Opodo Reise im Juli - Geld zurück?

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
angibunny
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Opodo Reise im Juli - Geld zurück?

Guten Tag,

ein Bekannter hat am 27.02.20 zwei Flüge für sich und einen Freund gebucht.

Berlin -> Kuala Lumpur am 15.07.20 mit der Airline Scoot (730,68€, über opodo.de)

Singapur -> Melbourne -> Auckland am 21.08.20 mit den Airlines Scoot & Virgin Australia (534,00€, über kiwi.com)

Nun werden die oben stehenden Flüge wohl ausfallen und er geht fest davon aus, dass er das Geld verloren hat und sich höchstens noch mit einem Gutschein zufrieden geben kann. Ihm wäre eine Rückerstattung allerdings lieber.

Ich wollte mich hier mal erkundigen, da ich dieses Forum sehr schätze, ob sich jemand weitestgehend auskennt und mir sagen kann, inwiefern er eventuell Anspruch geltend machen kann auf eine Rückerstattung.

(Annulliert wurde übrigens bis dato noch nichts von den Airlines oder den Anbietern.)

Ich danke schon einmal vorweg recht herzlich für jede Antwort die ich hier bekomme und die meinem Bekannten weiterhilft.

-- Editiert von angibunny am 09.05.2020 19:11

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Opodo hat mit dem Thema Rückerstattung nichts am Hut.
Fordern Sie Scoot auf, Ihnen den Flugpreis zu erstatten.
Die Scoot AGB sind unwirksam. Scoot muss den Flugpreis in Cash erstatten.

Tip: Anwalt -> Klage vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47446 Beiträge, 16798x hilfreich)

Zitat:
Nun werden die oben stehenden Flüge wohl ausfallen


Woher weißt Du das?

Derzeit ist nach meiner Einschätzung nur schwer vorherzusagen, in welche Länder man im Juli einreisen darf und in welche nicht.

Allerdings gehe ich davon aus, dass die derzeit international geltenden Einreiseverbote ab Juni sukzessive aufgehoben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
angibunny
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Opodo hat mit dem Thema Rückerstattung nichts am Hut.
Fordern Sie Scoot auf, Ihnen den Flugpreis zu erstatten.
Die Scoot AGB sind unwirksam. Scoot muss den Flugpreis in Cash erstatten.

Tip: Anwalt -> Klage vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding.


Gibt es dies bezüglich auch etwas handfestes für seine Begründung wodrauf er sich dann berufen könnte?

Zitat (von hh):
Zitat:
Nun werden die oben stehenden Flüge wohl ausfallen


Woher weißt Du das?

Derzeit ist nach meiner Einschätzung nur schwer vorherzusagen, in welche Länder man im Juli einreisen darf und in welche nicht.

Allerdings gehe ich davon aus, dass die derzeit international geltenden Einreiseverbote ab Juni sukzessive aufgehoben werden.


Das nehme ich auch an... In jedem Fall wird er wohl nicht fliegen können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119276 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von angibunny):
Gibt es dies bezüglich auch etwas handfestes für seine Begründung wodrauf er sich dann berufen könnte?

Derzeit nicht.
Deshalb sollte er das momentan auch nicht machen und die Flüge auch nicht selber stornieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Meine Ausführungen gelten nur, falls Scoot den Flug Berlin-Singapore nicht durchführt.
Die Scoot AGB (in dem Punkt Gutscheinzwang) sind für Abflüge unwirksam.

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