Onlinebuchung - Andere Flugzeiten wie gebucht

26. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)
Onlinebuchung - Andere Flugzeiten wie gebucht

Wir haben über ein Reiseportal einen 1-wöchigen Aufenthalt in Spanien gebucht.
Die Abflugzeit bei Online-Bestätigung wurde um 6.15 Uhr angegeben.
Nach Erhalt der Rechnung durch den Anbieter per Mail stellten wir fest,dass wir andere Flugzeiten bestätigt bekommen haben,am Anreisetag ist die Abflugzeit nun um 17.50 Uhr.
Wir haben sofort reklamiert,jetzt nach fast 3 Wochen und etlichen Mails und Telefonaten schrieb man uns,dass man nichts machen kann.
Wer kann uns bitte weiterhelfen.Danke.

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ein paar Informationen fehlen:
1. Wann geht es denn los? In Kürze oder sind es noch ein paar Monate?
2. Wie wurde die Zeit bestätigt: Wr da irgendwo das Wort "unverbindlich" oder "voraussichtlich" dabei? Oder war im Gegenteil eine genaue Flugnummer genannt und die ist jetzt verändert?
3. Nach der Beschreibung handelt es sich vermutlich um eine Pauschalreise. Ist das richtig oder wurde nur gezielt der Flug gebucht?

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Und vermutlich Charterflug?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Wir reisen im August.Die Flugzeiten bei dem Reiseportal H******check werden immer als "voraussichtlich", jedoch mit Flugnummer angegeben.

Ihre voraussichtlichen Flugdaten

xxx Abflughafen, Zeiten, Flugnummer

Hinweis
Die angezeigten Flugdaten haben wir vom Veranstalter als mögliche Flüge für dieses Angebot erhalten.
Werden verschiedene Flugmöglichkeiten angezeigt? Dann gibt es noch verschiedene Flugtermine. Der Veranstalter wird Sie entsprechend der freien Plätze einbuchen und Sie entsprechend informieren.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Flugzeiten.
Wenn es um die Flüge geht, legen sich Reiseveranstalter leider ungern fest. Daher sind Flugzeiten immer unverbindlich. Auch Änderungen der Fluggesellschaft und der Streckenführung können vorkommen. Bitte bedenken Sie, dass solche Änderungen nicht nur Online-Reisebüros sondern auch klassische Reisebüros betreffen.


Wir haben mittlerweile eine Zahlungaufforderung erhalten, da wir nunmehr seit 3 Wochen auf Klärung warten und haben gestern folgende Mail erhalten:

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre Email.

Wir haben Ihren Fall eingehend geprüft und die Bearbeitungsdauer ist leider etwas länger ausgefallen als im Regelfall. Für die lange Wartezeit möchten wir uns zunächst einmal entschuldigen.

Bei Ihrer Buchung auf der Internetseite h******check.de kam es während des Buchungsprozess zu einer Änderung der Flugkapazitäten und hier wurde dann automatisch der "nächste" verfügbare Flug für Ihre gewünschte Reise gebucht und bestätigt. Dies sind automatische Prozesse bei den Leistungsträgern, die wir nicht beeinflussen können. In Ihrem Fall war es uns leider nicht möglich, Sie auf die angezeigten Flüge umzubuchen.

Wir möchten an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die Flugzeiten immer unverbindlich sind und sich bis zum Reisetermin jederzeit ändern können.


Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Ein weiteres Problem was auf uns zukommen wird, wir reisen mit einem Baby.
Wir haben bewusst die Abflugzeit am Anreisetag morgens gewählt, weil wir aus Erfahrung wissen, dass wir erst gegen 12.00 Uhr mitags am Hotel eintreffen werden.
Jetzt sollen wir ganze 12 Stunden später anreisen bei gleichbleibendem Preis!Ich bin mir nicht sicher, ob dies zumutbar ist.

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

Pauschalurlaub - Charterflug!:(


4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Nee, keine Chance.

