Miet Wohnmobil Batterie kaputt

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hupensitat
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Miet Wohnmobil Batterie kaputt

Hallo und guten Morgen,

wir haben uns bei einem gewerblichen Vermieter ein WoMo geliehen. Nach der Übergabe wollten wir los fahren und das WoMo sprang nicht an. Der Vermieter hat es überbrückt, uns die Kabel mitgegeben und 150€ mit der Aussage, wir könnten ja unterwegs eine neue kaufen ( zu dem Zeitpunkt war es 16.30 Uhr und wir hatten noch 500 km zu fahren auf dem Weg zur Fähre)
Leider sind wir dann wegen dem Zeitdruck tatsächlich los, allerdings ohne eine neue Batterie zu kaufen weil wir dachten, die wird sich schon wieder erholen. Tat sie aber nicht... in Dänemark mussten wir Nachts den Pannendienst rufen, der uns eine neue Batterie eingebaut hat. Der Pannendienst hat scheinbar schamlos ausgenutzt, das man sich nicht 100% verständigen konnte. An dem Abend wurde meine Kreditkarte mit 267€ belastet, was ok gewesen wäre als Gesamtbetrag. Gestern kam allerdings eine weitere Rechnung, nochmal in etwa über den gleichen Betrag... ich hätte ja nur den Pannendienst bezahlt und müsste jetzt auch noch die Batterie bezahlen.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. kann ich mich in irgendeiner Weise gegen diese Abzocke des Pannendienstes wehren? 520€ für einen Batteriewechsel ist auf jeden Fall Abzocke...
2. muss der Vermieter die Kosten komplett übernehmen? Ja, wir sind dummerweise mit der kaputten Batterie vom Hof gefahren, aber es kann doch nicht meine Aufgabe sein, eine neue Batterie in ein gemietetes WoMo einzubauen. 220€ habe ich von ihm schon wieder bekommen. Von der 2. Rechnung weiß er noch nichts.

Danke schon im Vorraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Hupensitat):
1. kann ich mich in irgendeiner Weise gegen diese Abzocke des Pannendienstes wehren?


Nur wenn die Kosten der Nothilfe weit über dem dort Üblichen liegen. Dass ist aber bei 267 € zumindest auf den ersten Blick nicht erkennbar. Müsstest Du halt recherchieren.

Zitat (von Hupensitat):
2. muss der Vermieter die Kosten komplett übernehmen?


Nein. Der Vermieter hat mit euch eine Vereinbarung getroffen an die Ihr euch nicht gehalten habt. Die Mehrkosten, die durch eure eigenmächtige Abweichung entstanden sind hat der Vermieter nicht zu vertreten.
Er hat euch bereits 220 € erstattet. Dass dürfte bereits mehr sein, als die erforderliche Batterie im Durchschnitt kostet. Den Durchschnittspreis kannst Du aber auch selbst ermitteln.

Zitat (von Hupensitat):
a, wir sind dummerweise mit der kaputten Batterie vom Hof gefahren, aber es kann doch nicht meine Aufgabe sein, eine neue Batterie in ein gemietetes WoMo einzubauen
Richtig, das ist auch nicht eure Aufgabe.
Aber: ihr seid auf das Angebot aus unerfindlichen Gründen eingegangen und habt euch zudem noch absprachewidrig verhalten.
Jetzt die Schuld beim Vermieter zu suchen halte ich für reichlich überzogen. Ihr hättet einfach zum nächsten ATU oder Vergleichbares fahren sollen; dort wäre eine neue Batterie in kurzer Zeit eingebaut worden.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Hupensitat):
520€ für einen Batteriewechsel ist auf jeden Fall Abzocke...

Da müsste man sich erst mal über die üblichen Preise für solche Diensleitungen mitten in der Nacht in DK informieren.



Zitat (von Hupensitat):
in Dänemark mussten wir Nachts den Pannendienst rufen

Warum "musste"? Im Gegensatz zu normalen Auto hatt man ja ein "Haus" mit dabei?



Zitat (von Hupensitat):
muss der Vermieter die Kosten komplett übernehmen?

Nein, da man gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen hat.



Zitat (von Hupensitat):
aber es kann doch nicht meine Aufgabe sein, eine neue Batterie in ein gemietetes WoMo einzubauen.

Doch, gemäß dieser
Zitat (von Hupensitat):
Der Vermieter hat es überbrückt, uns die Kabel mitgegeben und 150€ mit der Aussage, wir könnten ja unterwegs eine neue kaufen
vertraglichen Vereinbarung schon.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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