Pauschalreise Öger Tours mit Condor / Insolvenz Thomas Cook

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
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Pauschalreise Öger Tours mit Condor / Insolvenz Thomas Cook

Pauschalreise gebucht beim Reiseveranstalter Öger Tours für 1.10. is 8.10., Fluggesellschaft ist Condor.

Laut Condor finden die Flüge statt, Öger Tours ist nicht erreichbar.

1. Kann es passieren, dass zwar die Flüge gehen, das entsprechende Hotel aber die Unterkunft verweigert (z.B aufgrund nicht erfolgter Zahlungen durch Öger/Thomas Cook)?

2. Die Reise ist mit einem Reisesicherungsschein abgesichert. Gerüchte besagen, dass im Falle der Nichtdurchführung der Reise trotzdem nicht alle Vorauszahlungen erstattet werden. Ist die Sorge berechtigt?

3. Die Reise wurde per Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) bezahlt. Kann diese über die Bank zurückgerufen werden? Konsequenzen?


-- Editiert von guyfromhamburg am 23.09.2019 10:37

-- Editiert von guyfromhamburg am 23.09.2019 10:38

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45 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Kann es passieren, dass zwar die Flüge gehen, das entsprechende Hotel aber die Unterkunft verweigert (z.B aufgrund nicht erfolgter Zahlungen durch Öger/Thomas Cook)?

Ja, kann passieren.



Zitat (von guyfromhamburg):
Die Reise ist mit einem Reisesicherungsschein abgesichert. Gerüchte besagen, dass im Falle der Nichtdurchführung der Reise trotzdem nicht alle Vorauszahlungen erstattet werden. Ist die Sorge berechtigt?

Nicht nur Gerüchte besagen das, auch das Gesetz.
Wenn Sachen gebucht wurden die nicht vom Sicherungsschein erfasst sind, kann man auf den Kosten sitzen bleiben.



Zitat (von guyfromhamburg):
Die Reise wurde per Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) bezahlt. Kann diese über die Bank zurückgerufen werden? Konsequenzen?

Das Beförderung und Aufenthalt verweigert werden und man dann am Ende doch alles zahlen muss ohne die Reise angetreten zu haben. Plus Kosten der Rechtsverfogung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Man muss nicht allen Gerüchten vertrauen. Es sieht so aus, dass dieser Veranstalter, einer der grössten in Europa finanziell übernommen wird.
Zu Ihren Fragen:
1. Theoretisch ja. All das kann passieren. Durch die Reisepreissicherung sind Sie jedoch abgesichert.
2. Mal wieder Gerüchte! Alle Zahlungen zur Pauschalreise sind abgesichert es sei denn, eine gewisse Höhe an Ausfällen würde insgesamt stattfinden..
3. Davon würde ich abraten. Wenn Gelder zurückgebucht werden, und dazu besteht kein wirklicher Grund, z.B. falsch abgebucht, dann handelt man sich nur Ärger ein, wenn denn überhaupt nichts passiert.

Kam gerade über mein Ticker. Der Veranstalter hat tatsächlich Insolvenz angemeldet. Jetzt sollte man kühlen Kopf bewahren und abwarten, was da passiert. Es werden Hunderttausende betroffen sein, da kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Urlauber hängen gelassen werden.

Viele Grüsse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht nur Gerüchte besagen das, auch das Gesetz.
Wenn Sachen gebucht wurden die nicht vom Sicherungsschein erfasst sind, kann man auf den Kosten sitzen bleiben.

Schon klar, es geht aber um Leistungen, die vom Sicherungsschein erfasst sind, aufgrund der maximalen Gesamthaftung von 110 Mio aber trotzdem nicht erstattet werden.

Zitat (von Harry van Sell):
Das Beförderung und Aufenthalt verweigert werden und man dann am Ende doch alles zahlen muss ohne die Reise angetreten zu haben. Plus Kosten der Rechtsverfogung.

Und was ist, wenn die Reise vom Veranstalter nicht durchgeführt wird?

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Es werden Hunderttausende betroffen sein, da kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Urlauber hängen gelassen werden.