Da wird nun wirklich mehrfach darauf hingewiesen, dass der Flug nicht fest vorgegeben ist:

quote:
Ihre voraussichtlichen Flugdaten

xxx Abflughafen, Zeiten, Flugnummer

Hinweis
Die angezeigten Flugdaten haben wir vom Veranstalter als mögliche Flüge für dieses Angebot erhalten.
....
Daher sind Flugzeiten immer unverbindlich . Auch Änderungen der Fluggesellschaft und der Streckenführung können vorkommen. ...

Eine "voraussichtliche" Flugnummer ist eben nur die aktuell wahrscheinliche, aber nicht unbedingt die irgendwann gültige.
Wenn Ihnen der Flug fest zugesagt worden wäre, hätten sich übrigens immer noch die Flugzeiten ändern können, da wäre aber eventuell ein Stornierungsrecht rausgekommen.
Hier hingegen wurde eine Pauschalreise gebucht, und Sie haben noch Zeit genug, um sich auf die Flugzeiten einzustellen.

Die Tatsache, dass sie mit Baby reisen, dürfte völlig irrelevant sein. Sicherlich hat man mit Baby den Urlaub noch nötiger als ohne. Aber dass Sie deswegen einen halben Tag Urlaub mehr bekommen? Da werden Sie sich in ca. 6 Jahren aber ganz böse umgucken, wenn Sie nämlich nur noch die teuersten Angebote und dementsprechend die kürzesten Reisen buchen können, gerade WEIL Sie ein Kind haben.

Zu "12 Uhr Mittags ankommen": Der Anreisetag ist für die Anreise vorgesehen, man hat keinen Anspruch darauf, bereits an diesem Tag Urlaub machen zu können.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

Um 12 Uhr mittags hat man aber Zeit, das Kind auf die neue Umgebung und die Räumlichkeiten einzurichten, um 24.00 Uhr wird das eher beschwerlich.
Bei Kindern wertet man nicht mehr das Geld, welches man für sie ausgibt.

Mir war wichtig, verstehen zu geben, dass bei der Online-Buchung auf der Homepage des Reiseportals andere Flugzeiten angegeben waren, wie in der per Mail zugestellten Rechnung, die wir nur 15 min später erhielten.
Das war doch etwas schnell und für mich hatte das Reiseangebot eher den Anschein eines "Lockangebotes".

Wir hatten seither nie Probleme einer solchen Änderung,jetzt haben wir einen uns nicht bekannten Anbieter gewählt und prompt haben wir den Ärger.
Schade und vielen Dank für die Hilfe.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich denke nicht, dass dies eine besondere Problematik (dem Buchenden) weniger oder nicht bekannter Reiseveranstalter ist. Flugzeiten sind auch bei den bekannten Reiseveranstaltern unverbindlich und können sich auch bei diesen im ggf. längeren Buchungsprozess ändern.

Mein persönlicher Tipp für Reisende, denen die Flugzeiten wichtig sind. Nur bei Reiseveranstaltern buchen, die eine eindeutige Fl***erbindung (Fluggesellschaft, Flugzeit) in den Reisevertrag aufnehmen. Damit liegt das Risiko einer Flugzeitenänderung nur noch bei der Fluggesellschaft und dagegen konmt man selbst bei einer Direktbuchung nicht an.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

In einem Reisebüro kann man sich etwas besser absichern und im Gespräch gleich deutlich machen "nur Anreise vormittags". Im Reisebüro sehen die viel mehr im System und beraten wie man Verlegungen vermeidet oder unwahrscheinlich macht. Online-Angebote haben das so gewisse Nachteile.

-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proporttional zu einer Fragestellung."

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Mir war wichtig, verstehen zu geben, dass bei der Online-Buchung auf der Homepage des Reiseportals andere Flugzeiten angegeben waren, wie in der per Mail zugestellten Rechnung, die wir nur 15 min später erhielten.

Das ist das Problem, der Online-Reise-Discounter bucht was noch zum Zeitpunkt des Buchungsklicks verfügbar ist, das kann sich dann schon mal ändern.



Es gibt Reiseveranstalter die einem verbindliche Zusagen machen, da zahlt man dann unter Umständen ein paar EUR mehr.

