Kosten Namensänderung

11. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mezzus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Namensänderung

Hallo Forumsmitglieder, ich habe ein kleines Problem und zwar:
Ich habe für mich und meine Freundin eine Reise gebucht. Mitte Mai, als ich die Unterlagen erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass ich statt auf CHRISTINA XYZ auf INA XYZ gebucht habe!
Also schleunigst den Veranstalter telefonisch kontaktiert und mitgeteilt; Antwort des Veranstalters:
"Namensänderung sei nicht nötig, da alles im Toleranzbereich! Einfach etwas eher zum Check-in gehen, dann sollte dass kein Problem geben!"

Naiv wie ich war habe ich mich darauf verlassen (ohne mir natürlich Anrufzeitpunkt und Name der Angestellten gemerkt zu haben) und es wurde beim Einchecken doch ein Problem!
Daraufhin konfrontierte man mich mit 295€ Umbuchungsgebühr!

Die wollte ich natürlich nicht zahlen, also Veranstalter kontaktiert und nach etwas hin und her erfolgte eine interne Einigung vom Fl***eranstalter und dem Reiseveranstalter! Dies wurde mir auch so mitgeteilt - von den 295€ war keine Rede mehr.

Einen runden Monat nach Reiseende flatterte schließlich eine Mahnung über
die 295€ ins Haus. Sofort Widerspruch eingelegt, jedoch folgte 6 Wochen darauf wieder eine Zahlungsaufforderung mit der Begründung:
- Eine Namensänderung war sehr wohl nötig, und
- mein Anruf über die Mitteilung der Namensänderung im Mai hätte nie stattgefunden, da nichts vermerkt


Nun Danke an alle, die mir bis hierhin gefolgt sind und meine Frage:

Was kann ich tun? bzw. wer ist im Recht?
Meine eigene Naivität ist mir rückblickend durchaus bewusst, aber ich habe den Veranstalter schließlich den falschen Namen mitgeteilt!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

s. AGBs (Flugges. ist i.d.R. dazu berechtigt).

Was ist denn mit der "internen" Einigung!!??

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mezzus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die interne Einigung wurde mir vom Flugunternehmen bzw. der Check-in-Mitarbeiterin so mitgeteilt. Das Unternehmen hat aber dem Reiseveranstalter anscheinend die Kosten in Rechnung gestellt, welche dieser wiederum an mich weitergeben will.

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Die Mahnung ist übrigens vom Reiseveranstalter, nicht vom Flugunternehmen.

-- Editiert am 11.10.2010 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Was sagen die AGBs des Reiseveranstalters?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

was die AGB's des Reiseveranstalters aussagen ist nebensaechlich. Hinzu kommt, dass Mezzus nicht sagen kann mit wem er beim Reiseveranstalter telefoniert hat. Auch hat er sich beim check-in, nachdem man sich dort irgendwie geeinigt hat, dies nicht schriftlich geben lassen, dass keine Forderungen mehr gestellt werden.

Auf Grund der hohen Sicherheitsbestimmungen ist es absolut notwendig, dass die Namen korrekt im Ticket stehen, so wie im Pass notiert. Ist das nicht der Fall, kann die Befoerderung verweigert werden - und das ist auch 'ok' so.

Dass die erhobenen Gebuehren unpassend hoch fuer diese Kleinigkeit sind, da stimm ich zu. Aber das steht in den AGB der Airline und die freuen sich ueber jeden, der mit nicht korrektem Namen aufkreuzt - das spuelt Geld in die Kasse.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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