Na ja, Condor hat vor einer Stunde bestätigt, dass sie zwar fliegen, Gäste von Thomas Cook, Öger, Bucher etc. aber nicht mitnehmen.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hier ein interessanter Link: https://www.tagesschau.de/inland/thomas-cook-115.html


Viele Grüsse
bernardoselva

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
1. Kann es passieren, dass zwar die Flüge gehen, das entsprechende Hotel aber die Unterkunft verweigert (z.B aufgrund nicht erfolgter Zahlungen durch Öger/Thomas Cook)?
Zitat (von bernardoselva):
1. Theoretisch ja. All das kann passieren. Durch die Reisepreissicherung sind Sie jedoch abgesichert.
Hilft mir nur nicht viel, wenn ich zwar zum Urlaubsort geflogen werde, vor Ort aber die Unterkunft verweigert wird.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
......Hilft mir nur nicht viel, wenn ich zwar zum Urlaubsort geflogen werde, vor Ort aber die Unterkunft verweigert wird.......

Evtl. müssen Sie das Hotel noch einmal vor Ort zahlen, durch die Reisepreissicherung erhalten Sie das Geld zurück, wenn die Gesamtsumme der zu leistenden Zahlungen nicht überschritten wird.

Ich habe von ehemaligen Kollegen die Info erhalten, dass für Reisen, die in der Zukunft stattfinden, der Veranstalter Sie kontaktieren wird.

Viele Grüsse
bernardoselva

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Und was ist, wenn die Reise vom Veranstalter nicht durchgeführt wird?

Dann ist das Geld erst mal weg und man wird Gläubiger des Unternehmens. Die Gläubiger werden dann, wenn noch was zu verteilen ist, nach Quote befriedigt. Glaube ich. :)

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"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
vundaal76
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Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Faktisch gesehen können keine Pauschalreisen mit Öger Tours mehr angetreten werden, d.h. Ihre Reise im Oktober wird nicht stattfinden. Selbst wenn Condor dann noch fliegt, wird Ihnen das Boarding verweigert werden.

Bei Thomas Cook handelt es sich um einer der größten Reiseveranstalter. Die Gesamthaftungssumme i.d.H. von EUR 110 Millionen wird in meinen Augen nicht aureichen, um alle Versicherungsforderungen 100% zu begleichen.

Zitat:
1. Kann es passieren, dass zwar die Flüge gehen, das entsprechende Hotel aber die Unterkunft verweigert (z.B aufgrund nicht erfolgter Zahlungen durch Öger/Thomas Cook)?


Ja! Wahrscheinlichkeit ist 90% oder höher!

Zitat:
2. Die Reise ist mit einem Reisesicherungsschein abgesichert. Gerüchte besagen, dass im Falle der Nichtdurchführung der Reise trotzdem nicht alle Vorauszahlungen erstattet werden. Ist die Sorge berechtigt?


Ja! Es ist wahrscheinlich, dass Ihnen die Versicherung nur eine Quote auszahlt (Beispiel: Schaden EUR 550 Millionen -> Quote wäre 20%, d.h. sie erhalten 20% vom Reisepreis zurück).

Zitat:
3. Die Reise wurde per Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) bezahlt. Kann diese über die Bank zurückgerufen werden? Konsequenzen?


Wann wurde der Betrag abgebucht? Ich würde aus taktischen Gründen noch bis zum Ende der 8-Wochen Frist warten.

-- Editiert von vundaal76 am 23.09.2019 12:28

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Gesamthaftungssumme i.d.H. von EUR 110 Millionen wird in meinen Augen nicht aureichen, um alle Versicherungsforderungen 100% zu begleichen.

Gelten die 110 Mio für gesamt Thomas Cook oder nur für die deutschen Gesellschaften?

Ich sehe gerade, dass das ja noch schlimmer ist:
§ 651r BGB - Insolvenzsicherung; Sicherungsschein
...
(3) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
...

Wenn also der Versicherer im Laufe des Jahres schon andere Zahlungen geleistet hat, werden diese auch angerechnet.


-- Editiert von guyfromhamburg am 23.09.2019 12:40

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Welche Versicherung hat denn Ihren Reisepreissicherungsschein ausgestellt?

Zitat:
Gelten die 110 Mio für gesamt Thomas Cook oder nur für die deutschen Gesellschaften?


Ich schätze, die EUR 110 Millionen gelten nur für die deutschen Thomas Cook Reiseveranstalter.
Eine Versicherung würde in meinen Augen fast treuwidrig gegenüber Ihren Eigentümern agieren, wenn es sich nicht auf diese EUR 110 Millionen Grenze beruft.

Lassen Sie uns rechnen: Wieviel Geld haben Öger Tours/Thomas Cook/Air Marin/Neckermann/Bucher Reisen eingenommen -> für Reisen, die ab Heute bis in die Zukunft stattfinden. Meine Glaskugel sagt mir, dass das deutlich mehr als EUR 110 Millionen sind.

-- Editiert von vundaal76 am 23.09.2019 12:49

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Natürlich gelten die nur für die deutschen Reiseveranstalter der Gruppe.

Was wir hier haben ist eine durchaus ernst zu nehmende Situation, daran sollte man sich orientieren. Hier von Glaskugeln zu sprechen zeigt auf, dass der Autor alles andere als ernst zu nehmen ist und nur Polemik aufbauen möchte. Sachlichkeit auf allen Ebenen ist gefragt und keine Kindergartenparolen.

Viele Grüsse
bernardoselva

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was keine Kindergartenparolen sind, sondern Fakten:

Der Mutterkonzern Thomas Cook Group plc hat Involvenz angemeldet und "ceases trading" (d.h. die Aktivitäten wurden eingestellt).
Öger Tours/Thomas Cook/Air Marin/Neckermann/Bucher Reisen nehmen keine neuen Buchungen mehr an.
Flug-Abreisen ab Heute zum Urlaubsziel finden ab Heute mit diesen Reiseveranstaltern auch nicht mehr statt (DE nimmt Pauschalurlauber dieser o.g. RVs nicht mehr mit in Richtung Urlaubsziel).

--> Reisen/Flüge sind ein harter, cash-verschleißender, margenschwacher Markt. Man meint Ihr, was mit DE, Öger Tours/Thomas Cook/Air Marin/Neckermann/Bucher Reisen in den nächsten Wochen passieren wird?

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#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Und dann wieder eine unzulässige Rückbuchung empfehlen, gelle? Wäre ja nicht das erste Mal.


Die Frage ist: Handelt es sich wirklich um eine uzulässige Rückbuchung? Zahlung ohne Leistung?

ich zitiere mal von https://www.anwalt.de/rechtstipps/germania-pleite-was-kunden-jetzt-wissen-sollten_152340.html

Zitat:

Dann lassen Sie die Lastschrift von Ihrer Bank zurückbuchen. Hierzu haben Sie in der Regel acht Wochen Zeit. Der zurückgereichte Betrag wird Ihrem Konto dann wieder gutgeschrieben. Sollte sich der Insolvenzverwalter hier melden, können Sie Nichterfüllung des Vertrages und Schadensersatz einwenden.

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#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
.......DE nimmt Pauschalurlauber dieser o.g. RVs nicht mehr mit.....

Ach ja, und was sagt Ihre berühmte Glaskugel??????, wenn der Flug nicht mit Condor, sondern über andere Fluggesellschaften gebucht wurde.

Viele Grüsse
bernardoselva

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#17
 Von 
vundaal76
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Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die o.g. Pauschalreisekunden ab Heute mit anderen Fluggesellschaften in Ihren Urlaub fliegen dürfen.

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#18
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
.......Ich kann mir nicht vorstellen, dass die o.g. Pauschalreisekunden ab Heute mit anderen Fluggesellschaften in Ihren Urlaub fliegen dürfen.......

So, so! Und was ist, wenn der Reisende beim check-in ein gültiges Dokument vorlegt, dass zur Beförderung berechtigt????? (Sie schreien doch sonst immer sofort nach der EU-Fluggast-VO). Hier nicht???? Seltsam, seltsam......


