Hallo zusammen,
es geht um die Insolvenz des Reisebüros STA Travel. Ich hatte dort eine sehr lange Reise gebucht, die ich im Dezember begann. Natürlich sind aufgrund der Pandemie alle weiteren Flüge / Hotels / Touren (diverse Touranbieter) ab März abgesagt worden und ich erhielt eine Zusage für die anteilige Rückzahlung (knapp 10.000€ ) von STA. Nachdem STA dann Insolvenz (in Eigenverwaltung) angemeldet hatte, verwies man mich an ihre Insolvenzversicherung - die Hanse Merkur und ich machte eine Schadenmeldung. Gestern erhielt ich von der Versicherung folgende Rückmeldung:
"... Ein vertraglicher Anspruch auf eine Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen besteht jedoch nicht.
Den uns vorliegenden Unterlagen können wir nicht entnehmen, dass die Pauschalreise von dem Veranstalter beendet wurde. Die Reiseleistungen, die Ihnen nicht zur Verfügung gestellt wurden, stellen deshalb einen Reisemangel dar, der einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Veranstalter zur Folge haben kann.
Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter wegen der nicht genutzten Reiseleistungen richtet sich in der Folge nach dem Gewährleistungsrecht bzw. der Mängelhaftung aus den §§ 651i ff. BGB. Gewährleistungsansprüche sind jedoch, unabhängig davon, ob diese erfolgreich begründet werden können oder nicht, vom Versicherungsschutz des Kundengeldabsicherungsvertrages nicht umfasst."
Kann mir das bitte jemand "auf Deutsch übersetzen"? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße
Melanie
-- Editiert von malinimel am 01.12.2020 21:46
-- Editiert von Moderator am 01.12.2020 23:01
-- Thema wurde verschoben am 01.12.2020 23:01
Insolvenzversicherung eines Reisebüros
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Die Versicherung leistet unter bestimmten Bedingungen. Diese sind nicht erfüllt, damit gibt es kein Geld.
ZitatDie Versicherung leistet unter bestimmten Bedingungen. Diese sind nicht erfüllt, damit gibt es kein Geld. :
Aber ich verstehe die oben zitierte Beschreibung der Bedingungen nicht. Ich habe ein pdf von STA, welche Reiseanteile (mit entsprechenden Geldbeträgen) nicht erfüllt wurden. Die Versicherung versichert Reisen von STA im Fall einer Insolvenz, also wo genau liegt das Problem? Kann ich noch irgendwas tun / nachweisen?
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Vielleicht weiß auch einfach jemand, was hier mit "Gewährleistungsrecht" gemeint ist und warum dieses gilt und nicht das Insolvenzrecht. Danke!
Wenn die Reise komplett ausgefallen wäre, hättest Du einen Erstattungsanspruch gegen den Reiseveranstalter gehabt und dieser Anspruch wäre bei Insolvenz gegen die Insolvenzversicherung zu richten.
Nun ist die Reise aber nicht komplett ausgefallen, es fehlen nur bestimmte Positionen. Dies stellt einen vom Veranstalter zu vertretenden Mangel dar. Wird im § 651I BGB verständlich erklärt.
Auch insoweit hast Du also durchaus einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter.
Allerdings ist dieser Anspruch nach Meinung der Hanse Merkur nicht durch die Insolventversicherug abgedeckt.
ZitatVielleicht weiß auch einfach jemand, was hier mit "Gewährleistungsrecht" gemeint ist und warum dieses gilt und nicht das Insolvenzrecht. :
Das Insolvenzrecht gilt durchaus. Doch hier geht es um die Eintrittspflicht der Versicherung.
Es scheint so, dass das versicherte Ereignis sich nur bei einem Totalausfall der Reise realisiert, nicht jedoch bei einem Teilausfall. Aber dass müsste man anhand der Versicherungsbedingungen prüfen lassen.
Oder noch einfacher: hier gilt vermutlich ganz oder garnicht.
Berry
Kannst Du uns bitte hier klar mitteilen:
- Wann hast Du die Reise gebucht und bezahlt?
- Wann fand die Reise statt?
- Haben Sie einen Reisesicherungsschein erhalten?
@Berry: Danke für den Hinweis!
ZitatKannst Du uns bitte hier klar mitteilen: :
- Wann hast Du die Reise gebucht und bezahlt?
- Wann fand die Reise statt?
- Haben Sie einen Reisesicherungsschein erhalten?
Gebucht innerhalb des Jahres 2019. Über Monate hinweg (wegen großem Umfang) und immer wieder was abgezahlt. Die Reise war vollständig bezahlt. Am 31.12.19 trat ich die Reise an. Bis März fand alles statt, danach wurde alles abgesagt. (Hatte bis Juli gebucht). Ja, ich habe den Versicherungsschein von STA von der Hanse Merkur. Genau das wollte ich geltend machen...
ok, dann hast Du Pech gehabt. Die Insolvenzversicherung muss hier nicht leisten.
Allerdings geht Deine Forderung gegenüber STA nicht unter. Du solltest die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
Zitatok, dann hast Du Pech gehabt. Die Insolvenzversicherung muss hier nicht leisten. :
Allerdings geht Deine Forderung gegenüber STA nicht unter. Du solltest die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
Alles klar. Dann mache ich das so. Danke!
Zitatok, dann hast Du Pech gehabt. Die Insolvenzversicherung muss hier nicht leisten. :
Allerdings geht Deine Forderung gegenüber STA nicht unter. Du solltest die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
Ich habe noch eine Frage dazu: Wie kann ich denn bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung meine Forderung in die Insolvenztabelle eintragen lassen? Es gibt ja keinen Insolvenzverwalter. Weißt du eventuell, wo man nachschauen kann? Danke!
Die schickst denen eine Exceltabelle.
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