Hallo,
wir sind im August mit mehr als 3 Verspätung von Gran Canaria nach Hannover zurückgekehrt.
Laut erster Reisebestätigung sollte der Rückflug um 19.35 starten und die Ankunft war für 01.20 am nächsten Tag vorgehen. Laut den Reiseunterlagen und der Bordkarte startete der Rückflug um 18.30 Uhr und die Ankunft war 0.15 Uhr am nächsten Tag. Die Infos am Flughafen Gran Canaria zur Verspätung von Ankunft am Flughafen bis Abflug waren chaotisch, unvollständig, nicht vorhanden ...
Laut Flightradar erfolgte die Landung um 3.18 und somit mehr als 3 Stunden später.
Es ist doch richtig, dass wir mit dieser Reiseverspätung eine Entschädigung von EUR 400,00 pro Person einfordern können?
Wir haben bislang 2 x die Airline zur Zahlung aufgefordert. Die Airline hat es bislang nicht für nötig gehalten, auf unsere Schreiben überhaupt zu antworten. Die Zahlungsaufforderungen erfolgten - wie es die Airline auf der Homepage auch mitgeteilt hat - per Email, die Eingangsbestätigungen der Emails liegen vor.
Wir haben nunmehr überlegt, gegen die Airline einen Mahnbescheid zu beantragen. Wir scheitern jedoch schon bei Angabe der Katalognummer. Welche Katalognummer nimmt man für Fl***erspätungen?
Oder sollten wir einen Anwalt einschalten?
Mehr als 3 Stunden Flugverspätung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ich schicke solche Mahnbescheide immer unter Nr. 28 Schadensersatz aus .... Vertrag.
Im nächsten Feld wo sondt die Rechnungsnummer usw steht: "Flugbuchung XXXXXX" eingetragen und fertig.
Im nächsten Feld dann Fluggastbeförderungsvertrag auswählen.
Wurde bisher nie von den Gerichten bemängelt.
-- Editiert von AlinaKl am 03.11.2018 15:53
Hallo,
zunaechst sollte man abklaeren ob die Verspaetung tatsaechlich der Fluggesellschaft zuzuschreiben ist. Wer sollte fliegen und wer ist tatsaechlich geflogen und somit entsprechend der EU-Fluggast-VO 261/2004 ausfuehrende Fluggesellschaft und somit Ansprechpartner.
Massgebend ist immer die Ankunftsverspaetung!
Ich an Ihrer Stelle wuerde die Fluggesellschaft auf herkoemmlichen Weg, also schriftlich auf dem Postweg, und nachweislich, unter Fristsetzung von zwei Wochen auffordern, zu zahlen.
Gibt es wieder keine Reaktion, dann wuerde ich www.soep-online.de einschalten. Ich gehe davon aus, dass diese Schlichtungsstelle sich der Sache annehmen wird und eine Empfehlung ausspricht. Spricht der Schlichtungsspruch fuer Sie und die Airline zickt immer noch rum, dann bleibt der Weg ueber das Gericht. Sie koennen dann aber z.B. gut nachweisen, dass Sie alles versucht haben die Sache aussergerichtlich zu klaeren.
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 03.11.2018 16:20
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
(Editiert)
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von Moderator am 25.12.2018 13:44
Danke für die Antworten.
Eine mehrfaches mahnen per E-Mail kann man ja machen, ich halte einen Einschreibebrief mit bernadoselvas Hinweisen aber für zielführender
ZitatAber hauptsache mal wieder die anderen Beiträge vollspammen! :
@NikSeib: Könnten Sie sich mal an die eigene Nase fassen? Unterlassen Sie doch das Zerfleddern von Threads ohne dass Sie inhaltlich zur eigentlichen Frage beitragen.
-- Editiert von guyfromhamburg am 10.11.2018 08:30
Guten Morgen,
ich wollte ein kurzes Feedback geben:
Ich habe - wie von bernardoselva empfohlen - die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Den Antrag mit den geforderten Anlagen zu fertigen, hat ca. 1 Stunde gedauert. Nach 2 Wochen habe ich die Mitteilung erhalten, dass die Fluggesellschaft den Anspruch anerkennt und die Zahlung anweist. Das Geld ist zwar noch nicht überwiesen worden, aber ich bin eigentlich ziemlich zuversichtlich, dass dieses kommt.
Vielen Dank für die Hilfe.
--- editiert vom Admin
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