Mietwagen verweigert aufgrund einer unbezahlten Rechnung

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
pjm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietwagen verweigert aufgrund einer unbezahlten Rechnung

Hallo, gerne hätte ich Eure Meinung zum nachfolgenden Vorfall:

Ich habe bei einer Autovermietung ein Auto reserviert, das mir anschließend per E-mail bestätigt wurde. Bei der Abholung am Schalter wurde mir das Auto aus unbekanntem Grund verweigert. Der Mitarbeiter sagte mir, er weiß nicht warum es geht, muss seine Buchhaltung anrufen, diese hat er aber innerhalb von einer halben Stunde nicht erreichen können. Daraufhin sagte er mir, er kann nichts machen.

Ich bin dann zu einer anderen Autovermietung gegangen und habe dort ein Auto geholt. Auf der Fahrt habe ich dann meine Frau angerufen, mit der Bitte, zuhause nachzuschauen, ob vielleicht eine Rechnung der ersten Firma in der Post war. Ich bin nämlich auf einer 2-monatigen Reise. Es gab tatsächlich eine ungeöffnete, unbezahlte Rechnung über 19 EUR von der Autovermietung.

Jetzt ist das pünktlich Bezahlen meiner Rechnungen natürlich meine Verantwortung, auch wenn ich eine längere Zeit nicht zuhause bin. Die Mietwagenfirma hätte dies sicherlich auch anders lösen können (ich bin mit mindestens 75 Miettagen im Jahr kein kleiner Kunde)

Meine Frage: darf eine Autovermietung eine bestätigte Reservierung einfach stornieren, weil noch ein Betrag aus einer früheren Miete offen ist? Ich kann dazu überigens nichts finden in den AGBs.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass man Ihre Buchung storniert hat. Man hat nur die Fahrzeugausgabe verweigert, da Sie noch Aussenstaende bei dem Vermieter hatten.

In den AGB steht nichts darueber wann Rechnungen auszugleichen bzw. wann diese faellig sind?? Kann ich mir kaum vorstellen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
pjm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Was ist der Unterschied zwischen einer Verweigerung der Fahrzeugausgabe und einer Stornierung der Buchung?

Das Fahrzeug wurde mir verweigert und man konnte/wollte mir den Grund nicht mitteilen. Der Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, er kann nichts für mich machen und hat das Gespräch beendet. Daraufhin habe ich per E-mail eine Stornobestätigung erhalten.

Selbstverständlich steht in den AGBs, wann Rechnungen bezahlt werden müssen, und welche Konsequenzen eine nicht pünktliche Zahlung hat. Eine Stornierung künftiger Reservierungen ist dort nicht aufgelistet.

Weiterhin ist es aus meiner Sicht unverhältnismässig, bei einem Kunden mit einem Jahresumsatz von 7.500-10.000 EUR aufgrund einer offenen Rechnung von 19 EUR eine Buchung zu stornieren.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von pjm):
......Was ist der Unterschied zwischen einer Verweigerung der Fahrzeugausgabe und einer Stornierung der Buchung.......

Der Unterschied waere gewesen, dass, wenn Sie bezahlt haetten, auch das Fahrzeug ausgehaendigt bekommen haetten.

Das Geplaenkel, was da am Schalter ablief, kann hier keiner einschaetzen. Sicher ist aber, wenn ein Mitarbeiter sagt ich muss die Buchhaltung anrufen, das da irgendetwas vom Geldfluss her nicht stimmen konnte.

Zitat (von pjm):
.....Weiterhin ist es aus meiner Sicht unverhältnismässig......

Ueber Verhaeltnismaessigkeit kann man natuerlich streiten. Und um Ihre Eingangsfrage zu beantworten: Natuerlich kann ein Dienstleister, wenn Rechnungen noch offen sind, oder auch nur eine mit einem kleinen Betrag, seine weitere Dienstleistung bis zum vollstaendigen Ausgleich verweigern.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
pjm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Der Unterschied waere gewesen, dass, wenn Sie bezahlt haetten, auch das Fahrzeug ausgehaendigt bekommen haetten.


Diese Chance habe ich also nicht bekommen. Ich hätte gerne diese 19 EUR auch gleich bezahlt, um mein Auto zu erhalten und nicht meine ganze Reiseplanung durcheinander zu bringen.

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