Viele Grüsse
bernardoselva

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#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
So, so! Und was ist, wenn der Reisende beim check-in ein gültiges Dokument vorlegt, dass zur Beförderung berechtigt????? (Sie schreien doch sonst immer sofort nach der EU-Fluggast-VO). Hier nicht???? Seltsam, seltsam......


Recht haben; Recht bekommen!
Wenn z.B. Easyjet die Beförderung verweigert, wird das sicherlich hinterlich gerichtlich zu klären sein.

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#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
So, so! Und was ist, wenn der Reisende beim check-in ein gültiges Dokument vorlegt, dass zur Beförderung berechtigt?????


Wieso darf dann Condor die Beförderung ablehnen?

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#21
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Hat jemand dazu eine Meinung?

Zitat (von guyfromhamburg):
https://www.anwalt.de/rechtstipps/germania-pleite-was-kunden-jetzt-wissen-sollten_152340.html

Zitat:

Dann lassen Sie die Lastschrift von Ihrer Bank zurückbuchen. Hierzu haben Sie in der Regel acht Wochen Zeit. Der zurückgereichte Betrag wird Ihrem Konto dann wieder gutgeschrieben. Sollte sich der Insolvenzverwalter hier melden, können Sie Nichterfüllung des Vertrages und Schadensersatz einwenden.

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#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Von der Perspektive der EU Fluggastverordnung EC261/2004 ist das Verhalten von Condor als sehr kritisch zu betrachten. Insb. wenn ein Fluggast bereits in Besitz einer Online-Bordkarte ist, kann Condor nicht mehr argumentieren, dass kein gültiges Ticket vorlag.

Außergewöhnliche Gründe darf Condor ebenfalls nicht vortragen, denn Diese gelten nur bei Annulierungen/Verspätungen, nicht bei verweigerter Beförderung.

Das Problem ist eben, dass es die Aussichten für Condor mehr als schlecht sind. D.h. die Chancen, die Ausgleichszahlung + Kosten für Ersatzflugticket tatsächlich durchzusetzen, sind nicht hoch.

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#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
......Wieso darf dann Condor die Beförderung ablehnen?......

Das würde ich auch gerne wissen.
Könnte daran liegen, dass ein konzerninterner Zusammenhang besteht. Aber das sind Mutmassungen meinerseits.


Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

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#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Direkt von Condor:

Zitat:
Sehr geehrter XXX,

wie Sie den Medien entnommen haben, war die Thomas Cook Group plc in London gezwungen, Insolvenz anzumelden.

Die Condor Flugdienst GmbH mit ihren Tochtergesellschaften verfügt derzeit über die finanziellen Mittel den Flugbetrieb weiterzuführen. Das Gleiche gilt für die Thomas Cook Aviation und die Thomas Cook Airlines Balearics, die Flüge für Condor durchführen. Des Weiteren haben wir einen Antrag auf einen staatlich verbürgten Überbrückungskredit gestellt.

Leistungen, die wir zur Fortführung des Flugbetriebs benötigen, können wir aus Mitteln der Masse der Condor Flugdienst GmbH weiterhin zahlen.

Wir entschuldigen uns dafür, dass wir für Leistungen in der Vergangenheit derzeit keine Zahlung vornehmen können.

Bitte helfen Sie uns, Condor in der Luft und am Leben zu halten. 4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen seit Jahren für Qualität und Zuverlässigkeit und wollen das auch weiterhin tun.

Mit besten Grüßen,

Ralf Teckentrup
CEO


d.h. Condor verweigert die Zahlung von Forderungen, die Gestern oder vorher entstanden. Das wird wohl auch für EC261/2004 Forderungen gelten. Weiterhin weigern sich immer mehr Fluggastrechte-Inkassounternehmen die Übernahme von Condor Fällen.