Wobei eine das auch nicht davor bewahrt, das die Fluggsellschaft die Flugzeiten nachträglich verändert.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die 'Bestaetigung', die Sie vom Onlineportal erhielten, ist keine verbindliche Reisebestaetigung, sondern eine Bestaetigung, dass die Buchung dort eingegangen ist. Die tatsaechliche Reisebestaetigung erhielten Sie, wie Sie ja schreiben, etwas spaeter vom Reiseveranstalter. Und diese Bestaetigung ist Vertragsgrundlage.

Ich moechte mich den Vorschreibern anschliessen - der Gang ins Reisebuero schliesst ein solches Hickhack aus. Dort erhaelt man sofort gesagt welche Maschinen fuer die gewuenschte Reise noch frei verfuegbar sind.

Und wenn ich dann immer die Argumentation mit den kleinen Kindern hoere. Fahren Sie an die Nord- oder Ostsee und ersparen Sie dem Kind die Flugreise, das waere immer der einfachste Weg.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2013/02/13/urteil-abflugzeiten-fuer-veranstalter-verbindlich-1/

Es bleibt spannend.

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

@hamburgerin01: Hier hat aber der Veranstalter bereits die unerwünschten Flugzeiten in die erste Bestätigung geschrieben.

Wenn der TE tatsächlich meint

Zitat:
Bei Kindern wertet man nicht mehr das Geld, welches man für sie ausgibt
, dann empfehle ich, Flug und Unterkunft getrennt zu buchen und den Transfer vor Ort zu organisieren. Dann bucht man genau den Flug, den man haben will und hat außerdem nicht die lange Wartezeit und das Ansteuern zahlloser anderer Hotels mit einem Transferbus. Das ist nicht nur fürs Kind, sondern nebenbei bemerkt auch für die Eltern angenehmer.

Ansonsten muss ich bernardoselva bepflichten.
Wir sind zwar seinerzeit auch mit Baby und Kleinkind ans Mittelmeer gedüst, aber wir waren uns wenigstens bewußt, dass wir es für uns und nicht für die Kinder machten.

-- Editiert quiddje am 30.04.2013 13:06

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielen Dank noch für Ihre Hilfe, auch das Reiseportal hat uns unterstützt,leider mit negativem Ergebnis.

Sehr geehrte Frau xxx,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

Wir bedauern, dass Ferien Touristik hier so quer stellt.

Der Nachweis welche Flugzeiten bei Buchung angezeigt wurden liegt Ferien Touristik vor. Sie hier jetzt noch einmal um den Buchungsnachweis zu bitten ist unnötig. Frau [Personenbezogene Daten gelöscht] hat uns telefonisch bestätigt, dass der Beleg vorliegt.

Die Kollegen haben uns nun allerdings auch mitgeteilt, dass die gewünschten Flugzeiten definitiv nicht angeboten werden können, da der Flug bereits ausgebucht ist.

Bei Buchung der Reise gab es wohl eine Überschneidung des Kontingentes Da die Flugzeiten immer unverbindlich sind berufen sich die Kollegen darauf. Ein Entgegenkommen seitens Ferien wurde abgelehnt.

Da wir uns nicht über die Vorgaben des Veranstalters hinwegsetzen können, bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir hier keine Handhabe mehr haben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


-- Editiert Moderator am 30.04.2013 23:24

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Vielleicht lässt sich ja zu einem alternativen Termin (Vortag, Folgetag) eine angenehmere Verbindung beim Reiseveranstalter auftun?

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

@ Antonia:
Eine gute Idee, vielen Dank, aber der Vernstalter lehnt ja ein Entgegenkommen ab.

