Hallo zusammen ...!
Ich habe mal eine Frage ... mal angenommen XY hat vor einem halben Jahr eine Kreuzfahrt gebucht ... eine Woche Karibik .... Kreuzfahrt und Flug separat gebucht. Sagen wir mal diese eine Woche hat 2000 Euro gekostet ...
Jetzt schreibt die Reederei, dass aufgrund der Hurricanes die Route geändert wurde und Hafen X nicht angesteuert wird, dafür aber Y. Wäre das Grund für eine Reisepreisminderung?
Wer kennt sich mit dem Thema aus und mag antworten?
Schönen Gruß aus Hamburg
Stefan
Kreuzfahrt: Änderung der Route. Reisepreisminderung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Höhere Gewalt schützt einen Veranstalter vor Schadensersatzforderung, aber nicht vor der Pflicht bei Minderleistung eine Erstattung vorzunehmen.
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Hallo,
wenn durch hoehere Gewalt, Unwetter sind hoehere Gewalt, es unmoeglich gemacht wird ein Zielgebiet anzusteuern, dann kann die Reederei durchaus die Route aendern. Was nutzt es Ihnen wenn Sie einen weitestgehend zerstoerten Hafen anlaufen wuerden?
Bei hoeherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt den Reisevertrag zu kuendigen. Davon hat die Reederei offensichtlich Gebrauch gemacht und Ihnen eine neue Route angeboten. Dieses Angebot muessen Sie nicht annehmen. Nehmen Sie nicht an, dann hat man Ihnen die bereits eingezahlten Betraege komplett zu erstatten.
Viele Gruesse
bernardoselva
Hallo zusammen. Nochmal eine Frage zum Thema Kreuzfahrt und Reisepreisminderung ...
Dass eine Änderung aufgrund eines Hurrikans vor Reiseantritt als höhere Gewalt einzustufen ist verstehe ich.
Wie sieht es mit ERSATZLOSER Streichung eines Hafens wegen schlechtem Wetter aus?
Also mal angenommen während der Kreuzfahrt wird ein Hafen einfach ersatzlos gestrichen, weil er wegen Wetter nicht angefahren werden kann ... stattdessen schippert das Schiff einfach zum nächsten geplanten Hafen.
Sind hier Ersatzansprüche denkbar?
Zitat.......Sind hier Ersatzansprüche denkbar?....... :
Kann ein Hafen aufgrund******rung nicht angelaufen werden koennen, da der Umstand erst dann eintrat, als die Reise bereits begonnen wurde ist der Kapitaen dafuer verantwortlich, dass evtl. Gefahren von den Reisenden ferngehalten werden. Er wird sich dann also mit der Reederei absprechen und eine Entscheidung treffen.
Entscheidet er, dass ein Hafen ausgelassen wird, besteht fuer meine Begriffe kein Entschaedigungsanpruch der betroffenen Reisenden, insbesondere dann nicht, wenn von vornherein mit Einschraenkungen zu rechnen war (Karibik = Hurricansaison)
Die Sicherheit der Reisenden geht immer vor!
Viele Gruesse
bernardoselva.
Hurricane ist das eine ... was ist aber, wenn einfach nur "hoher Wellengang" der Grund für die ersatzlose Streichung ist?
Zitat........wenn einfach nur "hoher Wellengang" der Grund für die ersatzlose Streichung ist?...... :
Hoher Wellengang wurde durch was ausgeloest?? Hurrican, Tsunami???
Viele Gruesse
bernardoselva
Durch Wind, sonst nichts. Dass auf offenem Meer schonmal hoher Wellengang ist kann passieren. Das ist nicht immer Hurricane- oder Tsunami-bedingt.
Zitat......Das ist nicht immer Hurricane- oder Tsunami-bedingt....... :
Hat aber immer einen Ausloeser. Kein Kapitaen wird leichtfertig entscheiden, da duerfen Sie sicher sein.
Viele Gruesse
bernardoselva
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