Kerosingebühren Rückerstattung nach Storno?

28. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
jannes
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 17x hilfreich)
Kerosingebühren Rückerstattung nach Storno?

Hallo zusammen,

habe bei einer großen deutschen Airline für mich und eine weitere Person einen Flug gebucht. Leider konnte meine Begleitung den Flug aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht antreten. Also bin ich allein geflogen. Ich möchte mir nun den Kerosinzuschlag von der Airline für den nicht angetretenen Flug meiner Begleitung zurückholen.

Meine Erfahrung: Generell lassen einen die Airlines in dieser Sache erst einmal auflaufen und behaupten dreist, die Kerosinkosten seien nicht erstattbar. Wer ein Bisschen recherchiert, merkt schnell, dass dies nicht stimmt. Nach einigem Nachhaken habe ich bisher immer die Kerosinkosten zurückerhalten - das läuft dann offiziell unter "Kulanz", obwohl ein ganz klarer Rechtsanspruch des Kunden besteht.

Problem in diesem Fall: Ich hatte bereits am Abend vor Flugantritt über den Web Checkin mich und meine Begleitung eingebucht. WIr hatten also unsere Boardkarten. Einige Stunden vor dem Flug habe ich der Hotline der Gesellschaft mitgeteilt, dass nur eine Person fliegt. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich dies schriftlich einreichen müsse. Dies habe ich dann umgehend gemacht. Zudem habe ich am Schalter am Abflugsort noch einmal das Bodenpersonal darauf hingewiesen, dass nur eine Person fliegt, damit der Platz auch ggf. an Leute aus einer Warteliste weitergeben werden kann.
So weit, so gut: Nun äußert sich die Airline nach dem üblichen Mailverkehr, in dem versucht wird, den Kunden abzuwimmeln, folgendermaßen:
"Verbraucher haben grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Steuern und Gebühren.Diese müssen von der Airline nicht an den Staat abgeführt werden, wenn der Kunde den Flug nicht antritt."

Hört sich erst mal gut an, aber dann geht es weiter:
"Das Fluggerät war bereits zum Zeitpunkt Ihrer Stornierung entsprechend der gebuchten Passagiere betankt. Eine Erstattung ist bei dieser Buchung definitiv nicht möglich. "
Kann das deren Ernst sein? Wird ein Flugzeug wirklich genau auf den einzelnen Passagier ausgerechnet betankt? Kann ich mir nicht vorstellen.
Wie ist die rechliche Lage? Besteht trotz des vorherigen Web Check-Ins ein Rechanspruch auf Erstattung der Kerosinkosten für meine Begleitung?
Freue mich über Feedback!
LG
JAN

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das ist, glaube ich, ein ganz schwieriges Thema. Ich kenn es so, dass eigentlich alle Fluggesellschaften behaupten, dass der Kerosinzuschlag Bestandteil des Flugpreises ist, also bei einer Stornierung nicht zu erstatten, wenn die AGB eine Flugpreiserstattung ausschliessen.

Meines Wissens gibt es bislang auch keine eindeutige Rechtsprechung dazu.

Bleibt die Fluggesellschaft stur, kann man nur klagen.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

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#2
 Von 
jannes
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo Bernardo,
danke für dein Feedback. Beim letztenm Mal habe ich nach einer Beschwerde ohne Probleme über 100 Euro Kersosingebühren zurückbekommen. Das geht also, wenn man hartnäckig ist. Aber in diesem Fall hatte ich eben auch zusätzlich die Boardkarten online ausgedruckt.
Siehe auch:
http://www.focus.de/reisen/fliegen/billigfluege_aid_230527.html

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#3
 Von 
jannes
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo Bernardo,
danke für dein Feedback. Beim letztenm Mal habe ich nach einer Beschwerde ohne Probleme über 100 Euro Kersosingebühren zurückbekommen. Das geht also, wenn man hartnäckig ist. Aber in diesem Fall hatte ich eben auch zusätzlich die Boardkarten online ausgedruckt.
Siehe auch:
http://www.focus.de/reisen/fliegen/billigfluege_aid_230527.html

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#4
 Von 
jannes
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 17x hilfreich)

Update: Nach mehrmaligem Nachhaken und der Drohung, das LBA einzuschalten, hat die Airline auch die Kerosingebühren erstattet.
Demnach gilt: Auch bei mehrmaliger Ablehnung dran bleiben! siehe auch hier: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/mobil/sendungsbeitraege/2007/0828/02_fluggebuehren.jsp

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

da kann man nur gratulieren. Hartnaeckigkeit zahlt sich aus.

Aber mal ganz ehrlich....., dass Steuern und Gebuehren zu vergueten sind, ist natuerlich ganz klar, aber Kerosinzuschlag? So ganz tief im Innern glaube ich, dass der Kerosinzuschlag eher ein Teil des Flugpreises ist.

Na ja, ist ja auch vielleicht eine persoenliche Einstellung.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

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