Lebensbedrohliche Legionellenerkrankung infolge Wolga-Schifffahrt - Schadenersatz?

13. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
TravelTime
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensbedrohliche Legionellenerkrankung infolge Wolga-Schifffahrt - Schadenersatz?

Liebe Foren-Nutzer,
mein Vater (70, gut in Form, reist viel) liegt seit Montag 7.10. in der Intensivstation im künstlichen Koma infolge einer Legionellose mit schwerer Lungenentzündung (Schocklunge) und schwerer Sepsis. Meine Eltern waren zuvor 10 Tage auf einer Wolga-Schiffahrt, Anbieter: TrendTours, Frankfurt. Bereits bei Ankunft wurde der 200-köpfigen Reisegruppe gesagt, dass die vorige Gruppe zu rund 20% von Magen-Darm-Infektion betroffen war. Auch in der Gruppe meiner Eltern gab es rund 100 weitere Fälle. Die schweren Symptome zeigte mein Vater allerdings erst nach Rückkehr, ca. 5 Tage später. Das Gesundheitsamt wurde durch die Klinik informiert und stellt nun wohl "Nachforschungen" an (was und in welchem Umfang, keine Ahnung).
Frage in die Runde: Wie sollten wir als Angehörige gegenüber dem Veranstalter vorgehen, kann man da überhaupt etwas machen?
Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, bei bekannter Infektionsgefahr eine weitere, große Reisegruppe auf demselben Schiff zuzulassen. Neben der aktuell lebensbedrohlichen Situation beschäftigt mich das sehr und ich finde, der Veranstalter sollte zur Verantwortung gezogen werden. Falls mein Vater überhaupt überlebt ist es unklar, wie lange er rekonvaleszent ist oder gar ein Pflegefall auf Lebenszeit.
Vielen Dank für eure Kommentare dazu.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von TravelTime):
Wie sollten wir als Angehörige gegenüber dem Veranstalter vorgehen, kann man da überhaupt etwas machen?

Derzeit ist ein vorgehen etwas problematisch, denn es fehlen nicht nur die Beweise. Auch das der Vater im Koma liegt, macht ein Vorgehen nicht derzeit möglich, da der berechtigte Kläger handlungsunfähig ist.
Hier müsste man dann erst mal die gerichtliche Betreuung beantragen - wer die dann zugesprochen bekommt ist auch ungewiss.


Da aber das Gesundheitsamt involviert ist, könnte man hoffen das die etwas zu Tage fördern. Ist halt die Frage was genau die machen, ob die nur bei den Behörden vor Ort anfragen. Und wie die Behörden vor Ort damit umgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Auch das der Vater im Koma liegt, macht ein Vorgehen nicht derzeit möglich, da der berechtigte Kläger handlungsunfähig ist. Das betrifft auch die Frage, ob man evtl. Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet - diese bedarf eines Strafantrages, und den kann nur der Vater stellen (oder dessen gesetzlicher Betreuer, sobald dieser eingesetzt wird).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von TravelTime):
Wie sollten wir als Angehörige gegenüber dem Veranstalter vorgehen,
Aktuell sind euch die Hände gebunden. Das einzige was ihr machen könnt ist zu Hoffen, dass es dem Vater bald wieder besser geht.

Zitat (von TravelTime):
Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, bei bekannter Infektionsgefahr eine weitere, große Reisegruppe auf demselben Schiff zuzulassen.
Welche bekannte Infektionsgefahr? Bisher sind alles nur Vermutungen. Bei einer Schiffsreise haben generell sehr viele Menschen Probleme mit dem Magen und dem Darm, das hat aber nichts mit dem Essen zu tun.

Zitat (von TravelTime):
ich finde, der Veranstalter sollte zur Verantwortung gezogen werden.
Damit es keine Hexenjagd wird sollte man zuerst einmal herausfinden, welche Verantwortung den Veranstalter überhaupt trifft.

So schwer es auch aktuell sein mag, man sollte nicht vorschnell urteilen. Du schreibst ja auch, dass es sich bei den anderen anscheinend "nur" um Magen-Darm handelt. Ob beides die selbe Ursache hat steht ja auch noch gar nicht fest.
Das Gesundheitsamt handelt deine Aussage nach ja bereits. Mehr gibt es aktuell nicht zu tun, sorry.


Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TravelTime
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habt vielen Dank für eure Kommentare. Wenn wir das richtig verstehen sind uns derzeit die Hände gebunden und wir können keine Schritte gegen den Reiseveranstalter unternehmen. Es stimmt dass es derzeit keinen klaren Beweis gibt. Wir erkundigen uns gerade in der Reisegruppe, ob bzw. wer noch von einer schweren Erkrankung betroffen war. Danke für die Hilfe hier!

0x Hilfreiche Antwort

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