Hallo,
wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Und zwar geht es um eine gebuchte Ägyptenreise, die am 16.3. stattfinden soll. Habe die Reise
bereits letztes Jahr im Reisebüro gebucht. Anfang diesen Jahres habe ich dann ein Schreiben des Reiseveranstalters bekommen, indem geschrieben steht, dass die bestehende Reservierung im Hotel wegen Verzögerung der Fertigstellung nicht aufrecht erhalten werden kann und sie mir deshalb ein Zimmer in einem anderen Hotel, mein Einverständnis vorausgesetzt, reservieren.
Weiter steht geschrieben, dass die Reisedokumente weiterhin auf den Namen des alten Hotels ausgestellt bleiben, nun aber für die neue Anlage gültig sind. Wenn ich mit dem Vorschlag nicht einverstanden wäre, könnte ich jederzeit umbuchen.
Da das neue Hotel meinen Vorstellungen entspricht und ich der Annahme war, dass diese neue Hotelreservierung automatisch von statten geht, habe ich mich weder telefonisch noch schriftlich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt. Den kompletten Reisepreis habe ich auch schon Ende Januar entrichtet.
Bis jetzt sind noch keine Reisetickets eingetroffen und ich mach mir ein wenig Sorgen, weil ich mich dort nicht gemeldet habe. Wäre es meine Pflicht gewesen, mich schriftlich oder mündlich einverstanden zu erklären??? Ich dachte eigentlich, dass dies im stillen Einvernehmen ginge. Schließlich hätte ich doch umbuchen können, wenn ich nicht einverstanden gewesen wäre!?
Für eure Hilfe in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar.
LG Corinna
Leistungsänderung des Reiseveranstalters
4. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2006 | 17:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungsänderung des Reiseveranstalters
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. März 2006 | 09:13
Von
Status: Praktikant (784 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo,
mach Dir mal keine Sorgen. In der Regel bist Du automatisch umgebucht, wenn Du Dich nicht meldest. Aber wegen der Unterlagen würde ich da am Montag schon mal anrufen, bzw. das Reisebüro kontaktieren, bei denen Du gebucht hast.
Und jetzt?
Schon
266.865
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten