Pauschalreise - Veranstalter wechselt Flug obwohl verfügbar (Laudamotion, Schauinsland)

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Friedi4ever
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise - Veranstalter wechselt Flug obwohl verfügbar (Laudamotion, Schauinsland)

Guten Tag,

ich habe im Februar für meine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca im August gebucht. Um Flüge zu vernünftigen Uhrzeiten zu bekommen haben wir extra ~200-300€ mehr gezahlt als in Randzeiten. Die Flüge (Laudamotion) wurden uns auch inklusive Flugnummer auf der Bestätigung des Reiseveranstalters (Schauinsland) mitgeteilt.
Nun hat uns der Reiseveranstalter (Schauinsland) mitgeteilt, dass sich die Flugnummern ändern, und nun nichtmehr Laudamotion sondern mit anderen FLuggesellschaften durchgeführt werden sollen. Wären die Flüge zu vergleichbaren (vernünftigen) Uhrzeiten wäre das für mich auch OK. Leider findet der Hinflug morgens um 04 Uhr (!!!) statt anstatt der gebuchten 12:00 Uhr mittags. Auch der Rücklfug ist deutlich ungünstiger wie der gebuchte. Da wir mit Kind fliegen ist das leider absolut unmöglich.
Jeglicher Dialog sowohl vom Reisebüro als auch von mir mit dem Reiseveranstalter fruchten leider nicht. Wie mittlerweile herauskam hat Schauinsland die Flüge gar nicht selbst gebucht, sondern über den Fluggeber "Neckermann TIP" - dies war für mich beim Buchungszeitpunkt jedoch nicht erkennbar.
Für die von mir gebuchten Flüge sind direkt bei der Fluggesellschaft noch jede Menge Sitzplätze (zu günstigen Preisen) verfügbar. Anscheinend hat nur der Fluggeber "Neckermann TIP" die Zusammenarbeit mit Laudamotion beendet.

Der Veranstalter besteht darauf, dass er lediglich einen Flug an diesem Tag verkauft hat, und es ihm freisteht Flugzeitpunkt und Airline festzulegen.
Ich bin da deutlich anderer Auffassung - zum einen stellt aus meiner Sicht das Ende der Zusammenarbeit mit Laudamotion keinen wichtigen Grund dar um die Flüge zu wechseln, aussderdem ist die Fl***erlegung >4h und mit Störung der Nachtruhe verbunden.

Kann mir hier jemand mit einer rechtlichen Einschätzung weiterhelfen?

-- Editiert von Friedi4ever am 22.06.2018 11:39

-- Editiert von Friedi4ever am 22.06.2018 11:40

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1807x hilfreich)

Hallo,

der Reiseveranstalter hat aus bestimmten Gruenden die Zusammenarbeit mit der vorgesehenen Fluggesellschaft eingestellt. Das kann vorkommen, das Vertraege zwischen den Leistungserbringern im Laufe der Saison gekuendigt werden.

Da man Ihnen die Zeiten und auch die Flugnummer bereits schriftlich bestaetigte haben Sie darauf einen Anspruch, denn der Reiseveranstalter hat die Leistungen so zu erbringen, wie er sie bestaetigt hat.

Sie koennen also ohne Kosten von der Buchung zuruecktreten und versuchen eine identische Reise bei einem anderen Anbieter zu buchen. Evtle. Mehrkosten hat der urspruengliche Veranstalter zu tragen.

Zitat (von Friedi4ever):
......Wie mittlerweile herauskam hat Schauinsland die Flüge gar nicht selbst gebucht, sondern über den Fluggeber "Neckermann TIP" - dies war für mich beim Buchungszeitpunkt jedoch nicht erkennbar......

Wie und wo ein Reiseveranstalter Fluege einkauft hat Sie nicht zu interessieren. Oder fragen Sie beim Broetchenkauf, wo der Baecker seinen Teig einkauft.?????

Zitat (von Friedi4ever):
......Der Veranstalter besteht darauf, dass er lediglich einen Flug an diesem Tag verkauft hat, und es ihm freisteht Flugzeitpunkt und Airline festzulegen......

Da er Flugnummer, Fluggesellschaft und Zeiten bestaetigte kann er das nicht ohne weiteres. Nach § 651 c , 1 BGB hat der die gebuchten und bestaetigten Reiseleistungen ohne Mangel zu erbringen. Sie haben einen Anspruch auf Abhilfe, den der Reiseveranstalter verweigern darf (§ 651 c , 2 BGB ). Verweigert er die Abhilfe duerfen Sie selbst Abhilfe schaffen. Das endet dann zumeist vor Gericht.

