Pauschalreise Hinflug 27h später, Ansprüche?

17. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
nicolasscholl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise Hinflug 27h später, Ansprüche?

Hallo,

wir haben eine einwöchige Pauschalreise beim Anbieter LMX-Touristik gebucht mit Anreise von FKB (Baden Baden), Zwischenstopp in BRE (Bremen) und Ziel SPU (Split).
Dabei ist die Anreise wie folgt abgelaufen:
> Fl***erschiebung von 13:30 auf 11:00 (ohne Nachricht durch Reiseveranstalter)
> Flug am Flughafen verspätet und annulliert um ca. 13:30 (Reiseanbieter nicht erreichbar, da Sonntag)
> Warten auf Hotelreservierung (wurde zugesagt), Telefon-Nummer(n) hinterlassen zur Kontaktaufnahme
> Anruf durch Fluggesellschaft gegen 22:30, Information: Flug verlegt auf 10:00 am Folgetag, Hotelreservierung zugesagt
> Morgens am Folgetag: Flug um 11:00 (statt 10:00) laut Website, Flug verspätet auf 14:00

Resümee: 1 kompletter Tag Urlaub verloren und am Anreisetag ohne Informationen bis 22:30 in Baden Baden verbracht. Weder Airline, noch Reiseveranstalter, noch Flughafen waren am Abend telefonisch erreichbar. Dazu gab es keinerlei Entschädigung außer einem Essengutschein von 10€ vom Flughafen.

Jetzt stellt sich die Frage:
> Welche Forderungen kann ich an den Reiseveranstalter stellen?
> Sollte ich hier besser Rechtsschutz suchen? Lohnt sich das in diesem Fall?

Hoffe auf schnelle und gute Antworten. Danke im Voraus.

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

lassen Sie mich zunaechst Ihren Aeusserungen widmen, die meiner Auffassung nach unwahrscheinlich sein duerften:

Zitat:
.....Reiseanbieter nicht erreichbar, da Sonntag....

In Ihren Reisedokumenten ist mit ziemlicher Sicherheit eine Rufnummer des Reiseveranstalters notiert gewesen, die auch am Sonntag erreichbar ist.

Zitat:
.....Weder Airline, noch Reiseveranstalter, noch Flughafen waren am Abend telefonisch erreichbar......

Zum Reiseveranstalter hatte ich mich zuvor geaeussert.

Die Airline hat mit Sicherheit einen Handling-Partner am Flughafen, wenn Sie selbst keine Niederlassung dort betreibt. Dieser Handling-Partner wird auch am Sonntag am Flughafen vakant sein. Und der Flughafen war nicht erreichbar, wo Sie doch dort waren??? Sorry, das halte ich fuer nicht glaubwuerdig.

Irgendwer war doch zustaendig, oder sind Ihnen die Essensgutscheine zugeflogen?

Zitat:
.....Anruf durch Fluggesellschaft gegen 22:30, Information: Flug verlegt auf 10:00 am Folgetag,....

Wie geht das, wo doch Niemand erreichbar war????

Zitat:
.....Hotelreservierung zugesagt.....

Welche Hotelreservierung??? Fuer die Nacht, die Sie am Flughafen Karlsruhe verbringen mussten??? Haben Sie das wahrgenommen???

-------------------

Zu Ihren Anspruechen. Meiner Auffassung nach hat Sie die Airline je Ticket mit Euro 250,-- zu entschaedigen, da es sich hier um einen klassischen Annullierungsvorgang im Sinne der EU-Fluggastverordnung 261/2004 handeln duerfte. Diese Ansprueche muessen Sie bei der Airline geltend machen, nicht beim Reiseveranstalter!

Wenn man Ihre Ausfuehrungen liest, gehe ich davon aus, dass man Sie am Flughafen weder ueber Ihre Rechte noch ueber Ihre Ansprueche (Betreuungsleistungen) informierte. Deshalb sollten Sie Anzeige beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) in Braunschweig erstatten. Die Airline hat naemlich Informationspflichten (Artikel 14 EU-Fluggast-VO), die scheint man hier missachtet zu haben.

