Pauschalreise: Abflug um 8 Std. nach hinten verschoben, welche Rechte habe ich?

19. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb410456-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise: Abflug um 8 Std. nach hinten verschoben, welche Rechte habe ich?

Guten Tag,

über ein bekanntes großes Internet-Reisebüro wurde eine Pauschalreise für 2 Personen gebucht.

Der Abflug war geplant (und postalisch mittels der Reiseunterlagen bestätigt) für den 28.03.2015, 6:30 Uhr

Heute, am 19.03.2015, erreicht mich die Nachricht seitens des Online-Reisebüros, es gebe eine Flugzeitenänderung,
die ich online einsehen und bestätigen könne.

Anstatt 6:30 Uhr soll der Abflug nun um 14:25 Uhr stattfinden, also 8 Std. später!

Telefonisch ist das Reisebüro nicht zu erreichen (nach 1,5 Std. Warteschleife habe ich aufgelegt).

Welche Rechte haben die Reiseteilnehmer, steht ihnen eine Entschädigung zu? Bei achtstündiger "Verspätung" geht wohl ein ganzer Tag verloren, aber auch gebuchte Leistungen (alles inklusive).

Stornieren möchten wir die Reise nicht. Ideal wäre, den ursprünglich zugesagten Flug oder einen anderen Flug zu gleicher oder früherer Abflugzeit zu bekommen, akzeptabel wäre aber auch eine angemessene Entschädigung. Eine Rechtsschutz-Versicherung ist vorhanden. Wäre es empfehlenswert, schon vorab einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Details: Flug geplant für 28.3.2015, 6:30 ab TXL (Flug 8920)
Ziel: Antalya
Änderungsmitteilung: heute, 19.03.2015
Reise bereits vollständig bezahlt, Unterlagen (Flug-&Hotelvoucher) postalisch mit bestätigter Zeit 6:30 Uhr erhalten
Airline: europäisch (deutsch)

- Wie ist die Rechtslage?


-- Editier von fb410456-24 am 19.03.2015 18:10

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

2 x 400€ da Flugzeitenänderung weniger als 14 Tage vor Abflug.

Aktuell gibt es folgende Früh verbindungen mit Verfügbarkeiten
2 4U8000 TXL A STR 1 0640 0755 E0.319

XQ 151 /STR AYT 0935 1350 E0/738 IR 6:10


4 TK1728 /TXL IST I 0715 1110 E0/321

TK2416 IST D AYT D 1330 1450 E0/738 6:35


Also ich würde die 800€ nehmen. Allerdings wird 4U die nicht kampflos hergeben.
Somit schriftlich den Reiseveranstallter auffordern, den Vertrag ein zu halten.

Erste Verbindung mit Germanwings nach Stuttgart und dann weiter mit SunExpress wird wohl für Germanwings die billigste Alternative sein, da diese über den Mutterkonzern mit SunExpress verbandelt sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

der BGH hat entschieden, dass Reiseveranstalter nicht mehr einmal bestaetigte Flugzeiten ohne weiteres aendern duerfen. Da dieses Urteil relativ jung ist, kann man also noch nicht sagen, wie es umgesetzt wird, d.h., welche Hoehen an Entschaedigung Reisenden zugesprochen werden. Da muessten Sie es auf einen Prozess ankommen lassen.

Auf jeden Fall sind Flugzeitenverschiebungen von mehr als 3 Stunden wie Annullierungen zu bewerten, wenn sie derartig kurzfristig, wie bei Ihnen, ausgesprochen werden. Aus diesem Grunde sollten Sie bei der Airline (!!!), nicht beim Reiseveranstalter, je Ticket Euro 400,00 einfordern. Das sieht die EU-Fluggastverordnung 261/2004 so vor.

Die Airline wird sich winden wie ein Aal, da muessen Sie ganz schoen hartnaeckig bleiben. Und vor allen Dingen - Bares zaehlt, keine Gutscheine akzeptieren.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

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