Zitat (von Friedi4ever):
.......Da wir mit Kind fliegen ist das leider absolut unmöglich.......

Wieso ist das unmoeglich? Wieder einmal wird auf die Mitleidsdruese gedrueckt - arme Kinderchen. Sollte man sich vor Buchung ueberlegen, was man den 'armen Kleinen' so zumutet. Verspaetungen koennen immer auftreten.

Zitat (von Friedi4ever):
.......Anscheinend hat nur der Fluggeber "Neckermann TIP" die Zusammenarbeit mit Laudamotion beendet.......

Auch das geht Sie, gelinde gesagt, einen 'Feuchten' an.

Zitat (von Friedi4ever):
......Ich bin da deutlich anderer Auffassung.......

1. Ihnen bleibt das kostenlose Storno.
2. Buchen Sie eine identische Reise bei einem anderen Anbieter.. Mehrkosten hat der ehemalige Reiseveranstalter zu tragen. Ist eine Buchung bei einem anderen Anbieter nicht moeglich koennen Sie Schadenersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden geltend machen
3. Akzeptieren Sie die neuen Flugzeiten, dann kommt inhaltlich ein neuer Vertrag zustande.

Zitat (von Friedi4ever):
......Der Veranstalter besteht darauf, dass er lediglich einen Flug an diesem Tag verkauft hat,.....

Wer's glaubt wird selig........


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 22.06.2018 13:42

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 577x hilfreich)

Zitat (von Friedi4ever):
Die Flüge (Laudamotion) wurden uns auch inklusive Flugnummer auf der Bestätigung des Reiseveranstalters (Schauinsland) mitgeteilt.


Was genau steht auf der Bestätigung? Sind dort noch Anmerkungen bzgl. Flugzeitenänderung vermerkt? Ist auf der Bestätigung vermerkt, dass mit der Buchungsnummer bei diesen Flügen eingecheckt werden kann? Oder kommen die Flugtickets nochmal extra?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Friedi4ever
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

der Reiseveranstalter hat aus bestimmten Gruenden die Zusammenarbeit mit der vorgesehenen Fluggesellschaft eingestellt. Das kann vorkommen, das Vertraege zwischen den Leistungserbringern im Laufe der Saison gekuendigt werden.

Da man Ihnen die Zeiten und auch die Flugnummer bereits schriftlich bestaetigte haben Sie darauf einen Anspruch, denn der Reiseveranstalter hat die Leistungen so zu erbringen, wie er sie bestaetigt hat.

Sie koennen also ohne Kosten von der Buchung zuruecktreten und versuchen eine identische Reise bei einem anderen Anbieter zu buchen. Evtle. Mehrkosten hat der urspruengliche Veranstalter zu tragen.

Zitat (von Friedi4ever):
......Wie mittlerweile herauskam hat Schauinsland die Flüge gar nicht selbst gebucht, sondern über den Fluggeber "Neckermann TIP" - dies war für mich beim Buchungszeitpunkt jedoch nicht erkennbar......

Wie und wo ein Reiseveranstalter Fluege einkauft hat Sie nicht zu interessieren. Oder fragen Sie beim Broetchenkauf, wo der Baecker seinen Teig einkauft.?????

Zitat (von Friedi4ever):
......Der Veranstalter besteht darauf, dass er lediglich einen Flug an diesem Tag verkauft hat, und es ihm freisteht Flugzeitpunkt und Airline festzulegen......

Da er Flugnummer, Fluggesellschaft und Zeiten bestaetigte kann er das nicht ohne weiteres. Nach § 651 c , 1 BGB hat der die gebuchten und bestaetigten Reiseleistungen ohne Mangel zu erbringen. Sie haben einen Anspruch auf Abhilfe, den der Reiseveranstalter verweigern darf (§ 651 c , 2 BGB ). Verweigert er die Abhilfe duerfen Sie selbst Abhilfe schaffen. Das endet dann zumeist vor Gericht.

Zitat (von Friedi4ever):
.......Da wir mit Kind fliegen ist das leider absolut unmöglich.......