@hambugerin:
Danke für die Info,es ist erschreckend, wie der Verbraucher getäuscht wird.
Anscheinend ist ja seitens der Veranstalter geplant, dass keine Flugzeiten angegebenen werden.
Aber ich denke, die sind dann nur für den Verbraucher unbekannt, die Anbieter müssen bei der hohen Dichte der Beförderungen ihre Kapazitäten planen und dazu gehört nun mal auch die Zeitplanung.
Es ist doch nichts verwerfliches seine persönliche Planung nach den Flugzeiten auszurichten, man ist überall mit der Zeitplanung und Terminen konfrontiert, warum darf man dann nicht seinen Urlaub so gestalten, dass er einem darin zusagt, weil man eben auch die Organisation von zu Hause an den Urlaubsort oder das Hotel beförderungstechnisch planen muss.
Meine Meinung ist, dass die Programmierung der Datenbank, in der die möglichen Angebote und deren Zeiten hinterlegt sind, soweit überarbeitet werden müssen, dass man bei einer Buchung, die nicht (mehr) zur Verfügung steht, dieses Angebot nicht mehr erhält und die Option einer Alternative dafür angeboten bekommt und nicht vor die Tatsache gestellt wird,dass der Anbieter für einen die Alternative einbucht und bei Einspruch des Verbrauchers mit einer Überschneidung der Kapazitäten argumentiert.
Jeder Kaffeeautomat funktioniert bei "Auswahl nicht mehr vorhanden" besser...

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Danke für die Info,es ist erschreckend, wie der Verbraucher getäuscht wird.
Anscheinend ist ja seitens der Veranstalter geplant, dass keine Flugzeiten angegebenen werden.....

Nein - der Verbraucher wird nicht getaeuscht. Die RV sind gezwungen langfristig zu planen, da die Reiseprospekte z.B. fuer den Sommer im Sommer des Vorjahres geplant werden. Zu diesem Zeitpunkt koennen sie sich nur auf die vagen Angaben der Fluggesellschaften verlassen, da die Flugplaene fuer die in der Planung befindlichen Sommersaison ueberhaupt noch nicht vorliegen.

Es ist bekannt, dass der Flugplanwechsel in der Regel am letzten Sonntag im Maerz erfolgt und dann die Flugzeiten einigermassen sicher sind. Das sind ca. 6 Monate nach erfolgter Planung.

Selbst dann, wenn der Flugplan eigentlich feststeht, kann es immer noch zu Aenderungen kommen. Jeder moechte preiswert Urlaub machen, das geht nur, wenn die Maschinen ausgelastet sind. Also bleibt es nicht aus, dass z.B. in Nebensaisonzeiten Maschinen zusammengelegt werden muessen, auch das Zwischenlandungen eingeschoben werden muessen.

Sollte die Rechtsprechung hier Knebel ansetzen, dass mal urspruenglich bestaetigte Flugzeiten nicht mehr geaendert werden duerfen, dann koennte ich mir vorstellen, dass Urlaubsreisen massiv teurer werden. Das waere die Folge.

nic_26 hat den Online-Buchungsweg gewaehlt. Hier kann es durchaus passieren, dass zum gleichen Zeitpunkt, nur eben ein bisschen schneller, ein anderer Urlauber die von ihm gewuenschten Plaetze ihm vor der Nase wegbuchten. Das passiert sogar relativ haeufig insbesondere bei stark gefragten Terminen.

Wie schon hier erwaehnt wurde - der Weg ins Reisebuero verhindert so etwas, dort wird einem sofort mitgeteilt, welche Maschinen noch frei sind.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Guten Abend nic_26,

ich möchte einmal kurz auf Deinen letzten Beitrag eingehen:

Auf Deinen Kommentar an hamburgerin01 hat bernardoselva ja schon recht fachkundig geantwortet. Weitere Details zum Thema Datenbanken und Buchungsalternativen würden hier den Rahmen sprengen.

Du hast auch auf meinen vorherigen beitrag geantwortet. Entschuldige, dass ich das fehlende Entgegenkommen nicht aus Deinen bisherigen Beiträgen herausgelesen habe. So etwas kenne ich bisher nicht. Gleicher Verantalter, gleiche Fluggesellschaft, anderer Termin, ggf. höherer Preis - das hat bisher immer funktioniert. Ich bin überrascht.

