OTA leitet Erstattung nicht an Kunden weiter

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
OTA leitet Erstattung nicht an Kunden weiter

Da mein letzter Beitrag eigentlich in seiner Frage so weit von euch beantwortet wurde, aber für mich noch nicht ganz zielführend ist , dachte ich wir machen einen neuen Beitrag auf, um nicht die Übersicht zu verlieren (auch für andere).


Nehmen wir an, es wurde über Bravofly (Lastminute.com Gruppe) eine Flug gebucht mit Abflug ab Amsterdam. Jetzt wurde der Flug storniert und der Kunde beantragt über Bravofly eine Rückerstattung. Die Rückerstattung wird von der Airline auch Fristgerecht ausgeführt jedoch leitet Bravofly das Geld nicht an den Kunden weiter obwohl dieser nachweislich dem OTA eine Frist von 4 Wochen gesetzt hat.

Mail über die Flugstornierungen seitens der Airline kamen von Lastminute.de mit Sitz in München.

Jetzt kommt so die FRAGE der Fragen...….wo wäre Gerichtsstand, was könnte man machen ?

Bravofly mit Sitz in Chiasso, Schweiz
Lastminute.de ,LMnext DE GmbH in München
Lastminute.com Group mit Sitz in Chiasso, Schweiz

Könnte man evtl. auch nochmal ein Chargeback anstoßen wenn man beweisen könnte das die Airline das Geld an das Reisebüro gezahlt hat...

Bin auf eurer Meinungen gespannt.

Viele Grüße






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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von harry2772):
Die Rückerstattung wird von der Airline auch Fristgerecht ausgeführt

Beweisen könnte man das jetzt wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von harry2772):
Die Rückerstattung wird von der Airline auch Fristgerecht ausgeführt

Beweisen könnte man das jetzt wie genau?



würde eine schriftliche Bestätigung seitens der Airline reichen worin bestätigt wird, dass am... die Rückerstattung an das OTA vorgenommen wurde oder wie sieht Deiner Meinung so was aus ?.

Nehmen wir weiterhin an wird hätten die Beweise dann vorliegen, was dann...…...ich will an die deutsch lastminute.de ran :bang:

Sollte keine beweisbare Bestätigung vorliegen so vermute ich ja fast das weiterhin dann die Airline für einen zuständig ist.

Hab aber bei meiner Rechtschutz €500.- Selbstbehalt, so bin ich grad auf der suche nach dem letzten Strohhalm… :???: ..das man den Gerichtsstand irgendwie nach Deutschland bekommt.... und nicht in Holland bleibt.

Der Mail Absender bei den Flugstornierungen war bravolfy.com.

Das Schreiben der Mail wurde mit Kundenservice "lastminute.de" unterzeichnet.










-- Editiert von harry2772 am 12.09.2020 15:20

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von harry2772):
ich will an die deutsch lastminute.de ran

Ich fürchte das wird scheitern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von harry2772):
ich will an die deutsch lastminute.de ran

Ich fürchte das wird scheitern ...


Ich habe mir nochmal die deutsche Seite der Lastminute.com Groupe angesehen.

Ich konnte mich bei der Lastminute.de in mein Profil einloggen und dort war der Flug AMS - AKL hinterlegt.
Auf dieser Seite gab es auch einen Button wo man eine Erstattung beantragen konnte. Diesen Button für die Erstattung habe ich auf der deutschen Seite ausgelöst und somit bei Lastminute.de eine Erstattung beantragt.

das müsste doch reichen das man den Gerichtsstand nach Deutschland bekommt ?

Viele Grüße


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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein! Das reicht nicht.

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#6
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Nein! Das reicht nicht.


Könntest Du ganz kurz begründen warum das nicht reicht ?

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