Wieso ist das unmoeglich? Wieder einmal wird auf die Mitleidsdruese gedrueckt - arme Kinderchen. Sollte man sich vor Buchung ueberlegen, was man den 'armen Kleinen' so zumutet. Verspaetungen koennen immer auftreten.

Zitat (von Friedi4ever):
.......Anscheinend hat nur der Fluggeber "Neckermann TIP" die Zusammenarbeit mit Laudamotion beendet.......

Auch das geht Sie, gelinde gesagt, einen 'Feuchten' an.

Zitat (von Friedi4ever):
......Ich bin da deutlich anderer Auffassung.......

1. Ihnen bleibt das kostenlose Storno.
2. Buchen Sie eine identische Reise bei einem anderen Anbieter.. Mehrkosten hat der ehemalige Reiseveranstalter zu tragen. Ist eine Buchung bei einem anderen Anbieter nicht moeglich koennen Sie Schadenersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden geltend machen
3. Akzeptieren Sie die neuen Flugzeiten, dann kommt inhaltlich ein neuer Vertrag zustande.

Zitat (von Friedi4ever):
......Der Veranstalter besteht darauf, dass er lediglich einen Flug an diesem Tag verkauft hat,.....

Wer's glaubt wird selig........


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 22.06.2018 13:42



Dankeschön. Für die Kommentare - hilft auf jedenfall schon einmal weiter. Bzw. bestätigt meien Vermutungen.
Gibt es Erfahrungswerte bzgl. kostenlose Storno? Akzeptieren die Reiseveranstalter die kostenlose Storno bei Verweis auf die entsprechenden Paragraphen, oder ist es sinnvoll gleich einen Anwalt dafür einzuschalten (habe leider keine Rechtschutz).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Friedi4ever
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Friedi4ever):
Die Flüge (Laudamotion) wurden uns auch inklusive Flugnummer auf der Bestätigung des Reiseveranstalters (Schauinsland) mitgeteilt.


Was genau steht auf der Bestätigung? Sind dort noch Anmerkungen bzgl. Flugzeitenänderung vermerkt? Ist auf der Bestätigung vermerkt, dass mit der Buchungsnummer bei diesen Flügen eingecheckt werden kann? Oder kommen die Flugtickets nochmal extra?


Es sind die exakten Flugnummern mit Flugzeiten auf der Bestätigung vermerkt. Der Hinweis "Voraussichtliche Flugzeiten" (Nicht "Vorrausichtliche Flugnummern") und interessanterweise der Hinweis "Umbuchung nicht möglich" genau eine solche Umbuchung hat der Reiseveranstalter vorgenommen.
Es ist gleich eine PNR Nummer von "TIP Flug" vermerkt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go237546-01
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Man muss immer dem Vertragspartner die Fordeurng übermitteln und auch in Verzug setzen.

Wer gleich zum Anwalt rennt darf ihn immer egal ob Forderung berechtigt oder nicht selbst bezahlen wenn der Veranstalter gleich einlenken sollte

Wem wirklich die Flugzeit wichtig ist das eben keinen Pauschalreisemist buchen!
Hat einen Vertrag nur mit der Airline dann hat man bei Änderungen der Flugzeit viel bessere Rechte

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 69x hilfreich)

Stand da vielleicht etwas von dynamisch bei der Buchung?

So ist es uns auch mal ergangen. Allerdings sollten die Flüge plötzlich an anderen Tagen durchgeführt werden was wir natürlich abgelehnt haben.

Jetzt wissen wir was bei Schauinsland Reisen dynamisch heißt. War ja auch eine ganze Ecke billiger.

Seitdem meiden wir diesen Veranstalter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2906 Beiträge, 1311x hilfreich)

Eben. Ich würde Schauinsland auffordern, den Vertrag genau so zu erfüllen, wie er gebucht war. Und denen eine Frist von 2 Wochen setzen, ihnen das Schriftlich zu bestätigen.
Sollten die die Frist verstreichen lassen, würde ich, wenn ich Rechtsschutz habe, einen Anwalt aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1807x hilfreich)

Zitat (von go237546-01):
........Wem wirklich die Flugzeit wichtig ist das eben keinen Pauschalreisemist buchen!........

Bislang war mir nicht bekannt, dass Fluggesellschaften keine Aenderungen der Flugzeiten vornehmen.

Zitat (von go237546-01):
......Hat einen Vertrag nur mit der Airline dann hat man bei Änderungen der Flugzeit viel bessere Rechte......

Welche denn???


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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