Montrealer Abkommen bei extremer Flugverspätung mit verpasstem Anschlussflug

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
globalflyer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Montrealer Abkommen bei extremer Flugverspätung mit verpasstem Anschlussflug

Person A hatte eine bestätigte Buchung für die Flugroute Papeete - San Francisco einer französischen Billig-Langstrecken-Airline.

Eckdaten des fiktiven Fluges:
Geplante Abflugzeit: 11.11.2019 um 07:15 Uhr
Start-Flughafen: Papeete (PPT), Tahiti
Geplante Ankunftszeit: 11.11.2019 um 17:15 Uhr
Ziel-Flughafen: San Francisco (SFO), USA
Anzahl der Passagiere: 2
Flugdistanz: 6765 km

Als Person A+B am Flughafen Papeete in Tahiti ankamen, wurde ihnen von einem Mitarbeiter der Airline mitgeteilt, dass der Flug um 25 Stunden verschoben wird. Neuer Flugtermin: 12.11.2019 um 08:15 Uhr. Der Grund für die Fl***erschiebung wurde ihnen nicht mitgeteilt. Danach mussten Person A+B zwei Stunden in der Warteschlange bleiben, bis ihnen mitgeteilt wurde, dass sie bis zum nächsten Tag in einem Hotel untergebracht werden.

Auswirkung dieser Fl***erschiebung:
Diese Fl***erschiebung hatte jedoch zur Folge, dass Person A+B ihren gebuchten Anschlussflug einer deutschen Airline von San Francisco (SFO) nach München (MUC) am 11.11.2019 um 21:40 Uhr verpasst haben. Deshalb mussten Person A+B auf ihre Kosten neue Flüge zurück nach München buchen. Obwohl Person A und B den gleichen Flug gebucht hatten, die Flugtickets aber aufgrund von Kostenersparnis (nur 1 Aufgabegepäck) separat gebucht wurden, konnte Person A seinen Flug aufgrund seines normalen Tarifs für 406 € auf den nächsten Tag (12.11.2019 um 21:40 Uhr) umbuchen. Person B hatte einen Light-Tarif, bei dem eine Umbuchung nicht möglich war. Sie musste gänzlich einen neuen Flug für 660 € bei einer anderen Fluggesellschaft buchen, der aber erst am 13.11.2019 von San Francisco (SFO) aus startete.

Der billigste Flug am 12.11.2019 hätte sie ca. 1300 € gekostet, deshalb entschieden Person A+B aus Kostengründen, dass Person A mit seinem umgebuchten Flug vorfliege und Person B am 13.11.2019 mit der anderen Airline nach München nachkommt. Das bedeutete aber auch, dass Person B zusätzlich eine Nacht in einem Hotel (105 €/Nacht) in San Francisco verbringen musste und dadurch einen Urlaustag aufgrund der von der französischen Airline verschuldeten Fl***erspätung verloren hat. Als ob das nicht schlimm genug gewesen ist, wurde der Koffer von Person A von der Airline auf der beklagten Flugroute so schwer beschädigt, dass ein Reifen abgerissen wurde, nachdem er seinen Koffer vom Gepäckband in San Francisco genommen hatte. Wegen des Zeitmangels konnte Person A den Schaden nicht am Terminalschalter in San Francisco melden.

In Summe haben Person A+B also rein finanziell gesehen insgesamt knapp 1200 € mehr bezahlen müssen (406 € durch die Umbuchung von Person A + 660 € für den neuen Flug von Person B + 105 € Hotelkosten von Person B in San Francisco). Alles verschuldet durch die Fl***erspätung der französischen Airline. Person A habe diesen Sachverhalt in einem 10-seitigen PDF-Dokument mit Belegen, Tickets, etc. niedergeschrieben und der Airline geschickt mit Verweis auf das EU-Recht 261/2004 und dass Person A+B eine Entschädigung von 600 € pro Person fordern.

Als Antwort bekamen Person A+B folgendes:

Zitat:
Thank you for contacting […] Customer Care. First and foremost, we apologize for the delay of your flight on November 11th. Let us point out that the regulations applicable to the Papeete - San Francisco route are the Montreal Convention (Article L6421-3 Transport Code). We must remember that the territory of Papeete is not a DOM and is therefore not an integral part of the EEC. In this situation, the European Regulation does not apply.

Besides, we have to point out that the liability of the carrier ends at the final destination mentioned on the ticket. Therefore, additional costs incurred due to your personal organization is out of our liability. It is indeed the passenger’s responsibility to choose depending on the constraints and restrictions of his purchases, to make the necessary decisions to cover any damage. Thus, we may suggest you to contact your personal insurance as some dwelling insurance or credit cards offer some guarantees excluded by airlines. Once again, we regret this completely exceptional and unforeseen situation.


Person A+B haben keine Rechtsschutzversicherung.

Was sollten sie nun tun? Welche Chancen auf Entschädigung haben Person A+B, wenn sie einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf internationales Flugrecht (Montrealer Abkommen) konsultieren würden?

Person A+B wollen auf jeden Fall vermeiden, dass sie Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben und am Ende dann trotzdem nichts zurückbekommen.

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