Lufthansa-Streik Flug verspätet - Zug verpasst

7. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
dennsen86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lufthansa-Streik Flug verspätet - Zug verpasst

Guten Tag,

wie so viele hat auch mich der Streik erwischt. Mein Flug von Peking via Frankfurt nach Stuttgart wurde annulliert. Dank der kompetenten Schalterdamen wurde ich noch auf einen späteren Flug der AirChina umgebucht.

Trotzdem hat dies zu einer Verspätung von 3 Stunden geführt. Meinen bereits bezahlten & zuggebundenen Anschlusszug (Stuttgart - München) konnte ich nicht mehr wahrnehmen und musste ein weiteres Ticket kaufen.

Anscheinend zählt ein Streik mittlerweile in die Kategorie "höhere Gewalt". Besteht für mich eine Chance auf Erstattung des zusätzlichen Tickets?

Danke für Euren Rat!

Grüße

Dennsen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von dennsen86 am 07.04.2014 15:37

Anscheinend zählt ein Streik mittlerweile in die Kategorie "höhere Gewalt". Besteht für mich eine Chance auf Erstattung des zusätzlichen Tickets?

Es ist höhere Gewalt, deshalb gibt es keine Entschädigung für Folgeereignisse

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn ich richtig informiert bin hat man nie einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft, wenn man einen fest gebuchten Zug nicht erreicht, denn die Leistung der Fluggesellschaft endet am Ankunftsflughafen.

Ausnahme ist nur Rail&Fly, aber auch nur dann, wenn bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter die Bahnan-/abreise als inkludiert ausschreibt.

Ansonsten bleibt es das Problem des Reisenden wie er zum Flughafen hin oder weg kommt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Anscheinend zählt ein Streik mittlerweile in die Kategorie "höhere Gewalt".


Nicht "mittlerweile", das war schon immer so.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dennsen86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Sowas in der Art habe ich schon vermutet, auch wenn meiner Meinung nach die Lufthansa eigentlich dafür aufkommen sollte. Gekauft wurde ein bestimmtes Produkt (Flug von A nach B zu einer bestimmten Zeit), dieses wurde so nicht geliefert, für mich sind dadurch Mehrkosten und Unannehmlichkeiten entstanden.

Aber sei's drum.



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""

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