Nur-Flug um 12 Stunden vorverlegt

23. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491121-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nur-Flug um 12 Stunden vorverlegt

Hallo !
Ich habe mit einem Freund im Oktober einen Hin und Rückflug nach Mallorca gebucht. Der Rückflug sollte um 20:10 Uhr von Mallorca zurück gehen. Im Januar habe ich durch Zufall gesehen, dass der Flug auf 18:10 Uhr verschoben wurde. Dies hätte mich nicht groß gestört. Nun wurde der Flug aber erneut verschoben und zwar auf 8:35 Uhr. Dadurch ist der letzte Urlaubstag komplett gestrichen worden. Nun ist es wohl so, dass es an dem Tag nur noch diese eine Maschine zurück gibt. Haben wir hier eine Chance eine Entschädigung zu verlangen. Der Flug ist Mitte Juni. Der Hinflug ist bisher übrings unverändert geblieben.
Ich würde mich über Ratschläge freuen. Gruss Marc

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

eine Entschädigung im Sinne der Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung wird es hier nicht geben da noch mehr als zwei Wochen Zeit bis zum betreffenden Rückflug sind.

Aber man sollte die Fluggesellschaft informieren dass der neue Buchungsvorschlag zurückgewiesen wird und unter Fristsetzung auffordern eine angemessene Ersatzbeförderung bereit zu stellen.

Sollte keine Reaktion erfolgen gibt es zwei Möglichkeiten:
1. man akzeptiert die neue Abflugzeit
2. man bucht selbst einen neuen Ersatzflug der optimalerweise kurz vor oder nach 18:10Uhr statt findet und macht dann die entstandenen Kosten geltend.

Um welche Fluggesellschaft handelt es sich denn? außer es handelt sich um einen LCC kann oft eine flexible Lösung gefunden werden.

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#2
 Von 
fb491121-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die Antwort.
Ich hatte mich bereits vor einer Woche per Email an Germania. Allerdings bis heute keine Antwort erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Theoretisch könnte man noch einen Versuch unternehmen telefonisch mit dem Kundenservice eine Lösung zu finden ob das zum Erfolg führt ist aber eher fraglich.

Daher gilt folgendes:

Am besten nochmal schriftlich nachweisbar Kontakt aufnehmen (für solche Fälle nutze ich die Kobination aus Fax und Postweg)

Wichtig ist die aktuelle Umbuchung mit Verweis auf die Fluggastrechteverordnung ab zu lehnen und einen Ersatzflug am Abend zu fordern hierfür eine Frist von einer Woche setzen (eigentlich sollten es zwei sein aber angesichts des geringen Zeitabstands zum Flug ist eine Woche immer noch angemessen)

Gibt es Lösungen für eine "interne" Lösung? wie Ankunft an anderem Flughafen Rückflug einen Tag später oder ähnliches? sollten Möglichkeiten vorhanden sein diese benennen in der Regel wird dann einfach eine solche Lösung gewählt.

Sind denn Flüge zur abendlichen Abflugzeit verfügbar? Falls ja eine Verbindung als Beispiel benennen und die entsprechende Umbuchung fordern (formal müsste Germania umbuchen auch wenn wieder ein veraltetes LG Urteil das anders sieht) und ankündigen dass falls eine Umbuchung nicht erfolgt die Buchung selbst getätigt wird und die Kosten entsprechend geltend gemacht werden.

Im übrigen sollten die Preise geringer sein als ürsprünglich gebucht kann der Rückflug auch einfach kostenfrei storniert werden.

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