. Das Portal ist nur noch heute erreichbar. Ich habe Angst, dass meine Ansprüche verfallen, falls ich nicht vor dem 21.03.2020 storniere.
Muss ich heute stornieren?
Besten Dank & freundliche Grüße.
Individualreise: Covid-19 - muss ich heute stornieren, um Erstattung zu erhalten?
20. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2020 | 08:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Individualreise: Covid-19 - muss ich heute stornieren, um Erstattung zu erhalten?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. März 2020 | 08:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatDas Portal ist nur noch heute erreichbar. :
Und ab morgen? Gelöscht?
Zitatobwohl ich meiner Meinung nach lediglich mit dem Portal einen Vertrag eingegangen bin. :
Und was sagen die vertraglichen Vereinbarungen? Eventuell war es nur Vermittler?
Wenn es Vermittler war, dann dürfte wohl spanisches und marrokanisches Recht reinspielen.
#2
Antwort vom 20. März 2020 | 09:27
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDas Portal ist nur noch heute erreichbar. :
Und ab morgen? Gelöscht?
Vielen Dank für die Antwort.
Der Kundenservice ist dann erst ab Montag wieder erreichbar. Die Dame meinte, dass sie nicht weiß, was passiert, wenn ich nicht vor dem 21.03. storniere... ob eine Erstattung dann überhaupt noch möglich sei. Das ist jetzt mein aktuelles Anliegen. Ich weiß nicht, ob ich stornieren soll oder nicht.
Von Anderen habe ich auch mitbekommen, dass das Hotel von sich aus storniert hat. Sie haben direkt beim Hotel gebucht. Ich habe davon nichts erfahren und das Hotel angeschrieben.
Zitat:Zitatobwohl ich meiner Meinung nach lediglich mit dem Portal einen Vertrag eingegangen bin. :
Und was sagen die vertraglichen Vereinbarungen? Eventuell war es nur Vermittler?
Wenn es Vermittler war, dann dürfte wohl spanisches und marrokanisches Recht reinspielen.
Genau, das ist mir bewusst, leider finde ich dazu nichts. Die Buchungsbestätigung beinhaltet kein Kleingedrucktes. Und es ist sehr ominös, dass sie mir den Namen des Hotelanbieters nicht nennen, nur, dass es sich auch nicht um ein deutsches Unternehmen handelt.
Das wäre noch auszudiskutieren. Jedoch möchte ich mir diese Chance nicht verbauen.
Nicht, dass es am Ende heißt: "Sie haben nicht rechtzeitig storniert".
Beste Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Reiserecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. März 2020 | 09:58
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Kontaktieren Sie doch das Hotel direkt und fragen nach, ob es noch geöffnet ist oder nicht.
#4
Antwort vom 21. März 2020 | 00:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist ja eine komplett blöde Situation. Aber sie müssen dir eigentlich das Zurückerstatten, weil du ja nicht schuld bist. Vielleicht hilft dieser Beitrag https://urlaubspunkt.de/coronavirus-urlaub-gebucht/
#5
Antwort vom 21. März 2020 | 10:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Aber sie müssen dir eigentlich das Zurückerstatten, weil du ja nicht schuld bist.
Das ist keine Frage der Schuld, denn schließlich trifft auch das Hotel keine Schuld.
Es handelt sich vielmehr um Höhere Gewalt und da geht es jedenfalls nach deutschem Recht darum, wer den Vertrag nicht erfüllen kann. Derjenige bleibt auf dem Schaden sitzen.
Allerdings halte ich es für wahrscheinlich, dass marokkanisches Recht gilt und wie das dort geregelt ist, ist mir nicht bekannt.
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
22 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten