Insolvenz Nikifly

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
nona
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)
Insolvenz Nikifly

Guten Tag, im Mai 2017 buchte ich bei Air Berlin/ Nikifly einen Direktflug für den 18.1.2018 nach Madeira und zurück direkt bei der Fluglinie und bezahlte ich per Kreditkarte.
Nun wurde Niki verkauft u es heißt, die Linie fliegt erst ab März wieder.
Kann ich meinen gezahlten Flugpreis von 300 Euro über die Kreditkarte zurückerhalten oder soll ich versuchen, dass Geld
aus der Konkursmasse zu erhalten. Oder ist es einfach pfutsch u der Urlaub auch?
MfG Nona

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das geht wohl nur aus der Konkursmasse, da Sie nicht nach dem Konkurs von Air Berlin die Buchung taetigten. Alle Gelder, die ab dem Konkursdatum der Air Berlin vereinnahmt wurden, flossen auf ein Treuhandkonto und waeren abgesichert.

Sie hatten jedoch deutlich frueher gebucht zu einem Zeitpunkt, als noch keine Sicherung der Kundengelder bestand.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
SWINE
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

[BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT]

Ich kann dir empfehlen ganz fix das Chargeback über deine Kreditkarte zu machen, du hast eine Leistng bezahlt aber nicht bekommen da bucht die KK Firma zurück und wie die ihr Geld kriegt ist deren Problem bzw der Versicherung.

Hat bei mir und bekannten schon ganz gut geklappt würde aber sofort einleiten und nicht mehr lange warten.



-- Editiert von Moderator am 02.01.2018 19:07

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

[BELEIDIGUNGEN & ANTWORT DARAUF GELÖSCHT]

Zitat (von SWINE):
........Ich kann dir empfehlen ganz fix das Chargeback über deine Kreditkarte zu machen,......

Zum einen kann bei allen mir bekannten Kreditkartenunternehmen ein Chargeback nur innerhalb von 120 Tagen nach Belastung durchgefuehrt werden. Da haben Sie wohl im Matheunterricht die Lauscher auf Durchzug gestellt. Die Belastung erfolgte vor gut 150 Tagen.

Und zum anderen bucht das Kreditkartenunternehmen nur dann zurueck, wenn die Belastung nicht autorisiert ist oder war. Und das ist hier nicht der Fall. Hier ist gebucht worden und der vereinbarte Flugpreis wurde mit einer Kreditkarte bezahlt. Die Niki-Insolvenz wird kein Chargeback ausloesen. Das wird das Kreditkartenunternehmen verweigern und auch der Insolvenzverwalter, denn der wird zunaechst alle anderen Glaeubiger bedienen und erst dann ein Kreditkartenunternehmen. Und eine Insolvenzversicherung fuer Kundengelder gibt es bei Flugbuchungen (noch) nicht.

Aber vielleicht ist der Kaeufer eine Verpflichtung den Kunden gegenueber eingegangen. Das muesste man anhand des Kaufvertrages pruefen.

Viele Gruesse
bernardoselva


-- Editiert von Moderator am 02.01.2018 19:07

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
SWINE
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

[BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT]

Mitte Dez. 2017 ein Niki Ticket zurück holen lassen was im Feb 2017 gebucht wurde.
Wenn man eine Nichtleistung reklamiert gilt eben keine Frist bis zum eigentlichen Datum wann geliefert werden sollte sonst wären ja viele Sachen gar nicht abgesichert die nicht gleich geliefert werden.

-- Editiert von Moderator am 02.01.2018 19:07

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

(Komplett editiert)


-- Editiert von Moderator am 02.01.2018 13:20

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von SWINE):
Ich kann dir empfehlen ganz fix das Chargeback über deine Kreditkarte zu machen

Das kann man nun ganz und gar nicht empfehlen.
Denn das berechtitgt den Insolvenzverwalter schlicht dazu, das Geld einzuklagen - und zwar auf Kosten des TS.



Zitat (von SWINE):
Und wie kann man bitte so bescheuert sein vom Chargeback ab zu raten?

Na eventeuell weil man sich mal mit der Rechtslage beschäftigt hat.
Nicht alles was erst mal klappt ist legal oder bleibt zivilrechtlich folgenlos.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Bei einem Chargeback fehlt es eindeutig an der Entnahme aus der Insolvenzmasse

Die Gebühren für das Verfahren trägt üblicherweise der Zahlungsempfänger.
Und es soll sogar Verträge geben welche die Bedingung enthalten das in solchen Fällen auch noch der Betrag vom Konto des Zahlungsempfängers gebucht wird.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Das kam vor gut zwei Stunden ueber den Ticker:

https://diepresse.com/home/wirtschaft/unternehmen/5346765/Niki_400000-Tickets-bleiben-ungueltig


Viele Gruesse
bernardoselva

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Das kam soeben ueber den Ticker:
http://www.airliners.de/niki-verkauf/43295

Anscheinend geht das Gezerre um Niki weiter.


Viele Gruesse
bernardosaelva

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
es ist ziemlich egal was in den Verträgen steht,

Was ist denn das für ein Unfug? Natürlich haben Verträge bindende Wirkung.



Zitat (von NikSeib):
Fakt ist das im Fall der Inso die Konten sofort dicht gemacht werden müssen

Noch mehr Unfug. Insbesondere wenn der Betrieb erst mal fortgeführt werden soll und kann.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Das kam heute Morgen gegen 9:00 h ueber den Ticker.
http://www.dw.com/de/juristisches-tauziehen-um-niki-insolvenz-geht-weiter/a-42026605

Nun sieht es so aus, dass das Insolvenzverfahren in Deutschland durchgefuehrt wird, ob aber der Verkauf an IAG korrekt war, ist weiterhin fragwuerdig.

Zitat (von NikSeib):
.....Gerade weil die Sache mit dem Verkauf nicht durch ist sollte der Verbraucher zu sehen wieder an sein Geld zu kommen......

Dafuer aber die Bank zu missbrauchen, halte ich fuer eusserst fragwuerdig. Ich bin mir sicher, dass da die Bank nicht mitspielen wird und ein Chargeback verweigert. Ich habe bei meiner Bank das hinterfragt und die haben ganz klar gesagt, das wuerden wir nicht machen! Und meine Bank ist keine Dorfkneipe!

Ein Chargeback gelingt nur, wenn ganz eindeutig ist, dass keine Autorisierung vorlag und das ist hier nicht der Fall. Auch fuehren Banken ein Chargeback dann durch, wenn die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden. In diesem Fall waere der Zeitpunkt der Leistungserbringung der 18.01. Hier scheint bei den Banken Versicherungsschutz fuer nicht erbrachte Leistungen zu bestehen. Das sollte man ggf. nachpruefen. Ich kann und will mich da nicht festlegen, da ich keine Erfahrungspunkte habe.

Eins ist aber ganz sicher, die Argumente, dass eine Bank ein Chargeback durchfuehrt, muessen eine wirklich ueberzeugende Grundlage haben, eine blosse Bahauptung wird da keinesfalls ausreichen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
......Darum ja auch die Unterscheidung zwischen Tickets vor und nach dem 15.8.......

Also, ich hatte ja schon geschrieben, dass ich mich im Insolvenzrecht nicht auskenne, was ich aber weiss ist, dass der Schuldner, hier wohl Niki, keinen seiner Glaeubiger bevorteilen darf.

Waere ein Chargeback moeglich, waeren also alle die, die mit Kreditkarte zahlten, bevorteilt. Dieser Personenkreis bekaeme demnach sein Geld zurueck, waehrend alle anderen Kunden in die Roehre schauen. Das geht fuer meine Begriffe nicht.

Natuerlich kann es sein, dass eine Kreditkartenfirma eine Insolvenzsicherung anbietet. Das aber waere ein ganz anderer Schuh.

Das das Gericht einer Insolvenz in Eigenregie zustimmte lag wohl daran, das alle Gelder, die nach dem 15.08.2017 eingingen, abgesichert waren. Das war auch deshalb nur moeglich durch den Kredit der Bundesregierung. Waere dieser Kredit nicht realisiert worden, waeren air berlin und alle Toechter am 16.08. endgueltig pleite gewesen.

Also nochmals - es wird kein Chargeback geben. Da werden sich alle beteiligten Banken und der Insolvenzverwalter gegen wehren, fuer meine Begriffe erfolgreich.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
......Genau genommen ist die CB-Möglichkeit ja eine besondere Dienstleistung seitens des Zahlungssystems Kreditkarte......

Das waere dann kein Chargeback, sondern eher ein Versicherungsfall. Das setzt aber voraus, dass die Kreditkartenfirma in ihren Bedingungen einen derartigen Schutz anbietet. Also sind zunaechst die AGB der Kreditkartenfirma zu pruefen, denn es kann durchaus sein, dass ein und dieselbe Kreditkarte einmal den Schutz hat und ein anderes Mal nicht, je nach Bank, die als Ausgabestelle fungiert und einen derartigen Schutz in der Leistung inkludiert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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