Knifflige Frage beim Reiserück. b. Schwangerschaft

4. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2012 14:48:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Knifflige Frage beim Reiserück. b. Schwangerschaft

Hallo,

ich habe eine etwas kniffelige Frage bezüglich Reiserücktritt aufgrund von Schwangerschaft.

Ich habe eine zusammengestellte USA Reise gebucht. Die Bausteine wurden ab 09/2011 nach und nach gebucht. Die Reiserücktrittversicherung habe ich am 20.02.2012 abgeschlossen, die Versicherungsunterlagen habe ich am 22.02.2012 erhalten, der Versicherungsschein ist per 21.02.2012 ausgestellt, Versicherungsbeginn ist der 22.02.2012 um 0.00 Uhr, die Reise findet im Mai 2012 statt.

Glücklicherweise hat sich am 22.02.2012 bestätigt, dass meine Frau Schwanger ist. Vorher haben wir es geahnt, die Bestätigung durch dem Arzt erging jedoch am 22.02.12 gegen 11 Uhr, da meine Frau außerplanmäßig ihren Arzt aufsuchte.

Meine Frage lautet nun. Besteht Versicherungsschutz, wenn wir die Reise absagen würden oder wird die Versicherung sagen, dass von Buchung des Versicherungsschutzes bis zur Feststellung des Rücktrittgrundes so wenig Zeit zwischen lag und davon ausgegangen werden könnte, wir hätten die Versicherung nur abgeschlossen, um den Versicherungsfall geltend machen zu können?

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir eine fachkundige Antwort darauf geben könntet.

Vielen Dank.

Schöne Grüße

Marius

-- Editiert marius22nrw am 04.03.2012 21:07

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich habe eine etwas kniffelige Frage bezüglich Reiserücktritt aufgrund von Schwangerschaft.

Knifflich ist die Frage nicht. Die Antwort ist relativ eindeutig.

quote:
Die Bausteine wurden ab 09/2011 nach und nach gebucht. Die Reiserücktrittversicherung habe ich am 20.02.2012 abgeschlossen,


Per se kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Reiserücktrittsversicherung fast vier Monate nach der Reisebuchung für diese Reise noch abgeschlossen werden kann.
Schauen Sie bitte in die AGBs. Da werden Sie zu 95% lesen können, dass zwischen Reisebuchung und Versicherungsabschluss nur sehr wenig Zeit vergehen darf (ich kenne keine Versicherung, wo da mehr als 4 Wochen dazwischen liegen dürfen).

quote:
Versicherungsbeginn ist der 22.02.2012 um 0.00 Uhr, die Reise findet im Mai 2012 statt.


quote:
die Bestätigung durch dem Arzt erging jedoch am 22.02.12 gegen 11 Uhr, da meine Frau außerplanmäßig ihren Arzt aufsuchte.


Das ist in diesem Fall egal, da der Zeitpunkt der Reisebuchung von den Versicherungsbedingungen mit berücksichtigt werden muss.

quote:
dass von Buchung des Versicherungsschutzes bis zur Feststellung des Rücktrittgrundes so wenig Zeit zwischen lag

Das ist zwar verdächtig, aber irrelevant, da eben 4 Monate zwischen Reisebuchung und Versicherungsabschluss lagen.

quote:
Meine Frage lautet nun. Besteht Versicherungsschutz,

Mein Blick in die Glaskugel sagt mir, dass die Versicherung die Regulierung ablehnen wird. Die Versicherung würde nur zahlen, wenn sie ein rechtskräftiges Urteil dazu verdonnert.

Seien sie doch mal ehrlich. Wie kommt man nach 4 Monaten plötzlich auf die Idee, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (just an dem Tag vor Eintritt des Schadenfalls)?
Jetzt wissen sie auch, warum die Versicherung eine sehr enges Zeitfenster zwischen Buchung und Abschluss der Versicherung setzt. Logisch - die Versicherungen wissen, dass bei zeitlich stark entfernten nachträglichen Abschlüssen oftmals was nicht stimmt.
Anstatt sich dann mit bestimmten "Kunden" vor Gericht streiten zu müssen, schreiben die Versicherung knallhart in die Bedingungen: "Zwischen Reisebuchung und dem Abschluss dürfen maximal zwei Wochen liegen." Damit nimmt man den Klager möglicher rentinenter Kunden den Wind schnell aus den Segeln.

quote:
Vorher haben wir es geahnt,

Sehen sie!


