Liebe Leute,
ich habe am 8.12. eine Pauschalreise gebucht (Rundreise mit anschließendem Badeaufenthalt) und am 9.12. vom RV bestätigt bekommen. Für die letzten vier Nächte der Badeverlängerung habe ich als Extra eine All-Inclusive-Verpflegung gebucht. Die schriftlichen Unterlagen des RV sagten, dass dafür 89 Euro pro Person fällig werden, die in den Gesamtpreis eingerechnet wurden. Auch dies wurde am 9.12. im o.g. Schreiben bestätigt.
Gestern, am 2.1., habe ich vom RV die Mitteilung bekommen, dass ihm ein "Schreibfehler" unterlaufen sei und die Kosten für AI nicht 89/Person, sondern 89/Nacht/Person betragen, also 356/Person.
Bezogen auf den Gesamtpreis erhöhen sich die Kosten damit um mehr als 16 Prozent.
Der RV bietet mir nun an, auf das AI-Paket zu verzichten. Den bereits überwiesenen Betrag (2×89=178,-) würde er mir erstatten.
Ich würde jedoch gerne auf Durchführung der Reise
mit allen gebuchten Reiseleistungen zum vertraglich verabredeten (und bereits gezahlten) Preis bestehen.
Die Reise beginnt schon am 18.1.
Ich würde mich also über schnelle Hilfe freuen.
Vielen Dank und hoffentlich bis bald.
Pauschalreise: Preiserhöhung nach Vertragsschluss aufgrund eines Schreibfehlers
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Das ist meinen Augen keine wirksame Anfechtung.
Es mag einen Schreibfehler gegeben haben. OK! kann passieren!
Aber warum betätigt der Reiseveranstalter dann am Ende noch diesen Preis? Das kann ja kein Schreibfehler sein.
Hilfsweise könnten Sie dieses All-Inclusive Paket vor Ort im Hotel buchen und bezahlen; und anschließend diese Kosten beim Reiseveranstalter zurückfordern!
Dem Reiseveranstalter würde ich jetzt nur kurz mitteilen, dass Sie auf das AI-Paket weiterhin bestehen und davon ausgesehen, dass die Leistung auch so vor Ort erbracht wird.
-- Editiert von vundaal76 am 03.01.2020 10:17
Ich würde das allerdings je nach konkretem Text des Veranstalters als Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ansehen.
Nur kommt mir der Betrag von 89 Euro pro Person und Tag absurd teuer vor: was für einen Nobelschuppen hast du denn da nur gebucht und was für eine Verpflegung wäre "Standard" gewesen? Ist aber egal:
Frage ist, was der Veranstalter konkret geschrieben hat und was du konkret gebucht hast.
War die gesamte Buchung ein Vertrag (so sieht es hier aus), so kann der Veranstalter auch nur diesen Vertrag widerrufen und dabei natürlich einen anderen Vertrag, mit der erhöhten AI-Gebühr, anbieten. Spannend daran ist, dass du jetzt noch mal bei anderen Veranstaltern nach deiner Wunschreise suchen kannst: Der Veranstalter will die ursprünglich gebuchte Reise ja nicht mehr durchführen, somit bist du nicht an deine Buchung gebunden.
Hast du das AI "nachträglich" gebucht, sieht es schlechter aus.
Da würde ich jetzt das Hotel mal direkt anschreiben und fragen, was Nachbuchung von AI statt der ursprünglichen Leistung (was war das eigentlich) kostet. Könnte eine überraschende Antwort geben - eventuell ist dein Problem dann gar keines mehr
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Ja ok; der Text des Reiseveranstalter ist sicherlich als Anfechtung anzusehen. Aber nicht jede Anfechtung ist auch wirksam.
Ein Schreibfehler mag viell. dazu führen, dass Ihnen ein falsches Angebot zugesandt wurde. Der Schreibfehler erklärt aber nicht, warum der falsche Preis am Ende von Reiseveranstalter auch noch bestätigt wurde.
Ja ok; der Text des Reiseveranstalter ist sicherlich als Anfechtung anzusehen. Aber nicht jede Anfechtung ist auch wirksam.
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