Hallo,
bin letztes jah im oktober nach türkei geflogen. die Reise
habe ich über das internet gebucht( 3 tage vor abflug). bestätigung ist gekommen mit dem vermerk der reisepreis soll am flughafen schalter.. bar bezahlt werden. nun das haben wir gemacht, sonst hätten wir auch den ticket nicht bekommen.
im februar hat sich die reisegesellschaft gemeldet und verlangt von mir den vollen reisepreis. der schalter am flughafen hat es an das reisebüro nicht überwiesen. zuerst haben die behauptet ich hätte gar nicht bezahlt, und dann ich hätte überweisung vorgelegt, die sie auch nicht belegen können. ich habe ende januar meine reiseunterlagen weggeschmissen, auch die bestätigung dass ich bezahlt habe. die reise ist ja über halbes jahr her- was soll ich machen, wie ist die rechtslage. reisebüro schickt mir andauernd mahnungen. offenbar haben die das geld unterschlagen.
es ist furchbar- kann doch nicht die reise nochmal zahlen( 2 Personen)
bitte um antworten
gruß meggi
Last Minute Reise
Guten Tag Meggi,
die Problematik in Ihrem Fall liegt in der Beweisführung
. Dabei ist es natürlich schwerwiegend, dass Sie die Bestätigung des Schalters nicht mehr haben, da Sie bar eingezahlt haben.
In sowelchen Fällen ist es immer Sache des Anwalts, wie dieser vor Gericht der Problematik der Beweisführung entgegenwirkt. Haben Sie vielleicht noch Kontoauszüge die belegen, dass Sie den Betrag für die Reise abgebucht haben? etc.
Desweiteren spricht für Sie ja auch, dass Sie letztendlich ja die Reise angetreten haben, welches ohne Kaufpreiszahlung kaum möglich gewesen wäre.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen,
- wer schickt jetzt die mahnungen, das reisebüro (also der flughafenschalter) oder der reiseveranstalter?
- war jemand dabei als die reiseunterlagen abgeholt wurden der bezeugen könnte, dass die reise bei abholung bezahlt wurde?
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"Travelagent
www.astrotravel.de"
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Hallo,
den Mahnbescheid schickt mir der reiseveranstalter. Bezeugen kann das mein Freund ( der mitreisende) und mein Bruder. Außerdem hätte ich mein Ticket nicht ausgehändigt bekommen, wenn ich es nicht bar am schalter gezahlt hätte. also online gebucht- am schalter gegen barzahlung ticket abholen und dann wegfahren. am flughafenschalter haben die behaupetet, sie hätten mir den ticket ohne zahlungsnachweis ausgehändigt, bzw. ich habe zwar den ticket bekommen aber nicht bezahlt.
Ausführlich siehe beitrag von heute---> Last Minute Reise- Klage am Hals.
danke für jeden hinweis.
tja - das problem ist die beweisführung.
zeugen sind ja schon mal gut, wenn man dann noch belegen könnte, anhand von kto-auszügen, das der entsprechende betrag kurz vorher abgehoben wurde - noch besser.
wie viele mitarbeiter waren an dem schalter anwesend, als die unterlagen ausgehändigt wurden?
kannst du mir noch sagen auf welcher seite online gebucht wurde und wie der veranstalter heisst?
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"Travelagent
www.astrotravel.de"
lieben dank für die antwort, denn ich habe beschlossen mich selbst zu vertreten. einspruch habe ich heute schon mal eingelegt.
nun, als beweis habe ich, erstens meinen mitreisenden, meinen bruder, der auch belegen kann das er mir das geld gegeben hat. ebenfalls die dame vom touristikbörse.de die auch schon mit dem reiseveranstalter telefoniert hat und gesagt hat dass ich es bar gegen ticket hätte zahlen müssen, den sonst händigt man normalerweise keine tickets. mein ticket habe ich auch. die bestätigungsmail + buchung auch, in dem steht ich solle das geld bar an dem und dem schalter zahlen.
am schalter war ein mitarbeiter anwesend.
www.touristikbörse.de
veranstalter: SunMed
ich danke für jeden rat. nun muß ich jetzt erstmal abwarten bzw. auf vollstreckungsbescheid warten- können sie mir ein gutes buch empfehlen (recht + reise ect) ?
schönes we
meggi
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" "
hm - bei touristikboerse.de gebucht....
die haben m.e. keine eigenen flughafenschalter, aber egal.
mir ist grade ein fall bekannt geworden, wo der mitarbeiter eines lastminute-schalters kundengelder untersclagen hat, einfach bar kassiert, eingesackt und nicht verbucht.
ein buch kann ich in diesem fall nicht empfehlen, da es sich m.e. nicht um ein reiserecht spezifisches problem handelt.
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"Travelagent
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