-- Editiert Steffen Meier am 04.03.2012 22:07

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

selbst fuer den Fall, dass eine Versicherungsgesellschaft den Abschluss einer RRV so lange nach erfolgter Buchung zulassen wuerde, waere ein Versicherungsschutz nicht gegeben, da der Versicherer unterstellt, dass die Schwangerschaft bei Abschluss des Versicherungsvertrages bekannt war.

Ich sehe da keine Chance, dass der Versicherer in die Pflicht genommen werden kann.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.03.2012 14:48:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke euch sehr für die Antworten. Jetzt bin ich ein Stück schlauer.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Dann wäre ja auch noch die Frage, ob eine Schwangerschaft in den ersten Monaten überhaupt als Rücktrittsgrund gilt, außer die Schwangere hätte gesundheitliche Einschränkungen dadurch (Schwangerschaftsdiabetis z.B.).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@Steffen Meier
Gleich der Blick in die AVB der nächstbesten Versicherung bestätigt mir meine Erfahrung. Reiserücktrittskostenversicherungen können auch bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Andernfalls wäre die bestehende Versicherung ja auch gar nicht zu Stande gekommen.

Wesentlich ist wohl eher die Frage, die moochi einbringt. Ob die gewählte Versicherung generell im Falle einer Schwangerschaft aktiv wird oder nur bei Komplikationen bzw. in den letzten Schwangerschaftswochen.

-- Editiert AntoniaW am 06.03.2012 08:31

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#6
 Von 
guest-12311.03.2012 14:48:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

so ist es, die Versicherung, die ich gewählt hab, ich bis zu 30 Tage vor der Reise abschließbar. Die Reisedaten und Buchungsdaten wurden bei der Antragsstellung von mir so angegeben. Daraufhin wurde mir ohne Rückfrage der Versicherungsschein zugesandt.

In den AGB ist ausdrücklich von Schwangerschaft als Rücktrittsgrund, ohne die Abstellung auf Komplikationen oder andere Gründe, die Rede.

Schöne Grüße

Marius

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich wüsste nicht warum eine Schwangerschaft die Reise nicht ermöglicht.

Ich gehe davon aus, dass der Rücktrittsgrund "Schwangerschaft" verbunden sein muss mit medizinischen Gründen die einer Reise widersprechen (ist aber nur meine Vermutung).

Sollte ein Versicherungsschutz nicht möglich sein, wenn man eine Schwangerschaft bereits bekanntermaßen hat und angibt, sehe ich diesbezüglich Probleme voraus. Wirklich plausibel ist ein "zufälliger" Reiserücktrittsversicherungsabschluss nämlich nicht.

Sollte aber ein solcher Vertragsschluss bei bekannter Schwangerschaft möglich sein (z.B. bis zu einem bestimmten Datum einer Schwangerschaft) müssen mit Sicherheit medizinische zusätzliche Gründe vorliegen die eine Fahrt verbieten.




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" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Gleich der Blick in die AVB der nächstbesten Versicherung......

Ja, da hat Steffen Meier wieder einmal zu tief in seine Glaskugel geschaut.......

Aber evtl. Ansprueche gegen den Versicherer werden sicherlich daran scheitern, dass die Schwangerschaft bei Abschluss des Vertrages bekannt war. Da wird sich der TE nicht herausreden koennen.

Waeren die Bedingungen nicht so, dass Ereignisse, die zu einem erstattungswuerdigen Ruecktritt fuehren, zum Abschluss der Versicherung nicht bekannt sein duerfen, waere eine RRV nicht mehr bezahlbar.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.03.2012 14:48:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Einen Moment bitte. Ich würde als Laie sagen, dass die Schwangerschaft nach Untersuchung beim Arzt bestätigt wird. Alles andere war vorher reine Spekulation, oder?

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Je nach Versicherung kann man auch vor der Stornierung eine Kostenübernahme abklären. Nach Rücksprache mit der/m Gynäkologin/en wird der Versicherer dann festlegen, ob ein Versicherungschutz geboten werden kann.

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@florian3011
Bitte auch mal zwischen den Zeilen lesen. So offen wollte ich unserem Fragesteller nicht wegen Versicherungsbetrug anprangern.

Wenn der Fragesteller ehrlich davon ausgeht, dass erst das Ereignis Versicherungsbuchung und (ganz knapp) danach das Ereignis Schwangerschaft (ganz "frisch") eingetreten ist und dies auch durch Rücksprache Arzt-Versicherung nachgewiesen werden kann, ist die Welt doch in Ordnung.

PS:
Was zählt eigentlich als Ereignis Schwangerschaft: Die Attestierung durch einen Facharzt? Dieses könnte frau sich ja auch erst im zigten Monat besorgen. Unglaubwürdig, dass frau bis dahin nichts von der Schwangerschaft bemerkt haben sollte.

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