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

@Antonia:
Wir haben leider keine Alternative angeboten bekommen,man lehne ein Entgegenkommen ab.
Es stellt sich derzeit die Frage,ob der Vertrag rechtens ist.
Der Veranstalter kann natürlich darauf bestehen, dass die Flugzeiten unverbindlich sind und die AGB bei Vertragabschluss wirken, wir haben jedoch ein Angebot abgegeben, in dem wir akzeptiert haben, dass sich Flugzeiten nach Vertragsabschluss ändern können.
Wir haben aber kein Angebot abgegeben, dass wir Flugzeitenänderungen auch schon vor Vertragsabschluss akzeptieren
In den AGB steht nicht drin, dass die Angebote völlig unverbindlich sind, sondern nur, dass sich die Flugzeiten nach Vertragsabschluss ändern können.
Somit hätten wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich vor dem Abschluss des Vertrages etwas geändert hat, von dem wir nichts wussten.

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Somit hätten wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich vor dem Abschluss des Vertrages etwas geändert hat, von dem wir nichts wussten......

Da hilft dann nur noch eins: Anwalt nehmen und versuchen vor Gericht Recht zu bekommen........


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Aber vorher überlegen ob die Beweise reichen. Screenshots mit gewünschter Flugzeit gesichert?

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich denke,dass ist ein sehr guter Ansatz mit dem Rechtsanwalt,alleine führt man als Laie eher einen Kampf gegen Windmühlen.

Nein,der screenshot o.ä.wurde von uns gefordert,aber wir haben dementiert in der Beweispflicht zu sein.
Nachfolgend hat man uns aber die Richtigkeit unserer genannten Flugzeiten bestätigt,jedoch mit entsprechender Rückweisung.

"Der Nachweis welche Flugzeiten bei Buchung angezeigt wurden liegt Ferien Touristik vor. Sie hier jetzt noch einmal um den Buchungsnachweis zu bitten ist unnötig. Frau *** hat uns telefonisch bestätigt, dass der Beleg vorliegt.

Die Kollegen haben uns nun allerdings auch mitgeteilt, dass die gewünschten Flugzeiten definitiv nicht angeboten werden können, da der Flug bereits ausgebucht ist.

Bei Buchung der Reise gab es wohl eine Überschneidung des Kontingentes Da die Flugzeiten immer unverbindlich sind berufen sich die Kollegen darauf. Ein Entgegenkommen seitens Ferien wurde abgelehnt."

Habe ich eine realistische Chance vom Vertrag zurückzutreten?Was kommt uns dann kostentechnisch zu,ausser dem RA?

-- Editiert nic_26 am 06.05.2013 21:10

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Habe ich eine realistische Chance vom Vertrag zurückzutreten?.....

Wurde doch schon ausreichend diskutiert.

quote:
.....Was kommt uns dann kostentechnisch zu,ausser dem RA?.....

Falls man verliert: Eigener RA, gegnerischer RA und die Gerichtskosten. Es gibt im Netz spezielle Kostenrechner.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 07.05.2013 11:23

3x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielen Dank.

Wir haben uns erkundigt und gemäß Sachlage gute Chancen.
Wir werden uns auf §123 BGB berufen.

Die Kosten sind mittlerweile bekannt...viel Geld und viel Ärger.

4x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>.....Die vom Reiseportal bestätigte Flugbuchung dürfte unabhängig von der REISEBESTÄTIGUNG des Reiseveranstalters verbindlich sein ( die der Reiseveranstalter insbesondere bei Online-Verträgen übrigens nicht erst "etwas später", sondern bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß mitzuteilen hat, § 6 BGB-InfoV :..... <hr size=1 noshade>

Schon mal was vom § 651 a, ff BGB gehoert?? Hier speziell § 651 a Satz 3. Wie der TE selbst schreibt, hat er nach Abgabe seines Buchungswunsches nach ca. 15 Minuten die verbindliche Reisebestaetigung des Reiseveranstalters erhalten, wenn das nicht 'unverzueglich' ist, dann definieren Sie den Begriff 'unverzueglich' bitte.