Ist Ihnen eigentlich bekannt, was die Verspaetung / Annullierung verursacht hat???

Der Reiseveranstalter haette Sie fuer den verlorenen Urlaubstag mit dem anteiligen Tagesreisepreis zu entschaedigen. Bitte beachten Sie aber, dass Entschaedigungen miteinander zu verrechnen sind.

Da sich die Fluggesellschaft mit ziemlicher Sicherheit versucht aus der Verantwortung zu nehmen waere es in Ihrem Fall sinnvoll, wenn die Airline eine Ausgleichszahlung verweigert, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprueche zu beauftragen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nicolasscholl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort bernardoselva,

Zitat (von bernardoselva):

Zitat:.....Reiseanbieter nicht erreichbar, da Sonntag....
In Ihren Reisedokumenten ist mit ziemlicher Sicherheit eine Rufnummer des Reiseveranstalters notiert gewesen, die auch am Sonntag erreichbar ist.


Die angegebene Rufnummer des Reiseveranstalters (auf Website und allen Reisedokumenten) zur Hotline ist laut Bandansage von Mo-Fr 9:00 - 20:00 und Sa 9.00 - 16:00 besetzt, So frei.

Zitat (von bernardoselva):

Die Airline hat mit Sicherheit einen Handling-Partner am Flughafen, wenn Sie selbst keine Niederlassung dort betreibt. Dieser Handling-Partner wird auch am Sonntag am Flughafen vakant sein. Und der Flughafen war nicht erreichbar, wo Sie doch dort waren??? Sorry, das halte ich fuer nicht glaubwuerdig.

Irgendwer war doch zustaendig, oder sind Ihnen die Essensgutscheine zugeflogen?

Zitat:
.....Anruf durch Fluggesellschaft gegen 22:30, Information: Flug verlegt auf 10:00 am Folgetag,....
Wie geht das, wo doch Niemand erreichbar war????


Über einen Handling-Partner wurden wir nicht aufgeklärt. Das Informationspersonal des Flughafens war als einziger Ansprechpartner vor Ort. Diese konnten uns jedoch keine Auskunft geben, da sich "die Airline um die weiteren Schritte selbst kümmern will". Daraufhin mussten wir zusagen, ob wir den Ersatzflug am Tag darauf und die Übernachtung in einem Hotel in Anspruch nehmen möchten. Telefonnummern wurden als Kontakt notiert und uns zugesagt, dass wir von der Airline im Laufe des Tages informiert werden würden (Aussage ca. 15:00). Danach konnten wir laut Informationspersonal den Flughafen verlassen. Nachdem 3h lang kein Rückruf erfolgte, versuchten wir selbst fünfmal die Airline anzurufen (Telefonnummer von Website), Klingeln, kein Abheben. Beim Anruf am Baden Airport (ca. 10 mal versucht) wurden wir aufgrund belegter Leitungen zur Hotline des Flughafens Stuttgart weitergeleitet, die wiederum sagten, dass dies Sache der Airline sei.


Zitat (von bernardoselva):
Zu Ihren Anspruechen. Meiner Auffassung nach hat Sie die Airline je Ticket mit Euro 250,-- zu entschaedigen, da es sich hier um einen klassischen Annullierungsvorgang im Sinne der EU-Fluggastverordnung 261/2004 handeln duerfte. Diese Ansprueche muessen Sie bei der Airline geltend machen, nicht beim Reiseveranstalter!


Danke für die Information. Das gilt also auch im Fall der Pauschalreise?! Welche Fristen kann man gegen bei solchen Forderung stellen?

Zitat (von bernardoselva):
Ist Ihnen eigentlich bekannt, was die Verspaetung / Annullierung verursacht hat???


Laut Aussage der Airline, sei aufgrund eines Einbruchs in die Maschine (in Tschechien - Maschine dort zur Wartung) ein technischer Defekt aufgetreten (an "zwei Knöpfen"), woraufhin das Sicherheitsrisiko für den Piloten zu groß war und dieser nicht fliegen wollte. Laut Flughafen versuchte die Airline noch eine andere Maschine für den gleichen Tag zu chartern.

