Online Flugbuchung - falschen Flugtarif erhalten

10. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Online Flugbuchung - falschen Flugtarif erhalten

Hallo,

ich habe gestern bei einem Onlineanbieter einen Flug gebucht, bei dem ausdruecklich der FlexFly Tarif der AirBerlin angegeben war.

Nun bekam ich die Etickets von AirBerlin und es ist nur der Spartarif enthalten.

Was sind denn meine Optionen in der Verhandlung mit dem Onlineveranstalter? Ich habe alle Schritte der Onlinebuchung und das Ergebnis als Screenshots.

Danke fuer Euren Rat und Gruss

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Reklamieren und abwarten. Im besten Fall Flex-Ticket ohne Aufpreis, im schlimmsten Fall Anfechtung wegen Irrtum und gar kein Ticket.

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""

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#2
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank :-).

Was bedeutet denn "Irrtum"?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank:-)

Habe bei der Suche nach dem Kalkulationsirrtum das gefunden in einem Reiseforum:

quote:

"natürlich kann man die vertraglich vereinbarte Leistung auch einfordern inwieweit dies dem reiseveranstalter aufgrund des irrtums o.ä, noch möglich ist muss im einzelfall geklärt werden.
meist einigt man sich.. .."


Ist das so, dass man das im Vertrag befindliche einfordern kann (in dem Fall den gekauften Flugtarif)?

Herzlichen Dank

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

gut ist, dass Sie sich einen screenshot vom Buchungsvorgang gemacht haben.

Auf diesem screenshot muessten Sie ja eigentlich erkennen koennen, ob der angegebene Flugpreis entweder der Preis des FlyFlex-Tarifes oder des FlyClassic-Tarifes ist. Und daraus dann natuerlich resultierend der Flugpreis auf dem E-Ticket.

Natuerlich koennen Irrtuemer angefochten werden. Aber der Gesetzgeber schreibt vor, dass Irrtuemer auch erkennbar sein muessen, also z.B. in der Form, wenn man Ihnen den FlyClassic-Flugpreis gewaehrt und in der Buchung notiert hat, dass es sich bei diesem Preis um FlyFlex handelt, dann ist der Irrtum erkennbar, da FlyFlex eigentlich deutlich teurer als FlyClassic ist. Der Grund der Anfechtung waere also gegeben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

habe noch nichts gehoert, ausser, dass zwischen der Fluglinie und dem Reisebuero wohl Einiges an Korrespondenz laeuft.

Habe noch eine Frage:
Der ganze Betrag wurde schon von Air Berlin und dem Reisebuero von meinem Konto abgebucht. Ich habe noch 1.5 Wochen, in denen ich die Abbuchungen via meiner Bank stornieren kann.

Wuerdet Ihr das tun? Oder soll ich die Ueberweisungen einfach belassen und hoffen, dass sich eine Regelung findet?

Allerherzlichsten Dank

Chmike

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Fristsetzung vor Rückbuchung. Damit kann man evtl. den Vorgang beschleunigen. Dann stehst du aber definitiv ohne Ticket da.

-----------------
" "

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#8
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Die Sache ist immer noch offen.Habe Anfang Jahr eine Fristsetzung an das Reisebüro gesendet mit 15. Feb als Termin. Intern streiten sich da wohl Air Berlin und das Reisebüro wer den Buchungsfehler zu verantworten hat.


Was waeren denn die nächsten zu empfehlenden Schritte für mich, wenn sie bis dahin nicht reagieren? Macht es Sinn dann mit einem Anwalt zu drohen?

Herzlichen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe gesehen, dass es Mahnverfahren gibt.

Machen diese auch Sinn fuer Vertragserfuellung oder nur bei Wunsch auf Kostenerstattung?

Wenn nein, was wuerde ich am besten als Naechstes zur Vertragserfuellung machen? Am liebsten eine Schritt ohne Anwalt... (Streitwert ist 850Euro)

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Was sind denn meine Optionen in der Verhandlung mit dem Onlineveranstalter? Ich habe alle Schritte der Onlinebuchung und das Ergebnis als Screenshots.


In weiser Vorraussicht?
Find ich gut!!

Nochmal die Frage (soweit ich sehe, wurde sie noch nicht beantwortet), welcher Preis wurde denn abgebucht?
Und wann ist der Flug?

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

die Buchung war Anfang November. Mitte November wurde der Flugpreis abgebucht (ca 900Euro). Und auf Mitte Feb habe ich die Frist gesetzt (Mail ging Anfang Januar raus). Flug ist Anfang Mai.

Nun laeuft eben Ende dieser Woche die Frist aus...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Und hat der gebuchte Flug auch diese 900 gekostet, oder war das der Preis vom Classic-Flug?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
chmike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Es war der Preis des Flextarifs.

Fragen sie wegen des Irrtums?

Habe einen Screenshot des Suchergebnisses von damals. Da fand man die folgenden Fluege:
Flextarif (Charterflug) 828 Euro
Economytarif (LowCost) 842
Economytarif (Normalpreis) 1446
Flextarif (LowCost) 1472

Der erste ist es. Ich dachte der ist so preiswert wegen des "Charterflugs" ...

-- Editiert chmike am 10.02.2013 18:39

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