Ein Insolvenzverwalter (falls es dazu kommt) wird ab Datum Heute Zahlungen an Condor-Gläubiger zurückfordern können, da Diese von den Zahlungsschwierigkeiten wussten.

https://www.bild.de/sparfochs/2019/sparfochs/wenn-der-staat-nicht-hilft-stellt-condor-schon-heute-den-flugbetrieb-ein-64880008.bild.html?fbclid=IwAR2Gy2uBM0pn57Rko22z0OoEj_0eGe5lh2eqSSeEnltuYEkoteaoQ2masLg###wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1569229055834

-- Editiert von vundaal76 am 23.09.2019 14:34

-- Editiert von vundaal76 am 23.09.2019 14:34

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Hat jemand dazu eine Meinung?

Ja, die Meinung des Anwaltes kann man durchaus vertreten.



Zitat (von guyfromhamburg):
Wieso darf dann Condor die Beförderung ablehnen?

Ob sie es dürfen ist strittig, derzeit machen sie es einfach.

Condor steht momentan auch auf der Kippe, einmal husten und die könnten kippen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ach ja, und was sagt Ihre berühmte Glaskugel??????, wenn der Flug nicht mit Condor, sondern über andere Fluggesellschaften gebucht wurde.


Das ist auch ein Fakt: Eurowings verweigert ThomasCook Pauschalreisekunden den Flug zum Urlaubsziel.

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#27
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
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(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Meine Anfrage beim Hotel blieb bisher unbeantwortet, aber andere Pauschaltouristen erhielten folgende Auskunft: "Die Zimmer im Hotel wurden durch die Thomas Cook Gruppe storniert." Hiervon auch betroffen Pauschalreisen über Bucher und Öger Tours.

Und das, obwohl z.B. die deutsche Bucher GmbH KEINE Insolvenz angemeldet hat und damit auch der Sicherungsschein der Pauschalreise nicht zum tragen kommen kann. Damit ist für mich klar: Widerruf des SEPA Einzugs wegen Nichterbringung von Leistungen ohne Insolvenzfall.

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#28
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
.......obwohl z.B. die deutsche Bucher GmbH KEINE Insolvenz angemeldet hat.....

Aber der Konzern hat Insolvenz angemeldet!!!! Und der Insolvenzantrag gilt auch für Bucher Reisen.
Der Reisepreis-Sicherungsschein deckt nicht nur solche Schäden ab, die durch Insolvenz entstanden sind. Unterschlägt ein Reiseveranstalter z.B. eingezahlte Gelder, dann ist das auch versichert! Darum heisst die Versicherung auch Reisepreissicherung und nicht Reisepreis-Insolvenzversicherung.

Fragen Sie einen Anwalt ob Sie ohne Risiko einem Bankeinzug widersprechen können.

Viele Grüsse
bernardoselva

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#29
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Aber der Konzern hat Insolvenz angemeldet!!!! Und der Insolvenzantrag gilt auch für Bucher Reisen.
Laut Aussage der Zurich Versicherung nicht. Der Sicherungsschein ist auf "Bucher Reisen & ÖGER TOURS GmbH" ausgestellt, diese Gesellschaft hat noch KEINEN Insolvenzantrag gestellt.

Insbesondere auch, weil ein "Konzern" keine Insolvenz anmelden kann.

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#30
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
.......Insbesondere auch, weil ein "Konzern" keine Insolvenz anmelden kann......

Tatsache ist, dass die Thomas Cook PLC in London Insolvenz angemeldet hat, für die gesamte Firmengruppe, ausgenommen die angeschlossenen Fluggesellschaften.

Ob das im Insolvenzrecht so möglich ist, insbesondere in GB, da würde ich keinen Eid drauf schwören , allein schon wg. der Komplexität des Insolvenzrechtes. Ich kann mir nicht vorstellen, ob irgendein Kasper bei dem Versicherer das komplett rechtlich einschätzen kann.

Und wenn Sie jetzt einen Bankeinzug platzen lassen, und noch niemand hat Ihnen in letzter Verbindlichkeit mitgeteilt, dass Ihre gebuchte Reise nicht stattfindet, dann wäre das würdig strafrechtlich (?) ganz sicher aber zivilrechtlich zu verfolgen.

Also äusserste Vorsicht mit allem, was Sie ohne anwaltlichen Rat unternehmen.

Viele Grüsse
bernardoselva

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