Lastminute.de Hotel nicht gebucht

3. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)
Lastminute.de Hotel nicht gebucht

Über lastminute.de haben wir für 8 Personen Flug, Transfer und Hotel in Rom gebucht und vorab gezahlt.
Bei Ankunft am Sonntag im Hotel stellte sich heraus, dass für uns keine Buchung im hotel vorliegt. Bei lastminute.de war stundenlang niemand zu erreichen. Das hotel verlangte erneut zur Sicherheit die Vorlage der Kreditkarte.
Die ersten zwei Tage waren wir damit beschäftigt jemanden zu erreichen und die Sache zu klären. Erst dann wurde die versäumte Buchung aufgeklärt und die Kreditkarte nicht erneut belastet.
Welche Ansprüche kann ich gegenüber dem Veranstalter geltend machen?
Vielen Dank




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von scrat25):
Welche Ansprüche kann ich gegenüber dem Veranstalter geltend machen?

Da ich aus der Schilderung keine Schäden erkennen kann dürfte das wohl "nichts" sein.
Aber in der Regel rücken die bei so was aus Kulanz einen kleinen Gutschein raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Finanzieller Schaden letztlich nicht, dass ist richtig. Was ist aber mit zwei Tagen schreiben und telefonieren bis man bei dem Laden überhaupt mal wen erreicht hat der sich um unser Anliegen kümmert....?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von scrat25):
Was ist aber mit zwei Tagen schreiben und telefonieren bis man bei dem Laden überhaupt mal wen erreicht hat der sich um unser Anliegen kümmert....?

Keine Reiseleitung vor Ort gewesen?

Vertane Freizeit ist eigentlich nichts wert,
Aber zum Glück sind auch Richter von Reisemängeln betroffen. Deshalb gibt es ein Konstrukt mit dem Namen "entgangene Reisefreude / entgangene Urlaubsfreude", mit dem soll dagegen gewirkt werden.

Da wird man aber schon recht genau darlegen müssen, wie das Ganze ablief.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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