Pauschalreise: Hinflug verpasst - gibt es hier Geld zurück?

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Pauschalreise: Hinflug verpasst - gibt es hier Geld zurück?

Hallo,

eine Pauschalreise wurde gebucht aber den Hinflug habe ich verpasst. Deswegen bin ich auf eigene Kosten nachgereist.

Kann ich hier etwas zurückfordern? Z.B. die Flughafengebühren, Kerosinzuschlag oder ähnliches?
Der Anbieter sagt natürlich: Es gibt nichts zurück, Pech gehabt!

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Jepp, Pech gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ist diese Frage ernst gemeint?

Es könnte sogar noch eine Rechnung auf den nicht-Flieger zukommen, die der dann auch noch bezahlen müsste...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ist diese Frage ernst gemeint? Warum nicht - derlei wird sogar von Anwälten vertreten: http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/Neues35.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Worldtour):
eine Pauschalreise wurde gebucht aber den Hinflug habe ich verpasst. Deswegen bin ich auf eigene Kosten nachgereist.

Weswegen haben Sie den Hinflug verpasst?
Zitat (von Worldtour):
Kann ich hier etwas zurückfordern?

Auf welcher Grundlage möchten Sie etwas zurückfordern?
Fordern können Sie natürlich viel... Aber auf welcher (rechtlichen) Grundlage sollte Ihnen etwas erstattet werden?

Ich empfehle mich.


-- Editiert von Seb_Weniger am 15.07.2016 08:28

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

selbstverstaendlich koennen Sie sich die anteiligen Steuern und Gebuehren, die Sie nicht verbraucht haben, erstatten lassen. Da es sich um eine Pauschalreise handelt ist der Reiseveranstalter hierfuer Ihr Ansprechpartner.

Zitat:
......Es könnte sogar noch eine Rechnung auf den nicht-Flieger zukommen.......

Was denn zum Beispiel????


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

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