Rückflug am 24.11.02 der Pauschalreise, Direktflug Palma de M. nach Dresden geändert.
1. Andere Fluggesellschaft,
2. Zwei Std. später Abflug,
3. Geänderter RückFlug wie folgt:
- Flug Palma nach Berlin-Tegel
- weiter Bustransfer (Kleintransporter
ohne jegliichen Komfor) nach Dresden.
dafür Übergabe eines Gutscheines von 50,- €
je Person. Meiner Forderung auf Bargeldaus-zahlung wurde nicht entsprochen.
Frage:
a) Kann ich auf eine Bargeldauszahlung be-
stehen ?
b) Kann ich für vorgenannte Rückflugänderung
einen höheren Betrag als 50,- € vom
Reiseveranstalter verlangen ?
MfG momber
PS: Mit gleichem Anliegen bin ich am 28.11.02 unter Kategorie:
Meinungen und Erfahrungen - Forum: 123recht.net
"gelandet"
Linienflug Streichung Schadenersatz
Unsere 3-Wochen Pauschalreise-Neckermann - Rückreise am 24.11.0
Pauschalreise - Rückflugänderung
1. Dezember 2002
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2002 | 19:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise - Rückflugänderung
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2002 | 10:42
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 56x hilfreich)
m.e. sind beide fragen mit nein zu beantworten.
tui zahlt im falle eines flughafenwechsels sogar nur 25 € und neckermann 50 € bzw die kosten der bahnfahrt in der 2. klasse.
die machen sich meistens noch nicht einmal die mühe einen bustransfer zu organizieren.
cheers
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