Nur Flug - Rückflug verschoben - Welche Rechte habe ich?

17. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go501164-88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nur Flug - Rückflug verschoben - Welche Rechte habe ich?

Hallo,

wir sind aktuell in Tunesien.

Gestern wurden unsere Flugzeiten für den heutigen Rückflug (17.02.2023 um 14.20 Uhr nach HAJ) verschoben. Kurz darauf nochmal eine Verschiebung zurück zu den ursprünglichen Originalzeiten.

Heute morgen (am 17.02.2023 / Abflugstag) erreicht mich um 09:04 Uhr morgens die Mail, dass sich unser Abflug von 14.20 Uhr auf 20.00 Uhr verschiebt.

Die Ankunft verschiebt sich demzufolge von 17.15 Uhr auf 22.55 Uhr. Mein gebuchter Parkplatz endet jedoch bereits um 22.00 Uhr in HAJ. Auch berechnet uns das Hotel einen weiteren Tag wenn wir nicht bis 11 Uhr ausgecheckt haben.

Gebucht wurden die Flugtickets über Opodo bei citizenplane.com

Durchführende Airline ist die Nouvelair mit Sitz in Monastir / Tunesien.

Welche Rechte habe ich und an wen wende ich mich zur Durchsetzung?

Danke für die Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von go501164-88):
Welche Rechte habe ich und an wen wende ich mich zur Durchsetzung?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Flo Ryan):
So ziemlich gar keine

In Tunesischem Recht kennt sich hier wohl kaum einer aus ...
Und seine ganze Vereinbarungen kennt hier auch keiner.

Kann aber gut sein, das sich die Rechte am Ende tatsächlich auf "nimm den Rückflug" beschränken ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von go501164-88):
Gebucht wurden die Flugtickets über Opodo bei citizenplane.com
Durchführende Airline ist die Nouvelair mit Sitz in Monastir / Tunesien.


1. Gegenüber Veranstaltern einer Flugreise/Pauschalreise ( Flug + Unterkunft ) bestehen Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Reiseverpflichtungen.

2. Daneben stehen Pauschalreisenden die Rechte aus der EU-Pauschalreise-Richtlinie zu.

"Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:
Pauschalreise: die im voraus festgelegte Verbindung von ... Beförderung und Unterbringung, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird ..."

Veranstalter: die Person, die nicht nur gelegentlich Pauschalreisen organisiert und sie direkt oder über einen Vermittler verkauft oder zum Verkauf anbietet.

Vermittler: die Person, welche die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschalreise verkauft oder zum Verkauf anbietet. (...)

3. Daneben haben Fluggäste Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung bei verspätetem Abflug / verspäteter Landung ( auf Information / Unterstützung ( Verpflegung, Hotel, Kommunikation ) / Entschädigung / Ersatzbeförderung / ... ) unter bestimmten Voraussetzungen: etwa wenn bei einer verspäteten Landung auf einem EU-Flughafen das "ausführende Luftfahrtunternehmen" seinen Sitz in der EU hat.

"We are the company CITIZENPLANE, a French société par actions simplifiée, having its registered office at 32 rue de Paradis - 75010 Paris, registered with the French registry (Registre du Commerce et des Sociétés) under number 834 261 380."

Despite the company Citizenplane having an IATA code, 1L, it's not an airline. The company does not operate any flights for anyone, it only sells flights on behalf of an airline. These flights are often codeshared with the operating airlines, but the flight number may start with 1L sometimes."

War schon bei der Buchung unmißverständlich klar, welches Luftfahrtunternehmen für die Flugdurchführung verantwortlich sein will?

"Nach dem ersten und siebten Erwägungsgrund der Fluggastrechteverordnung VO-EG Nr. 261/2004 soll im Bereich des Luftverkehrs durch Maßnahmen der Europäischen Union ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sichergestellt werden."

---> Es erscheint fraglich, ob das französische Flugunternehmen Citizenplane Flugreisen von bzw. zu EU-Flughäfen erfolgreich unter Umgehung des Schutzniveaus für Fluggäste aus der EU-Fluggastrechteverordnung vermarkten kann ( vermutlich ja ).

Artikel 7 der Pauschalreise-Richtlinie

"Wird nach der Abreise ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht oder stellt der Veranstalter fest, daß er nicht in der Lage sein wird, einen erheblichen Teil der vorgesehenen Leistungen zu erbringen, so trifft der Veranstalter - ohne Preisaufschlag für den Verbraucher - angemessene andere Vorkehrungen, damit die Pauschalreise weiter durchgeführt werden kann, und zahlt dem Verbraucher gegebenenfalls eine Entschädigung, deren Höhe dem Unterschied zwischen dem Preis der vorgesehenen und der erbrachten Dienstleistungen entspricht.

Falls solche Vorkehrungen nicht getroffen werden können oder vom Verbraucher aus triftigen Gründen nicht akzeptiert werden, sorgt der Veranstalter - ohne Preisaufschlag für den Verbraucher - gegebenenfalls für eine gleichwertige Beförderungsmöglichkeit, mit der der Verbraucher zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort zurückkehren kann, und entschädigt gegebenenfalls den Verbraucher."

RK

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2279 Beiträge, 359x hilfreich)

Zitat (von go501164-88):
Auch berechnet uns das Hotel einen weiteren Tag wenn wir nicht bis 11 Uhr ausgecheckt haben.

Auschecken kann man doch um 11:00 Uhr trotzdem, oder was spricht dagegen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
1. Gegenüber Veranstaltern einer Flugreise/Pauschalreise ( Flug + Unterkunft ) bestehen Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Reiseverpflichtungen.

2. Daneben stehen Pauschalreisenden die Rechte aus der EU-Pauschalreise-Richtlinie zu.
....

Artikel 7 der Pauschalreise-Richtlinie
....
Da der TE keine Pauschalreise gebucht hat ...

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