Reiseportale sind zur Bestaetigung irgendwelcher Leistungen ueberhaupt nicht berechtigt, sondern nur der Vertragspartner des Kunden, also der Reiseveranstalter.

quote:<hr size=1 noshade>.....Wir werden uns auf §123 BGB berufen..... <hr size=1 noshade>

Ob hier arglistig getaeuscht wurde bleibt abzuwarten. Bitte informieren Sie das Forum ueber den Fortgang.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Aktuell wurde im Reiseforum ein ähnlicher Fall von einem Rechtsanwalt beantwortet. Dort waren den Reisenden sogar schon Flugtickets ausgestellt worden. Kurz vor Abreise wurden die Flugzeiten geändert.

So wie ich das lese ist es allenfalls ein Reisemangel, wenn die im Reisevertrag mitgeteilten Flugzeiten später geändert werden, der jedoch nicht zu einem Rücktritt von der Reise berechtigt.

Im hier diskutierten Fall waren im Angebot nur voraussichtliche Flugzeiten mitgeteilt worden. Bei Zustandekommen des Vertrages und Übersendung der Unterlagen wurden die endgültigen Flugzeiten mitgeteilt.

Mit Bezug auf den eingangs zitierten Fall, dürfte hier noch nicht mal ein Reisemangel vorliegen und schon gar nicht ein Grund, um von der Reise zurückzutreten.

-----------------
" Benvenuti a bordo!"

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
nic_26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 36x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Wie schon erwähnt,man hat uns auf eine verbindliche Zeit eingebucht,die um 12 Stunden von der angebotenen Zeit abweicht.Wir haben reklamiert und sind davon ausgegangen,dass man uns ein Alternativangebot mit anderem Termin und/oder Preis zukommen lässt,wir wurden einfach auf den nächsten freien Flug eingebucht,das war aber nicht unsere Willenserklärung.Man hat also sofort nach getätigter Angebotsabgabe die Zeiten geändert,argumentiert wurde mit einer Überschneidung der Kapazitäten.Da hätten wir wenigstens auf eine Resonanz des Veranstalters gehofft,dort wurde unser Fall knappe 3 Wochen intern behandelt,mit dem Ergebnis,kein Entgegenkommen und Verweis auf die AGB.
Am O6.05.13 habe ich bereits was zu Angeboten u.ä. geschrieben.
LG

-- Editiert nic_26 am 08.05.2013 12:38

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich habe mir deinen Beitrag vom 06.05. nochmal angeschaut.

Zitat:
Der Veranstalter kann natürlich darauf bestehen, dass die Flugzeiten unverbindlich sind und die AGB bei Vertragsabschluss wirken, wir haben jedoch ein Angebot abgegeben, in dem wir akzeptiert haben, dass sich Flugzeiten nach Vertragsabschluss ändern können.
Wir haben aber kein Angebot abgegeben, dass wir Flugzeitenänderungen auch schon vor Vertragsabschluss akzeptieren


Ich erkenne den Unterschied, den du machst: Flugzeitenänderungen bis Vertragsabschluss/nach Vertragsabschluss.

Ist es nicht so, dass Ihr ein Angebot abgegeben habt, welches beinhaltet, dass die im Internet zu der Reise angegebenen Flugzeiten [color=red]immer[/color] unverbindlich sind und sich [color=red]jederzeit[/color] ändern können? An dieses Angebot seid ihr gebunden. Eure Angebotsabgabe war verbindlich. Und gelten die AGBs nicht schon ab diesem Zeitpunkt als akzeptiert?

Der Reiseveranstalter hat euer Angebot angenommen und teilt nun in der Buchungsbestätigung andere als die ursprünglich gezeigten, unverbindlichen Flugzeiten mit. Damit ist der Vertrag zustandegekommen und diese neuen Flugzeiten sind nun Vertragsbestandteil und neuerliche Änderungen, die immer noch möglich sind, können dann einen Reisemangel darstellen, z.B. wenn die Ankunftszeiten am Urlaubsort (.z.B. nach Mitternacht statt um 18 Uhr) die Nachtruhe beeinträchtigen.

So sehr ich euren Ärger verstehe, stellt es sich für mich so dar, dass der Reiseveranstalter salopp ausgedrückt die besseren Karten hat.

