Lufthansa verlangte mehr Geld für den Rückflug

30. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
mismat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lufthansa verlangte mehr Geld für den Rückflug

Hallo,
bin hier neu, also bitte ich um Verzeihung, falls ich diesen Beitrag an der falschen Stelle veröffentlicht habe.

Ich hatte die Tickets für meine Verwandte über Internet erworben und diese von meinem Konto bezahlt. Die Reise ging von Kiew nach Köln über Frankfurt am Main. Im Internet auf der Seite von Lufthansa gab es den Ticket nur in einer Kombination mit dem AirRail-Ticket. (Flug & Zug) Der Flug an sich war nur bis Frankfurt und ab dort gab es die Möglichkeit mit dem Zug nach Köln zu fahren.
Ich habe meine Verwandte von Frankfurt am Main abgeholt und den Weg weiter haben wir mit dem Auto gemacht. Das heißt, der Zug von Frankfurt nach Köln wurde nicht genutzt.
In Frankfurt am Main gab es ja zwei Orte, an dem man das Gepäck zurück bekommt, der normale Terminal und der AirRail-Terminal (für diejenigen, die ihre Reise mit dem Zug fortsetzen) Damit meine Gäste ihren Gepäck problemlos bekommen, haben sie den FLughafenmitarbeiter von Lufthansa in Kiew darauf hingewiesen, dass sie ihre Taschen gerne in Frankfurt am Main bekommen würden.
An dem Abreisetag wollte ich meine Gäste über Online-CheckIn für den Rückflug anmelden. Es stellte sich heraus, dass sie gar nicht mehr im System waren und ein Online-CheckIn nicht möglich war. Daraufhin habe ich sofort das Telefonhotline von der Lufthansa kontaktiert und mir wurde gesagt, dass es eine 65 Euro Zahlung pro Person getätigt werden muss, damit meine Gäste zurückfliegen können. Eine konkrete Begründung für was gezahlt werden muss, wurde nicht erwähnt. Damit sie auch zurückkommen, da ihr Visum dem Ende neigte, habe ich zugestimmt. Der Mitarbeiter von Lufthansa hat nach den Daten meiner Kreditkarte gefragte und abschließend sagte, dass alles in Ordung ist. Von mir wurde 78 Euro pro Person abgebucht.
Ich habe eine offizielle Reklamation an Lufthansa überreicht mit der Bitte, mir das Geld zurückzuüberweisen und mich aufklären, für was ich gezahlt habe. Diese Reklamation blieb eine lange Zeit unbeantwortet.
Nebenbei habe ich versucht die Lufthansa über das Telefon zu kontaktieren und zu erfahren für was das Geld abgehoben wurde und warum wurde mehr abgebucht als erwähnt.
Die telefonische Erklärungen hierfür waren unterschiedlich:
- Strafe fürs Nichtnutzung des Zuges
- Geänderte Flugtickets
- Flughafensteuer
- Preisanpasssung

Die schriftliche Antwort auf die Reklamation war "Dass Sie, sowie Frau X* und Herr Y* über die nachträgliche Erhöhung des Ticketpreises auf der Rückreise nach Kiew verärgert waren, nachdem Ihre Angehörigen auf ihre AIRail-Verbindung nach Köln auf der Hinreise am 28. Mai 2014 verzichtet haben, tut uns sehr leid.

Wir stimmen Ihnen zu: Als Passagier haben Sie die Möglichkeit, Teilstrecken eines Flugscheins zu kündigen oder in geänderter Reihenfolge zu nutzen."
* Namen geändert
Meine Frage ist, wie kann man dagegen vorgehen und eventuell an das Geld zurückkommen?
Ist jemandem schon sowas passiert?

Bin für jeden Tipp dankbar.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist, wie kann man dagegen vorgehen und eventuell an das Geld zurückkommen? <hr size=1 noshade>

Gar nicht, das man sich nicht an den Vertrag gehalten hat.



quote:<hr size=1 noshade>Ist jemandem schon sowas passiert? <hr size=1 noshade>

Erst neulich hier: http://www.123recht.net/Rueckflug-storniert-da-Hinflug-nicht-angetreten-__f475421__p2.html in ähnlihcer Form



Du hast offenbar keinen flexiblen Flugtarif gebucht, sondern einen speziellen, preiswerteren Tarif.
Diese speziellen, preiswerteren Tarif können nicht flexibel geändert werden wie man möchte, sondern müssen in der Reihenfolge genaus so eingehalten werden, wie sie gebucht wurden.

Macht man das nicht, stellt das eine Teilkündigung des Vertrages durch den Reisenden dar.

Der Rückflug wurde früher dann sogar komplett storniert, dem hat der BGH dann aber eienn Riegel vorgeschoben.
Gleichzeitig hat er aber erlaubt, das die Fluggesellschaften die Differenz vom speziellen, preiswerteren Tarif zum flexiblen Flugtarif nachberechnen dürfen.

Bei Dir war das dann noch Glück, das es nur 78 EUR waren. Oftmals sind die Differenzen so hoch, das man gleich einen neuen Flug zum Sparpreis buchen kann.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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