Zitat (von bernardoselva):
Der Reiseveranstalter haette Sie fuer den verlorenen Urlaubstag mit dem anteiligen Tagesreisepreis zu entschaedigen. Bitte beachten Sie aber, dass Entschaedigungen miteinander zu verrechnen sind.


Inwiefern sind diese zu verrechnen? Wie kann eine Entschädigung durch die Airline mit einer durch den Reiseveranstalter getätigten verrechnet werden? Beim Gesamtpreis für die Reise sind auch Kosten für die Flüge mit einbegriffen, müssen diese Kosten bei der Erstattung des anteiligen Tagespreises wieder rausgerechnet werden.

Nochmals ein Danke für die Antwort.
Grüße,
nicolasscholl

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Über einen Handling-Partner wurden wir nicht aufgeklärt. Das Informationspersonal des Flughafens war als einziger Ansprechpartner vor Ort. Diese konnten uns jedoch keine Auskunft geben, da sich "die Airline um die weiteren Schritte selbst kümmern will". Daraufhin mussten wir zusagen, ob wir den Ersatzflug am Tag darauf und die Übernachtung in einem Hotel in Anspruch nehmen möchten.


Dieses sog. Informationspersonal war der Handling-Partner der Fluggesellschaft. Kein reines Flughafenpersonal kümmert sich um Ersatzflüge und Übernachtungen für die Fluggäste.

Zitat:
Inwiefern sind diese zu verrechnen? Wie kann eine Entschädigung durch die Airline mit einer durch den Reiseveranstalter getätigten verrechnet werden? Beim Gesamtpreis für die Reise sind auch Kosten für die Flüge mit einbegriffen, müssen diese Kosten bei der Erstattung des anteiligen Tagespreises wieder rausgerechnet werden.


Ich würde es gar nicht so kompliziert machen. Man macht zwei Einschreiben fertig und fordert 1) EUR 250 pro Person bei der Fluggesellschaft an (aus der EU Fluggastverordnung EC 261/2004) und 2) die anteiligen Tagespreise beim Reiseveranstalter.

Zitat:
Das gilt also auch im Fall der Pauschalreise?


Ja!

Zitat:
Welche Fristen kann man gegen bei solchen Forderung stellen?


7 Tage

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
7 Tage

Ich würde die in Deutschland üblichen 14 Tage ansetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nicolasscholl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle,

noch ein Nachtrag zu dieser Frage:
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es an dieser Stelle möglich sei zweimal pro Person einen Ausgleich zu fordern, da:
1. Der Flug an Tag 1 annulliert wurde
2. Der Flug an Tag 2 verspätet startete (Flugzeug auf der Rollbahn um 14:05. Welcher Punkt gilt hier als Zeitpunkt des Abflugs?)

Ist es legitim deshalb zweimal den Ausgleich von 250€ p.P. zu fordern?

Bitte um Rat,

Grüße,
nicolasscholl

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ach ja, ploetzlich wurden Ihnen Infos erteilt, wo doch Niemand erreichbar war. Das alles ist Ihnen zugeflogen, man sollte von Anfang an klare Aussagen machen, denn hier sitzen ausschliesslich Laien, die gerne Moeglichkeiten und Informationen zur Sachlage an Sie geben, aber wenn nur stueckweise Infos rueber kommen - da war ueberhaupt Keiner, dann verliert man die Lust.

Zu Ihrer Frage: Es zaehlt die Ankunftsverspaetung des vorgesehenen Fluges in Split, die war ueber 3 Stunden, und nicht das man Ihnen sagte, der Abflug findet voraussichtlich am naechsten Tag um 10:00 h statt.

"Beitrag editiert: Bitte halten Sie sich an die Forenregeln"

Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von Moderator am 24.08.2015 09:51

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nicolasscholl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Bernardo,

bei solchen unreflektierten Postings möchte ich einfach bitten die eigenen Aussagen zu überdenken und ggfs ein ernstes Wörtchen mit den Eltern zu sprechen bezüglich mangelhafter Erziehung, unvermittelten Sitten und Werten.

Einfach beschämend.

0x Hilfreiche Antwort

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