Nun könnte man ja auf die Idee kommen, dass die tollen im Internet angegeben Flugzeiten grundsätzlich später in ungünstige Zeiten abgeändert werden, um mit den dann wieder freiwerdenden "schönen" Flugzeiten neue Kunden anzulocken. Damit genau das nicht passiert, so habe ich verstanden, prüfen Richter gerade ob diese den Kunden aufgezwungene Akzeptanz jederzeit möglicher Flugzeitenänderungen Rechtens ist oder nicht.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du ja dort mal anfragen, wie man deinen Fall beurteilt. Wenn nicht gibt es ja auch die Möglichkeit hier für relativ kleines Geld einen Rechtsanwalt zu fragen, wie er die Sache sieht.

Du solltest natürlich auch dein eigentliches Ziel nicht aus den Augen verlieren: eine Woche Urlaub in Spanien! Und die kann doch auch ganz toll werden, selbst wenn die Abflugzeiten jetzt nicht mehr so sind wie ihr euch das gewünscht habt.

-----------------
" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 08.05.2013 23:24

4x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Nun könnte man ja auf die Idee kommen, dass die tollen im Internet angegeben Flugzeiten grundsätzlich später in ungünstige Zeiten abgeändert werden, um mit den dann wieder freiwerdenden "schönen" Flugzeiten neue Kunden anzulocken......

Eben, und was wuerde der TE machen, wenn ihm der Reiseveranstalter nun mitteilt, dass auf der gewuenschten Maschine durch Storno Plaetze frei wurden und man ihn darauf nun doch noch einbuchte.
6 Wochen spaeter dann die Mitteilung ueber eine Flugzeitenaenderung. Die waere nun nach den AGB hinzunehmen und damit seine Argumentation wie eine Seifenblase....... zerplatzt.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

AGBs, die es dem Reiserveranstalter ermöglichen, die Flugzeiten jederzeit ohne Begründung zu ändern stehen ja gerade auf dem Prüfstand. (OLG Celle Urteil vom 07.02.2013 (Az. 11 U 82/12 ))

Ich verstehe es so, dass dem Reisenden in den AGBs im voraus mitzuteilen ist, in welchen begründeten Fällen er Flugzeitenänderungen zu akzeptieren hat.

nic_26 hat für seinen Fall vom Reiseveranstalter die Begründung erhalten, dass es während des Buchungsvorgangs zu einer Änderung der Flugkapazitäten kam. Das soll wohl heißen: Es haben im gleichen Moment mehrere Leute die letzten verfügbaren Plätze für den vorher angezeigten Flug buchen wollen. Okay das kann sein. Doch dann hätte man statt ihn/sie einfach auf den nächsten verfügbaren Flug zu buchen auch direkt mitteilen können, dass sich die Flugzeiten geändert haben und ihn/sie fragen können, ob er/sie unter diesen Bedingungen, die Reise noch buchen möchte. Technisch doch gar kein Problem.

Wegen der Klausel, der Kunde müsse Flugzeitänderungen jederzeit akzeptieren, hat der Reiseveranstalter jedoch einfach ohne Rückfrage den nächstbesten Flug für den Kunden ausgewählt und zum Vertragsbestandteil gemacht.

War die Klausel zu den Flugzeitenänderungen unwirksam, kann sich der Reiseveranstalter aber nicht darauf berufen, der Kunde habe in seiner Angebotsabgabe jederzeitige Flugzeitenänderungen akzeptiert. Dann hätte er nic_26 fragen müssen, ob er die Reise mit den neuen Flugzeiten noch haben will. Und nic_26 hätte nein gesagt. Also wäre kein Reisevertrag zustande gekommen.

Ich finde die Argumentation von nic_26 durchaus schlüssig und unter dem Aspekt, dass die Klausel mit den Flugzeitenänderungen unwirksam sein könnte, je länger ich darüber nachdenke, dass er/sie auch Recht hat. Und dann verstehe ich auch, warum der feine Unterschied gemacht wird zwischen Flugzeitenänderung vor bzw. nach Zustandekommen des Reisevertrags.

-----------------
" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 09.05.2013 15:26

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12