Guten Tag,
wir haben im Januar eine 9-tägige Pauschalreise nach Zypern gebucht. Diese sollte im April stattfinden. Nun haben wir die Nachricht bekommen, dass sich die Einreisebestimmungen verändert haben. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes steht geschrieben, dass Reisende aus Deutschland sich in eine 14-tägige Isolation/Quarantäne, entweder in einer eigenen Wohnung oder in von den zyprischen Behörden zugewiesenen Lokalitäten begeben müssen. Dieser Umstand beeinträchtigt meiner Meinung nach unseren gebuchten Urlaub (und auch unsere berufliche Tätigkeit, aufgrund des verlängerten Aufenthalts) erheblich.
Haben wir unter diesen Umständen zum jetzigen Zeitpunkt (eine Verbesserung ist ja nicht abzusehen) ein Recht auf eine kostenfreie Stornierung der Reise?
Liebe Grüsse
R. W.
Kostenfrei Stornierung - Corona?
11. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2020 | 23:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfrei Stornierung - Corona?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. März 2020 | 01:39
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Und was sagt der Pauschalreiseveranstalter dazu?
Die vertraglichen Leistungen wird dieser nun kaum erbringen können.
#2
Antwort vom 12. März 2020 | 09:17
Von
Status: Schlichter (7232 Beiträge, 1522x hilfreich)
Eine Anteilige Erstattung sehe ich ...aber keine völlig kostenfreie
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Reiserecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. März 2020 | 10:08
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Das wird überwiegend anders publiziert. Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, dann gehe ich eigentlich auch davon aus. Vergl.: https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Stornierung-einer-Reise-durch-das-Coronavirus-__a159122.html
#4
Antwort vom 12. März 2020 | 12:01
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Aufgrund der 14-tägigen Isolation/Quarantäne kann der Reisevertrag nicht erfüllt werden.
Die Geschäftsgrundlage fällt weg.
Insofern muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis erstatten.
Weiteren Schadensersatz gibt es aber wg. Höherer Gewalt nicht.
Und jetzt?
Schon
268.019
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten